Was Zahlt Die Versicherung Bei Eigenleistung?

Was Zahlt Die Versicherung Bei Eigenleistung
Entschädigung der Eigenleistungen – V-aktuell: Die Kundenzeitung für Versicherungsvermittler Autor Dieter Freigang, Geschäftsführer GFS DF Gesellschaft für Schadenbearbeitung GmbH Die Versicherer erstatten Geschädigten für durchgeführte Eigenleistungen in der Regel lediglich 10 € bis 15 € je Stunde. Dies ist für den Versicherungsnehmer ein Ärgernis, da die Stundensätze für Handwerker inzwischen je nach Gewerk oder Region bis zu 68 € je Stunde ohne Mehrwertsteuer betragen.

  • Es stellt sich nun die Frage, ob die Regulierungspraxis der Versicherer von der Rechtssprechung bestätigt wird.
  • Der BGH hatte zu entscheiden, ob dem Geschädigten auch dann der volle Neuwertschaden zusteht, auch wenn er das Gebäude in Eigenleistung wiederherstellt.
  • Das hat der BGH in seinem Urteil vom 20.07.2011 Vers.R.

IV ZR 148/10 bestätigt.Wir die Gesellschaft für Schadenberatung GMBH, rechnen Versicherungs-Schäden deshalb immer auf Basis von Kostenvoranschlägen ab.

Wenn in den Versicherungsbedingungen geregelt ist, dass die Mehrwertsteuer nur dann seitens des Versicherers bezahlt wird, wenn sie nach dem Schadenereignis auch tatsächlich ausgegeben wird, dies ist in der Regel der Fall bei Bedingungen nach 2008, so erfolgt die Abrechnung des versicherten Schadens netto ohne Mehrwertsteuer; ansonsten sogar inklusive der Mehrwertsteuer brutto.DF – Gesellschaft für Schadenberatung mbHGoldbachstr.25, 54470 Bernkastel-KuesTelefon: +49 6531-97 303 64Telefax: +49 6531-97 303 69E-Mail:

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Entschädigung der Eigenleistungen – V-aktuell: Die Kundenzeitung für Versicherungsvermittler

Welche Eigenleistung bei Wasserschäden?

Was zahlt die Versicherung bei Eigenleistung? – Generell zahlen Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung jedoch nicht für die Arbeitszeit an sich, sondern sie ersetzen den Wiederherstellungswert. Darunter versteht man den Kostenaufwand, der nach Ansicht eines Sachverständigen notwendig wäre, um das versicherte Objekt wieder in den Zustand vor Eintreten des Schadens zu versetzen oder angemessenen Ersatz zu beschaffen, falls dies nicht möglich ist.

Nach Brand-, Sturm- oder Wasserschäden zahlt die Gebäudeversicherung folglich den Betrag, den Fachhandwerker für die Beseitigung aller entstandenen Schäden in Rechnung stellen würden. Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, wen Sie beauftragen, solange das Geld tatsächlich für Reparaturen aufgewendet wird und nicht in die eigenen Taschen fließt.

Aber was, wenn Sie die Arbeiten selbst oder gemeinsam mit Bekannten und Nachbarn ausführen? Was Zahlt Die Versicherung Bei Eigenleistung Eigenleistung Versicherungsschaden | Welchen Stundensatz kann man der Versicherung berechnen, wenn Schäden (teilweise) in Eigenleistung behoben wurden? (© Ingo Bartussek / stock.adobe.com)

Welche Kosten kann man bei Wasserschäden geltend machen?

Was zahlt die Wohngebäu­dever­si­che­rung bei einem Wasser­schaden? – Ist die Immobilie vom Wasserschaden betroffen, deckt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparatur und Instandsetzung und weitere Folgeschäden ab. Das umfasst insbesondere Schäden, die am Gebäude oder dessen fest verbundenen Bestandteilen durch den Wasseraustritt aus Sanitär- und Heizungsanlagen entstehen.

Somit sind Schäden an der Gebäudesubstanz, wie z.B. am Boden oder an den Wänden, abgedeckt – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die die Einrichtung des Hauses absichert. Einen Wasserschaden in einem unbewohnten Haus oder einer wenig genutzten Wohnung übernehmen die Versicherer nur bei Erfüllung bestimmter Kriterien.

Generell nicht versichert sind leerstehende Gebäude. Das sind solche Gebäude, die entweder gerade gebaut werden und noch nicht bezugsfertig sind oder die wegen großer Umbau-Maßnahmen ausgeräumt wurden und momentan nicht bewohnt werden können. Bei längerer Abwesenheit gilt: Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn Du gewissen Pflichten nachgekommen bist.

