Wann Schickt Die Versicherung Einen Gutachter?

Wann Schickt Die Versicherung Einen Gutachter
Häufige Fragen über den Kfz Gutachter nach Verkehrsunfall – Ab welcher Schadenshöhe schickt die Versicherung einen Gutachter? Im Haftpflichtfall ist die Bagatellgrenze von etwa 750 Euro maßgeblich. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze haben Geschädigte Anspruch auf ein Gutachter bzw.

Einen unabhängigen Sachverständigen. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag zur Regulierung eines Bagatellschadens. Die Kaskoversicherung beauftragt ab 2.000 Euro Schadenshöhe einen Gutachter. Wer bezahlt das Schadensgutachten nach Autounfall (bei Teilschuld)? Die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.

Bei Teilschuld kommt die Quote zum Einsatz. Bei einem Kaskoschaden übernimmt der Versicherer in der Regel auch die Gutachterkosten.

Wann muss man zum Gutachter?

Wann sollte ich ein Schadengutachten beauftragen? – Vor der Entscheidung für oder gegen ein Schadengutachten gilt es die Vor- und Nachteile zu kennen und anderen Möglichkeiten des Schadennachweises abzuwägen. Ein Schadengutachten bietet viel Sicherheit in der Schadenabwicklung und zeigt Ihnen den Umfang Ihrer Ansprüche auf. Die klassische Situation für die Beauftragung eines Schadengutachtens ist der unverschuldete Unfall ( Haftpflichtschaden). Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung kommen für den Schadenersatz auf. Die Kosten für ein Schadengutachten werden im Falle eines Haftpflichtschadens dem Schaden zugerechnet und sind zu erstatten,

  • Lärungsbedarf besteht, falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, der Schaden im Ausland passiert ist oder falls es sich nur um einen Bagatellschaden handelt.
  • A Wenn nach einem unverschuldeten Unfall die Voraussetzungen für ein unabhängiges Schadengutachten gegeben sind, sollten Sie auf diese Sicherheit nicht verzichten.

Generell gilt – je größer der Schaden, desto wichtiger wird ein Schadengutachten! Handelt es sich hingegen um einen selbst verschuldeten Unfall oder ist der Schädiger nicht bekannt, so bleibt Ihnen nur eine Regulierung über die eigene Kaskoversicherung (falls vorhanden).

Im Kaskoschadenfall übt die Versicherung meist ihr vertraglich zugesichertes Weisungsrecht aus und bestimmt den Gutachter bzw. den Weg des Schadennachweises selbst. Der selbst eingeschaltete Gutachter würde im Kaskoschadenfall zu Ihren Lasten gehen und ist daher im Regelfall keine gute Option, Die Kosten für den von der Versicherung beauftragten Gutachter werden hingegen von der Versicherung selbst übernommen.

Im Fall einer Teilschuld ist die individuelle Konstellation Maß gebend und eine pauschale Empfehlung hinsichtlich Schadengutachten ist daher schwierig, Je größer der Schaden, desto wichtiger wird ein Schadengutachten!

Wann meldet sich die Versicherung nach Gutachten?

Wann oder wie schnell zahlt die Versicherung? In der Regel 2-3 Wochen nachdem der Schaden mit aussagekräftigen Belegen beim Versicherer angemeldet wurde. Die Dauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie lange die erste Auszahlung tatsächlich dauert, hängt unter anderem davon ab, ob die Schuldfrage eindeutig bzw.

  1. Geklärt ist, wie stark die Schadenabteilung beim Versicherer ausgelastet ist, wie hoch der Schaden ist und insbesondere, ob der Schaden zum gemeldeten Unfall(-hergang) passt. Wenn z.B.
  2. Der Unfallgegner den Schaden nicht bei seiner Versicherung meldet, ist eine zeitnahe Regulierung kaum zu erwarten.
  3. Im Regelfall wird dann der Unfallgegner direkt aufgefordert.

Jeder Kostenvoranschlag und jedes Gutachten wird für den Versicherer durch spezialisierte Prüfdienstleister geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht und eine Auszahlung mit oftmals hohen Abzügen im Vergleich zu dem Kostenvoranschlag bzw.

Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Kostenvoranschlag vs. Gutachten – Zu Beginn ist der Ärger über einen Unfall groß und auch im Laufe der Schadenregulierung kann es noch zu Schwierigkeiten kommen. Manch ein Versicherer weigert sich, die Kosten für ein außergerichtliches Gutachten zu übernehmen und vertritt die Meinung, dass Schäden unter 1.000 € als Bagatellschaden abzutun sind.

Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 17.11.2017 jedoch anders entschieden (AZ.13 S 45/17). Ein Grund ist beispielsweise, dass die Schadenhöhe vor Auftragserteilung des Unfallgutachtens nicht immer direkt bekannt ist. Ist hingegen auf den ersten Blick ersichtlich, dass es sich um einen geringfügigen Unfall mit nur oberflächlichem Sachschaden handelt, werden die Kosten des Gutachtens nicht erstattet.

Der Kostenvoranschlag hat im Vergleich zum Gutachten für Versicherer einige Vorteile:

Es entstehen keine Kosten für den Versicherer für den Kostenvoranschlag. Die Werkstatt gibt ein verbindliches Versprechen ab, die Reparatur zum veranschlagten Preis durchzuführen. Kostenvoranschläge werden von Werkstätten in der Regel kostenfrei erstellt, sofern die Reparatur in der Werkstatt durchgeführt wird. Durch das verbindliche Versprechen werden bei der Reparatur erkannte, aber vorab nicht kalkulierte, Folgeschäden des Unfalls, kostenseitig auf die Kfz-Werkstatt oder den Geschädigten abgewälzt, da die Versicherung sich auf den niedrigeren Wert des Kostenvoranschlags berufen wird.

Ein Kostenvoranschlag kann sich für einen Fahrzeughalter trotzdem lohnen. Ist der Schaden direkt auf den ersten Blick als Bagatellschaden zu erkennen, lohnt es sich nicht, ein Gutachten zu beauftragen. Das Risiko einer Kostenausweitung sollte von Beginn an ausgeschlossen werden können, denn sind diese Kosten nicht im Kostenvoranschlag erfasst, muss der Fahrzeugbesitzer hierfür später selbst aufkommen.

Ebenso werden die Kosten des Kostenvoranschlags durch die Versicherung übernommen. Werkstätten verrechnen diesen meist mit den Reparaturkosten. Der Kostenvoranschlag sollte somit nur als Mittel des Schadennachweises genutzt werden, wenn der Schaden vollständig einschätzbar ist und keine Wertminderung am Fahrzeug durch den Unfall eingetreten ist.

Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird. Wird die Wertminderung nicht berücksichtigt und sind ebenso keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant, ist der Kostenvoranschlag eine Alternative. Was ist ein Unfallgutachten? Das Kfz-Unfallgutachten stellt eine vollumfängliche Ermittlung aller relevanten Werte im Schadenfall dar. Es handelt sich um einen unabhängigen Schadennachweis, der durch einen Kfz-Sachverständigen durchgeführt wird. Hierbei erfolgt immer eine individuelle und fallbezogene Wertermittlung, die nicht nur die reinen Reparaturkosten beinhaltet.

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Das Schadengutachten bringt Transparenz und deckt dabei alle entstandenen Schäden am Fahrzeug auf, hierzu zählen auch mögliche entstehende Ausfallzeiten, die durch die Reparatur entstehen und insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf das Fahrzeug angewiesen sind, interessant werden können. Durch den Schaden entstandene Wertminderungen werden ebenfalls einkalkuliert. Der Kostenvoranschlag bezieht sich an dieser Stelle lediglich auf die Kalkulation der Reparaturkosten. Werden im Rahmen der Reparatur, basierend auf dem Schadengutachten, weitere Schäden am Fahrzeug entdeckt, trägt die Versicherung die Kosten hierfür, da das Prognoserisiko beim Kfz-Gutachter liegt. Im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag dient das Gutachten auch als Schutz, denn es dokumentiert umfassend die Schäden am Fahrzeug.

Was sind fangfragen beim Gutachter?

Psychiatrische Gutachten: Fangfragen für Simulanten Forscher arbeiten an neuen Tests, um das Vortäuschen von psychischen Beschwerden zu enttarnen. Versicherer wollen damit Rentenanträge überprüfen. In den Kopf hineinschauen kann man zwar, aber vieles ist nicht zu erkennen.

Bild: imago/Science Photo Library BERLIN taz | Die Fragen in dem Test klingen harmlos: „Am besten fühle ich mich morgens nach einem guten Schlaf, obwohl ich die meiste Zeit depressiv bin.” Der Proband muss ein „ja” oder ein „nein” ankreuzen. Wer ein „ja” markiert, gerät aber in Verdacht, als Täuscher dazustehen.

Denn klinisch Depressive schlafen eher schlecht und erleben oft am Morgen ihr schlimmstes Tief. Die Fragen gehören zu einem Test, dem sogenannten Strukturierten Fragebogen Simulierter Symptome (SFSS). Der Fragebogen wird von manchen Psychiatern eingesetzt, die Patienten wegen ihres Antrags auf eine Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente begutachten sollen.

  • Dabei geht es darum, mögliche Simulanten oder Aggravierer – das sind Leute, die ihr Leiden übertreiben – herauszufiltern.
  • Die Screenings gewinnen an Bedeutung, da die Zahl der Anträge auf vorzeitige Renten wegen psychischer Leiden zunimmt.
  • Ein Test wie der SFSS kann aber keinesfalls Depressionen oder Angststörungen diagnostizieren”, stellt Axel Kobelt klar.

Er ist Reha-Experte bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Der Test könne nur dazu beitragen, auf Widersprüchlichkeiten und Inkonsistenzen in den Aussagen der Patienten hinzuweisen. Die Tests arbeiten dabei mit Fangfragen, „verdeckter Leichtigkeit” und der Verführung zu Extremaussagen.

Wer beispielsweise mit der U-Bahn problemlos zum Gutachter hingefunden hat, aber dann im SFSS bei dem Satz „die Hauptstadt von Italien ist Ungarn” ein „ja” ankreuzt, um als besonders verrückt durchzugehen, enttarnt sich selbst als Täuscher. Denn einigermaßen orientierte Menschen wissen natürlich, dass Ungarn keine Stadt ist.

Mit „Beschwerdevalidierungstests” (BVT) soll die Glaubwürdigkeit von psychisch Kranken in ihrer Selbstdarstellung festgestellt werden. Dabei geht es um Hinweise auf eine mögliche Simulation, also Vortäuschung, vor allem aber um eine mögliche „Aggravation”, also übertriebene Darstellung von Leiden durch die Probanden, etwa um eine vorzeitige Rente zu bekommen.

  • Die Leitlinien für die sozialmedizinische Begutachtung der Deutschen Rentenversicherung messen den Tests nur eine ergänzende Bedeutung bei.
  • Psychiater sollen Antragssteller auf eine Erwerbsminderungsrente vor allem nach deren Leidensgeschichte, nach den durchlaufenen Therapien, nach seiner oder ihrer Bereitschaft, Medikamente zu nehmen, nach dem aktuellem Tagesablauf und vor allem nach dem persönlichen Gespräch beurteilen.

AntragstellerInnen müssen außerdem zumindest eine mehrwöchige stationäre Reha durchlaufen haben und werden auch dort beurteilt. Etwa die Hälfte der Anträge auf eine „Psycho-Rente” wird von den Trägern der Rentenversicherung abgelehnt. (bd) Wer bei dem Item „Wenn ich Stimmen höre, fühlt es sich an, als würden meine Zähne aus dem Körper heraustreten” ein „ja” markiert, um psychotisch zu wirken, ist auch nicht gerade glaubwürdig.

Denn es ist höchst unwahrscheinlich, gleichzeitig Stimmen zu hören und das Gefühl zu haben, dass die Zähne irgendwo aus dem Körper austreten, was außerdem kein „Gefühl”, sondern eine optische Halluzination wäre. Aggravierer werden durch den Test verleitet, vermeintliches Volkswissen über psychische Erkrankungen anzubringen, das aber klinisch nicht stimmt.