Das gilt sowohl für die eigenen vier Wände, wenn Du beispielsweise in einen mehrwöchigen Urlaub fahren möchtest, als auch für Gartenlauben und Ferienhäuser, die von Dir nur selten genutzt werden. Damit ein Wasserschaden durch die Gebäudeversicherung reguliert wird, muss eine regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen erfolgen.

Wenn Du nur selten in Deinem Haus oder Wohnung bist und der Überwachungspflicht nicht nachkommen kannst, dann schließe am besten vor der Abreise alle wasserführenden Anlagen und entleere diese.

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Welche Versicherung übernimmt welchen Schäden?

Grundsätzlich gilt: Für Schäden an Ihrem eigenen Haus (Dach, Fenster, Keller) kommt Ihre Wohngebäudeversicherung auf. Alle Einrichtungs- und Wertgegenstände in Ihren vier Wänden sind durch Ihre Hausratsversicherung abgesichert. Für Autoschäden ist Ihre Kfz-Kasko- Versicherung zuständig.

Kann ich meine Eigenleistung in Stundenlohn abrechnen?

2. Darf der Vermieter durch die Eigenleistung Gewinn machen? – Grds. ja. Solange der Kostenansatz angemessen und nicht unwirtschaftlich ist, kann er z.B. höhere Kosten ansetzen, als ihm tatsächlich durch seine Eigenleistung oder den Einsatz seines Personals entstehen und damit Gewinn machen (BGH, Urteil vom 14.

  1. November 2012, Az.: VIII ZR 41/12; Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 2.
  2. Aufl.2015, § 556 BGB Rn.429).
  3. Durch die Entscheidung anstelle eines Dritten selbst bestimmte Arbeiten zu erledigen, kann der Vermieter profitieren.
  4. Das ist rechtlich auch nicht verboten.
  5. Setzt der Vermieter also eigenes Personal ein, ist er nicht verpflichtet nur das abzurechnen, was er seinem Personal zahlt, sondern er kann einen fiktiven Betrag ansetzen! Das hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich entschieden und damit begründet, dass der Vermieter ja sehr oft, dass eigene Personal wie z.B.

den Hausmeister für umlagefähige Tätigkeiten und nicht umlagefähige Tätigkeiten (etwa in der Verwaltung oder Reparaturen) einsetzt. Da er dann das Gehalt für eine ordnungsgemäße Abrechnung bei den Nebenkosten aber immer aufteilen müsste, ist es einfacher fiktive Kosten eines Dritten anzusetzen.

  1. So wird Streit vermieden, wieviel von dem Gehalt umlagefähig ist und wie viel nicht (vgl.
  2. Dazu ausführlich BGH, Urteil vom 14.
  3. November 2012, Az.: VIII ZR 41/12).
  4. Eigenleistungen des Vermieters können ohne besondere Vereinbarung im Mietvertrag mit einem fiktiven Stundenlohn bei den Nebenkosten abgerechnet werden.

Dazu zählen auch Eigenleistungen, die durch das Personal des Vermieters erbracht werden. Die Höhe des Stundenlohns muss angemessen und wirtschaftlich sein, hat aber weder eine Unter- noch eine Obergrenze. Auch Gewinn machen ist dem Vermieter erlaubt. Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast, dass der angesetzte Stundenlohn berechtigt ist.

Wer zahlt Wasserschaden im eigenen Haus?

Wer zahlt bei Wasserschaden in einer Mietwohnung? Kommt es zu einem Wasserrohrbruch in einer Mietwohnung, ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung zahlt für die Instandsetzung des Gebäudes und der Substanz der Wohnung.

Kann man bei der Gebäudeversicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen?

Fiktive Abrechnung in der Gebäudeversicherung Update: Neuwertspitze bei der fiktiven Abrechnung Die fiktive Abrechnung eines Gebäudeschadens unterscheidet sich von der fiktiven Abrechnung bei einem Haftpflichtschaden. Im ersten Fall handelt es sich nämlich um Ihre Sachversicherung und im zweiten Fall handelt es sich um die Haftpflichtversicherung eines Dritten, die des Schädigers.

Dies bedeutet letztlich für Sie als Versicherungsnehmer, dass andere Abrechnungsgrundsätze bestehen. Soweit der Versicherungsfall eingetreten ist, geht es regelmäßig nur noch um die Höhe der Zahlung, die Sie von der Gebäudeversicherung haben möchten. Es versteht sich von selbst, dass sich hier widerstreitende Interessen gegenüberstehen.