Wer etwa bei dem Item „Je depressiver ich bin, umso mehr möchte ich essen” ein „ja” ankreuzt, um eine Depression glaubhaft dazustellen, gerät in den Verdacht der Täuschung. Denn hoch Depressive haben meist keinen Appetit. Kobelt, der auch an der Universität Bremen lehrt, hat die „Beschwerdenvalidierung” unter psychosomatisch Erkrankten an einer Klinik erforscht und dabei den SFSS und weitere Tests herangezogen.

Wie lange habe ich Zeit mein Auto reparieren zu lassen?

FAQ: Schadensregulierung nach Unfall, wie lange dauert sie? – Dauer: Wie lange darf sich die Versicherung für die Schadensregulierung Zeit nehmen? Wie eingangs skizziert, häufen sich in bestimmten Jahreszeiten (Sommermonate) die Unfälle. Auch Unwetter können kurzzeitig dafür sorgen, dass es zu einer längeren Schadensregulierungsdauer kommt.

Generell sind für die Dauer der Schadensregulierung der Versicherung 4 bis 6 Wochen als üblicher Zeitrahmen zu sehen. Welche Zeitspannen & Fristen gelten für die Schadensregulierung nach Unfall? Bei den genannten 4 bis 6 Wochen handelt es sich um eine so genannte Prüffrist, die Versicherungen zur Regulierung des Schadens nutzen können.

Diese Frist bei der Schadensregulierung beginnt erst, wenn der Schaden exakt beziffert ist. Daher ist es wichtig, dass nach einem unverschuldeten Unfall schnell ein aussagekräftiges Schadensgutachten erstellt wird. Falls weitere Prüfungen bei einem komplexen Sachverhalt notwendig sind, ist eine Verlängerung der Prüffrist um 3 Wochen nicht unüblich.

Erst wenn dann nichts geschieht, sollten Sie über weitere Schritte mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht nachdenken. Unfall der Versicherung melden: welche Frist? Wer einen Unfall verursacht hat, muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung binnen 7 Tagen darüber in Kenntnis setzen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr (vollständig) reguliert.

Empfehlenswert, auch um die Dauer der Schadensregulierung der Versicherung von Beginn an kurz zu halten, ist die sofortige Meldung des Schadens. Das geht auch aus § 30 des Vertragsversicherungsgesetzes hervor (VVG). Frist setzen bei Schadensregulierung bei unklarer Sachlage? Die durchschnittliche Dauer der Schadensregulierung der Versicherung von 4 bis 6 Wochen gilt nur, wenn die Schuldfrage feststeht.

Ist das nicht der Fall, kann alleine bis zur Klärung der Schuldfrage viel Zeit vergehen. Kommt es zu einem Zivilprozess, so ist mit mehreren Monaten zu rechnen. Daher bewirkt die Fristsetzung bei unklarer Sachlage nicht unbedingt etwas. Versicherung: Frist setzen bei klarer Schuldfrage? Die Versicherung könnte immer darauf hinweisen, dass die Schuldfrage nicht vollständig geklärt ist.

Bei klarer Sachlage hingegen und Anzeichen einer Verzögerungstaktik kann es sinnvoll sein, der Versicherung eine Frist zu setzen. Die Dauer der Überprüfung aller Dokumente des Versicherungsfalls lässt sich so auf ca.6 Wochen begrenzen, Wie lange dauert eine Schadensregulierung und muss immer ein Anwalt für Verkehrsrecht her? Nein, ein Anwalt ist nicht sofort notwendig.

  1. Beachten Sie, dass es sich von Natur aus nicht um ein Eilverfahren handeln kann.
  2. Sie sollten mit einem Anwalt erst dann eine Klage erwägen, wenn der übliche Zeitraum verstrichen ist.
  3. Zudem muss es Anhaltspunkte geben, dass die Versicherung die Schadensregulierung hinauszögert.
  4. Sind allerdings Personenschäden entstanden, lässt sich Schmerzensgeld am besten anwaltlich durchsetzen.
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Gibt es Versicherungen, die für Verzögerungen bekannt sind? Wenn Sie sich in Foren informieren und Fachanwälte fragen, dann werden Sie oft Versicherungsnamen wie HUK, AXA, VHV, Allianz, DEVK, Da Direct und Verti genannt. Googeln Sie nach „ Erfahrung VERSICHERUNGSNAME Schadensregulierung “, falls Sie sich selber ein Bild machen wollen.