Als ehemaliger Schadenregulierer kenne ich diese Problematik nur zu gut. Gute Karten zur Erlangung einer möglichst hohe Entschädigungszahlung haben Sie jedoch nur, wenn Sie sich vorher mit der gesamten Thematik eines Wasserschadens auseinandergesetzt haben, denn ansonsten bleiben schnell „versteckte Kosten” unberücksichtigt, die Sie eigentlich abrechnen könnten.

Kostenvoranschläge einholen und bei der Versicherung einreichen Als Grundlage zur Berechnung der Entschädigungszahlung dienen regelmäßig die von Ihnen eingereichten Kostenvoranschläge. Wer also den Schadenumfang mit seinem Wassersanierer vollumfänglich dokumentiert und sämtliche Positionen beziffert, der wird auch entsprechende und berechtigte Schadenpositionen beziffern können.

Ab einer gewissen Schadenhöhe, vielfach ab 10.000,00 EUR, verlangen Gebäudeversicherungen aber auch entsprechende Vergleichskostenvoranschläge, was ja auch im Sinne der Versichertengemeinschaft legitim ist. Sinn und Zweck dieses Vorgehens der Gebäudeversicherung besteht in einer möglichen Kostenreduktion.

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Erfahrungsgemäß kann ich Ihnen sagen, dass es wenig Sinn ergibt, einen pauschalen Kostenvoranschlag bei der Versicherung, z.B. Behebung des Wasserschadens für 5.000,00 € gez. Firma XY, einzureichen, denn ein pauschales Angebot wäre so nicht prüffähig und müsste nicht berücksichtigt werden. Die einzelnen Arbeiten sollten schon etwas präziser aufgeführt werden, z.B.

in dem Sinne: „Demontage der Duschtasse, Neuverfliesung, Neuverfugung etc.” Fiktive Abrechnung einzelner Gewerke nach einem Wasserschaden Eine fiktive Abrechnung von einzelnen Gewerken aus den Kostenvoranschlägen ist regelmäßig möglich und wird auch fast immer von der Gebäudeversicherung mitgetragen.

  1. Die Gründe hierfür sind einfach, denn dies spart Kosten bei der Versicherung.
  2. So ist es durchaus legitim, wenn Sie die Tapezierarbeiten selbst durchführen, aber eben die Verfliesung durch eine Fachfirma vornehmen lassen.
  3. Die einzelnen Positionen werden dann auseinanderdividiert.
  4. Die Höhe der fiktiven Abrechnung in der Gebäudeversicherung Die Höhe der fiktiven Abrechnung wird von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt.

Regelmäßig werden aber Beträge von 70 % vom Netto angesetzt, wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen. Hier gibt es aber auch Spielraum, denn was passiert, wenn nachher doch Umsatzsteuer, z.B. beim Materialkauf anfällt. Entfällt mehr Umsatzsteuer auf das Material? Oder geht es eher um ein Arbeitsstunden insgesamt? Was ist mit etwaigen unvorhergesehenen Arbeiten? Dies sollte man alles bei der fiktiven Abrechnung und einer eventuellen Abfindungszahlung einkalkulieren.

Persönlich kann ich Ihnen nur anraten, diese Entschädigungszahlung nicht ohne fremde Hilfe auszuhandeln. Auch kommt es vor, dass einzelne handwerkliche Schritte gar nicht bekannt sind, sodass Sie sich selbst um eine angemessene Ausgleichszahlung bringen. Dies fängt bei der Containergestellung an und hört beim Säubern der Baustelle auf.

Rechtliche Wirkung der fiktiven Abrechnung bei einer Vergleichszahlung Soweit Sie eine schriftliche Vereinbarung mit der Versicherung treffen, dann ist der Fall für die Versicherung und letztlich auch für Sie juristisch abgeschlossen, da es sich um einen Vertrag handelt.

  1. Schließen Sie also nicht vorschnell eine solche Vereinbarung mit der Gebäudeversicherung, wenn Sie unsicher sind, ob auch alle Kosten vom Wasserschaden einkalkuliert worden sind.
  2. Praxisbeispiele für eine schlechte fiktive Abrechnung in der Gebäudeversicherung Hier möchte ich Ihnen einige Beispiele einer schlechten fiktiven Abrechnung nahebringen, die ich als ehemaliger Schadenregulierer mit Versicherungsnehmern getroffen habe.

Es bleibt bei dem Grundsatz, dass das, was nicht beantragt wird, nicht erstattet wird. Fiktive Abrechnung und zu wenige Arbeitsschritte einkalkuliert – gut 1.400,00 EUR verschenkt Besichtigt wurde ein Wasserschaden, der vom Obergeschoss ins Erdgeschoss lief.

Obwohl der Versicherungsnehmer darauf angesprochen wurde, dass die Arbeiten in der Zwischendecke nicht in den Kostenvoranschlägen einkalkuliert sind, war dieser mit den restlichen Tapezierarbeiten einverstanden. Der Versicherungsnehmer verstand – trotz des deutlichen Hinweises – gar nicht, dass er hier bares Geld verschenkt.

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Die notwendigen Arbeiten in der Zwischendecke konnte man pauschal bei ca. EUR 2.000,00 einordnen, sodass er sich bei der fiktiven Abrechnung um gut EUR 1.400,00 gebracht hat. Räum- und Bewegungskosten bei der fiktiven Abrechnung vergessen – gut EUR 500,00 verschenkt Ein typischer Fall sind auch die fehlenden Räum- und Bewegungskosten.

Der Versicherungsnehmer meinte, da müsse man ja nur in den 3 Zimmern tapezieren und streichen. Dass aber die Räum- und Bewegungskosten nicht in den Kostenvoranschlägen einkalkuliert waren, merkte dieser gar nicht. Rechnen wir einfach jeweils 3 Stunden ein- und ausräumen pro Zimmer. Dann ergibt dies 18 Stunden bei 3 Zimmern.

Eine durchaus realistische Stundenzahl, wenn Möbel auch noch abgebaut werden müssen. Bei einem Stundensatz von gut EUR 40,00 netto ergibt dies einen Betrag von EUR 720,00. Bei fiktiver Abrechnung ergibt dies einen Betrag von EUR 504,00, soweit diese Arbeiten auf dem Kostenvoranschlag aufgeführt sind.

Gerne wird eine solche Position aber verschenkt, denn Handwerker kalkulieren oft ein, dass der Versicherungsnehmer solche Arbeiten zunächst bauseits bereitstellt. Was wird oft bei der fiktiven Abrechnung vergessen Erfahrungsgemäß werden fast immer irgendwelche Kosten unberücksichtigt gelassen, weil Versicherungsnehmer oft gar nicht die einzelnen Arbeitsschritte kennen, die Handwerker abrechnen könnten.

Als Privatperson und Versicherungsnehmer denkt man, dass der Bodenbelag einfach entfernt wird und neuer Teppich eingebracht wird. Wenn es sich jedoch um einen verklebten Teppich handelt, dann sind erfahrungsgemäß mehr Arbeiten notwendig, als wenn es sich um einen losen Bodenbelag handelt.

Handwerker würden dann erstmal spachteln und dies darf auch berechnet werden. Bei größeren Baustellen erfolgt mitunter auch eine Baustelleneinrichtung, ein Regiezuschlag, ein Maskenzuschlag, eine Toilettengestellung usw. Entsprechende Preislisten der Sanierer liegen mir vor. Da schlackert man manchmal wirklich mit den Ohren, was nicht alles einkalkuliert wird.

Verhandeln mit der Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung Der Grundsatz ist, dass es insgesamt um ein gewisses Verhandlungsgeschick mit der Gebäudeversicherung geht. Nur was beantragt wird, wird auch erstattet. Aber auch nur wenn man entsprechende Kostenpositionen kennt, dann kann man auch über diese Verhandeln.

Es wird keine Versicherung geben, die letztlich eine rechtliche Beratung durchführen wird und Ihnen mehr auszahlen wird, als Sie zunächst beantragt haben. Dies ist auch nicht die Aufgabe einer Versicherung, denn für eine rechtliche Beratung gibt es Rechtsanwälte, die sich mit dieser Materie auskennen.

Ergebnis zur fiktiven Abrechnung nach einem Wasserschaden Ich empfehle Ihnen auch die Lektüre der vorherigen und weiteren Rechtstipps, wenn Sie selbst eine fiktive Abrechnung mit der Gebäudeversicherung vornehmen wollen. Sinnvoller ist es jedoch, sich ausführlich beraten zu lassen, da jedes Gebäude anders baulich gestaltet ist und es immer auf den konkret individuellen Einzelfall ankommt.

Wasserschaden und Leckortung – Wer zahlt? Wasserschaden und Kosten der Ursachenbehebung – Wer zahlt? Wasserschaden und Trocknungskosten – Wer zahlt? Wasserschaden und Wasserschadensanierung – Wer zahlt die Sanierungskosten? Wasserschaden in der Gebäudeversicherung Teil VI – Mietminderung Wasserschaden und Neuwertspitze bei der fiktiven Abrechnung

Für eine erste kostenlose und rechtliche Einschätzung nehmen Sie einfach Kontakt auf. Ich berate Sie gerne bei einem Wasserschaden und bei Fragen rund um die Gebäudeversicherung.

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