Wer muss das Gutachten bezahlen?

Wann Schickt Die Versicherung Einen Gutachter Wer zahlt den Kfz-Gutachter bei einem Autounfall? Die Kosten für das Gutachten und den Schaden am Auto übernimmt die Haftpflicht der Gegenseite. Bevor es nach einem Verkehrsunfall für das Unfallopfer zur vollumfänglichen Schadensregulierung kommen kann, muss zunächst festgestellt werden, welcher Schaden eigentlich entstanden ist.

Wann Gutachter beim Hauskauf?

In diesen Fällen sollte ein Gutachter den Hauskauf begleiten –

Das Baujahr liegt mehr als 20 Jahre zurück: Durch die Nutzung einer Immobilie wird ihr Wert gemindert. Je länger sie bewohnt ist, umso höher ist die Abnutzung. Daher solltest Du speziell bei älteren Immobilien einen Gutachter vor dem Hauskauf beauftragen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern geht man von einer Lebensdauer von rund 60 bis 80 Jahren aus. Ab etwa 20 Jahren sind die ersten größeren Renovierungen erforderlich. Häuser mit einem Baujahr bis 1998 solltest Du dementsprechend von einem Gutachter prüfen lassen. Das Haus ist ungewöhnlich günstig: Vergleichbare Immobilien (gleiche Lage, gleiche Größe, gleiches Baujahr etc.) erzielen in der Regel einen ähnlichen Marktpreis. Liegt der veranschlagte Kaufpreis jedoch deutlich unter den Verkehrswerten vergleichbarer Objekte, solltest Du Dich fragen, warum dies der Fall ist. Das kann verschiedene Gründe haben, etwa aus persönlicher Misslage des Verkäufers heraus, oder weil das Haus nur vermeintlich in einem guten Zustand ist. Ein Gutachter kann das Haus bewerten und im besten Fall eine Fehlinvestition verhindern. Das Haus ist ungewöhnlich teuer: Sicherlich, eine luxuriöse Ausstattung, eine sehr gute Energieeffizienz und eine exklusive Lage erhöhen den Marktwert von Immobilien. Scheint Dir das Haus jedoch überteuert, beauftrage einen Gutachter vor dem Hauskauf. Dies bietet Dir unter Umständen Vorteile bei der Kaufpreisverhandlung, wenn der Wert tatsächlich niedriger eingestuft wird. Sie haben Zweifel am Zustand des Hauses: Bei der Besichtigung sind Dir Zweifel gekommen, ob sich nicht doch Mängel und Schäden im Dach, in den Wänden oder in den Fenstern verstecken? Ein Immobilienkauf ist eine hohe Investition. Wenn Du Bedenken hast, prüfe diese bevor Du eine Finanzierung abschließt und den Kaufvertrag unterschreibst. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn ein Bauunternehmen den Hausbau mit zu hohen Preisen abrechnet oder Du Baumängel vermutest.

Wie viel kostet ein Sachverständiger?

Auflistung: Wie viel kosten Baugutachter? – Die anfallenden Kosten für Bausachverständige hängen von den Leistungen und der Qualifikation des Fachmannes oder der Fachfrau, aber auch von der Größe des Objekts und vom Standort ab. Entsprechend unterschiedlich hoch ist der Stundenlohn für einen Baugutachter, der von 70 bis 200 Euro reichen kann.

Hinzu kommen Fahrspesen sowie die Kosten für die Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens (40-60 Euro pro Seite). LESETIPP: Die 9 wichtigsten Fragen & Antworten zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Folgende Angaben geben einen Überblick darüber, was ein Bausachverständiger kosten kann.

Sie sind als Richtwerte zu verstehen:

Beauftragen Sie einen Baugutachter mit der Beweissicherung vor Baubeginn, sollten Sie für seine Arbeit zwischen 1.000 und 3.000 Euro einkalkulieren. Die Kosten für einen Gutachter beim Hauskauf beginnen bei ungefähr 400 Euro für ein Einfamilienhaus. Umfasst die Beratungsleistung auch die Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens, kommen nochmals 200-300 Euro Ein Gutachten zur Mängelfeststellung in einem Objekt gibt es ab rund 700 Euro und ist unter anderem auch abhängig davon, wie viele Mängel im Gebäude ausgemacht werden. Ein Gutachten über Schimmelbefall oder eine Luftkeimuntersuchung für ein Einfamilienhaus kostet zwischen 300 und 1.000 Euro, wobei die anfallenden Spesen stark davon abhängig sind, wie häufig Schimmel im Objekt auftritt. Für Baugutachten im Fall von Wasserschäden, Sturmschäden, oder Hagelschäden müssen Sie mit Kosten von 1.000 bis 3.000 Euro rechnen. Die Bauabnahme durch einen Bausachverständigen kostet:

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Abnahme für einen Rohbau: ab 550 Euro Abnahme eines Schlüsselfertigen Gebäudes: ab 750 Euro Abnahme eines Gewerkes: ab 350 Euro

Eine baubegleitende Qualitätskontrolle kostet etwa 1-2% der Bausumme eines Objekts, Für die Überprüfung von Bauplänen durch einen Gutachter müssen Sie rund 400-500 Euro an Kosten einkalkulieren. Eine Sanierungs- oder Energieberatung durch einen Bausachverständigen schlägt mit 1.000-2.000 Euro zu Buche. Die Wertermittlung einer Immobilie erfolgt ab einem Preis von 750 Euro,

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Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?

Sachverständiger oder Gutachter – was ist der Unterschied? – Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter sind gleichbedeutend, Sie beschreiben dasselbe Aufgabenfeld und stellen keine Wertung in Bezug auf die Qualifikation oder Kompetenzen der bezeichneten Person dar. Üblicherweise wird der Begriff Sachverständiger von Behörden wie zum Beispiel Gerichten verwendet. Die Bezeichnung Gutachter ist vorwiegend im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet.

  1. Was tun wenn der Gutachter lügt?

    Wie kann man sich gegen ein negatives Gutachten zur Wehr setzen?

      Der GOZ-Prozess, Teil 4Wie kann man sich gegen ein negatives Gutachten zur Wehr setzen? von Rechtsanwalt und Notar Frank Ihde, Arzt- und zahnarztrechtliche Beratungspraxis, Hannover

    In den ersten drei Teilen dieser Beitragsserie hatten wir uns dem taktischen Vorgehen der Kostenerstatter (Nr.4/2004, S.4 ff.), der Vorgehensweise bei der gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs auf Kostenerstattung (Nr.5/2004, S.4 ff.) und der Rolle des Gutachters im Prozess (Nr.6/2004, S.5 f.) befasst.

    Wenn nun der Gutachter sein schriftliches Gutachten erstattet hat, schlägt die Stunde der Wahrheit: Er hat sich – bei allen oder einigen Positionen – festgelegt. Was aber ist zu tun, wenn man mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden ist? “Ergänzungsfrage” zum Gutachten kann gestellt werden Die Zivilprozessordnung (ZPO) bietet die Möglichkeit, das Gericht um Ergänzung des Gutachtens zu bitten.

    In der Praxis geschieht dies dadurch, dass Gegenvorstellungen schriftlich formuliert und über das Gericht an den Gutachter herangetragen werden. Gelangt man zum Beispiel durch Einsichtnahme in Urteilssammlungen oder Kommentare zu der Auffassung, dass der Gutachter die Beweisfrage falsch beantwortet hat, so lohnt sich eine entsprechende Ergänzungsfrage.

    Beispiel: Trägt der Gutachter vor, dass die GOZ-Nr.203 je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich nur einmal berechenbar ist, und stellt er sich damit auf den Standpunkt, dass die Nr.203 nicht mehrmals berechnet werden kann, so muss überprüft werden: Ist die Berechnung je unterschiedlicher Maßnahme je einmal erfolgt, also mehrfach je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich? Dazu sagt beispielsweise die Bundeszahnärztekammer: “Die GOZ-Nr.203 ist je notwendiger Maßnahme berechenbar.

    Die Bezeichnung der jeweils durchgeführten Maßnahmen im Leistungstext ist empfehlenswert.” Ladung des Gutachters vor Gericht zulässig Hat der Gutachter Ergänzungsfragen – erneut – nicht im Sinne der Partei entschieden, so besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Gutachter zwecks Erläuterung seines Gutachtens vom Gericht laden zu lassen.

    Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Gericht selbst das Gutachten (nunmehr) für schlüssig und plausibel hält. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kommt es dann zum Gerichtstermin und ist der Gutachter geladen, dürfen von den Parteien an den Gutachter Fragen gestellt werden. Für viele Zahnärzte ist zunächst erstaunlich, dass das Gericht keine Vorträge zur Fachfrage, sondern nur Fragen zulässt.

    Natürlich kommt es in der Regel dann auch zu einem kurzen kollegialen Gespräch zwischen dem Gutachter und dem Zahnarzt, wenn dieser direkt Prozesspartei ist. Der Zahnarzt ist in einer solchen Situation gut beraten, sich sachlich, ruhig und fundiert mit dem Gutachter zu unterhalten.

    • Emotionale Übergriffe helfen in der Regel nichts, weil Gutachter dazu neigen, ihre Meinung “durchzubringen”.
    • Vor einem allzu schnellen Antrag, den Gutachter zwecks Erläuterung seines Gutachtens zu laden, muss allerdings gewarnt werden.
    • Bestehen nicht wirklich diskussionsfähige Fragestellungen und konkrete Angriffspunkte gegenüber der Argumentation des Gutachters, verschlingt ein Termin mit Anwesenheit des Gutachters nur Geld und Nerven.

    Frage nach “vertretbarer” Auslegung des Gebührentarifs wichtig Es lohnt sich in jedem Fall, den Gutachter auch dazu zu befragen, ob er die Abrechnung des Zahnarztes wenigstens für vertretbar hält. Bekanntlich existieren oftmals zu konkreten Abrechnungsfragen ganz unterschiedliche, auch in Literatur und Rechtsprechung genannte Meinungen.

    Ist das so, besteht in der Regel schon dann ein Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Krankenversicherung, wenn der Zahnarzt wenigstens vertretbar abgerechnet und die Versicherung nicht im Vorfeld darauf hingewiesen hat, dass sie eine ganz bestimmte Auslegung nicht teilt. Deshalb kann ein geschickter Anwalt hier oftmals noch Punkte sammeln, indem er – was der Gutachter dann gern bestätigt – fragt, ob der Zahnarzt wenigstens eine von mehreren vertretbaren Möglichkeiten gewählt hat.

    Trennung zwischen Sachverhalt und eigener Wertung gewährleistet? Bei der Überprüfung des schriftlichen Gutachtens ist ferner darauf zu achten, dass Gutachter häufig nicht ausreichend zwischen Sachverhalt und eigener Wertung trennen. Der Gutachter soll die Richtigkeit der Abrechnung überprüfen und nicht die Frage beurteilen, ob der Zahnarzt einzelne Leistungen erbracht hat oder nicht.

    1. Letztere Frage ist Gegenstand des Prozesses, nicht der Begutachtung.
    2. Beispiel: Wir lesen oft im Gutachten, dass der Zahnarzt mehrere Einmal-instrumente nicht berechnen kann, weil nicht glaubhaft sei, dass so viele Instrumente benötigt wurden.
    3. Hier muss der Anwalt natürlich darauf hinweisen, dass die Frage der “Glaubhaftigkeit” streng genommen nicht Gegenstand der Begutachtung ist (vergleiche dazu Oehler, Der zahnärztliche Sachverständige, S.133).

    : Wie kann man sich gegen ein negatives Gutachten zur Wehr setzen?

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