Ab Wann Steuer 2021 Abgeben?

Ab Wann Steuer 2021 Abgeben
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Wann muss ich die Steuererklärung 2021 abgeben?

Was passiert, wenn Du die Frist versäumst? – Die späteren Abgabefristen haben ihren Preis. Der Fiskus wird strenger , wenn Du den Termin nicht einhältst. Bislang hatten Finanzbeamte einen großen Ermessensspielraum, ob sie einen  Verspätungszuschlag  festsetzen und wie hoch dieser ausfällt.

  • Das hat sich seit der Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung 2018 geändert;
  • Ein Verspätungszuschlag ist eine Geldstrafe des Finanzamts, wenn Du eine Steu­er­er­klä­rung nicht oder zu spät abgibst;
  • Diesen musst Du zusätzlich zur fälligen Steuer bezahlen;

Gesetzlich geregelt ist der Verspätungszuschlag in Paragraf 152 Abgabenordnung. Demnach gibt es den Ermessensspielraum nur noch dann, wenn Du die Steu­er­er­klä­rung spätestens innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben hast. Bis dahin kann, danach muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.

  1. Und auch die Höhe ist gesetzlich geregelt: Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat;
  2. Beispiel: Ein Steuerzahler muss bis zum 31;

Oktober 2022 eine Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung 2020 abgeben. Er beantragt keine Fristverlängerung und reicht die Erklärung erst im Mai 2023 ein. Von November 2022 bis Mai 2023 sind es sieben Monate Verspätung. Das Finanzamt muss deshalb mindestens 175 Euro als Verspätungszuschlag festsetzen.

In bestimmten Fällen darf das Finanzamt selbst entscheiden: Ergibt der Steuerbescheid, dass Dir eine Steuererstattung zusteht, die Steuer mit 0 Euro festgesetzt wird oder Deine Abgabefrist verlängert wurde, kann das Finanzamt auf den Verspätungszuschlag verzichten.

Es kann darüber hinaus noch weitere Sanktionen verhängen: Zwangsgeld, Steuerschätzung und Verspätungszinsen. Du kannst Dich mit einem Einspruch  innerhalb eines Monats wehren. Auch bei einer Steuerschätzung bleibst Du weiterhin verpflichtet, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Wann kann ich die Steuererklärung für 2022 machen?

Stichtag verpasst? – Der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres. Die Erklärung für 2021 muss wegen der Corona-bedingten Fristverlängerung allerdings erst Ende Oktober 2022 auf dem Tisch des Finanzbeamten liegen.

  1. Wer diesen Termin verpasst, kann einen Steuerberater beauftragen;
  2. So verlängert sich die Frist automatisch auf den 31;
  3. August 2023;
  4. Allerdings kann das Finanzamt ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangen;
  5. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten sieben – bzw;

derzeit zehn – Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut ARAG Experten auch, wenn man seine Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lässt.

Welche Steuererklärung kann ich in 2021 noch abgeben?

Tipps & Informationen zur Steuererklärung 2021 / 2022 – Die Steuererklärung müssen Sie immer im Nachhinein für ein Kalenderjahr abgeben. Frühestens im Jahr 2022 geben Sie also die Steuererklärung für das Jahr 2021 ab. Werden Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt aufgefordert, sondern geben diese freiwillig ab, haben Sie hierfür sogar bis zu 4 Jahre Zeit.

  • Eine Steuererklärung können Sie nämlich 4 Jahre rückwirkend abgeben: Im Jahr 2022 kann also eine Steuererklärung für die Jahre 2021, 2020, 2019 und 2018 abgegeben werden;
  • Bis Sie sich jedoch über eine eventuelle Steuerrückzahlung freuen können, gilt es, etliche formale Hindernisse zu überwinden;

Wir erklären Ihnen, welche Fristen es einzuhalten gilt, welche Formulare wichtig sind und wozu sie dienen.

Kann ich die Steuererklärung 2022 noch in Papierform abgeben?

Wichtiger Hinweis: Die Finanzverwaltung lässt die Abgabe in Papierform ab dem Steuerjahr 2021 nicht mehr zu. Nutzen Sie einfach eine komfortable andere Abgabemöglichkeit. Für Erklärungen früherer Steuerjahre kann weiterhin die ‘Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung’ genutzt werden.

Bis wann Steuererklärung 2022 Privatperson?

Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl. 2022 I S. 911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert. Für die Einkommensteuererklärungen steuerlich nicht beratener Bürgerinnen und Bürger und solchen ohne Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich danach die folgenden Abgabetermine:

Veranlagungszeitraum Frist
2021 31. Oktober 2022
2022 30. September 2023
2023 31. August 2024
2024 31. Juli 2025

Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag),
  • die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat,
  • die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder
  • die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.

Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9. 744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).

  • Für den Veranlagungszeitraum 2024 ist die Frist nicht verlängert worden und endet daher regulär am 31;
  • Juli 2025;
  • Für steuerlich beratene Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ergeben sich abweichende Fristen;

Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.

Warum bekommt man so wenig von der Steuer zurück?

Die Abgabefrist ist rum und nun beginnt das ganz große Warten. Wochen der Vorfreude bestimmen fortan Deinen Alltag. Immerhin rechnest Du mit einer saftigen Rückzahlung vom Finanzamt. Gründe dafür gibt es genug. Du hast hohe Werbungskosten , Versicherungsbeiträge und hast haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen – da müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn nicht mindestens 600 Euro wieder in die Kasse gespült werden.

Dein Bauchgefühl wurde unterstützt von unserem Live-Steuerrechner. Dieser zeigt Dir minutiös Deine mögliche Steuererstattung an, sobald du Deine Daten in unser Steuer-Tool eingegeben hast. Nachdem Du alles eingetragen hast, wird Dir sogar die stolze Summe von 792 Euro angezeigt.

Ein Grund mehr, die Steuererklärung möglichst schnell einzureichen. Und dann ist es passiert – Du hältst Deinen Steuerbescheid in den Händen und bist enttäuscht, sogar ein bisschen Wut hat sich eingeschlichen. Die Steuerrückzahlung fällt deutlich geringer aus, als Du eigentlich gedacht hast. .

Wann kommen die ersten Steuerbescheide 2022?

Einkommensteuererklärungen 2021 – Bereits bis Ende Februar 2022 mussten Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Daten an die Steuerverwaltung elektronisch übermitteln. Die entsprechende Software, damit Steuererklärungen bearbeitet und Steuerbescheide erstellt werden können, steht den Finanzämtern bundesweit ab März zur Verfügung.

Wie früh kann man die Steuererklärung abgeben?

Antworten (2) Das laufende Jahr muss beendet sein. Der Arbeitgeber erstellt dann die Jahreslohnabrechnung bzw. hat zum 31. 12. des Jahres letztmalig die Lohnsteuern ans Finanzamt abgeführt. Meist sind auch die amtlichen Formulare erst zum Jahresanfang erhältich. Sie können also theoretisch am 1. des Folgejahres loslegen. gise4u Der Lohnsteuerjahresausgleich kann frühestens ab dem 01. 01. des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. Wichtig ist, dass alle eigenen Bescheinigungen für abzusetzende Ausgaben vorliegen. Vorher ist ein Einreichen nicht möglich, da das Finanzamt noch keine komplette Übersicht über die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer hat.

Bin ich bei Steuerklasse 1 verpflichtet zur Steuererklärung?

Arbeitnehmer und die Steuererklärung – Sie sind Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und haben nur Einnahmen aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit? Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab. Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug

  • ihm bekannte Steuermerkmale seines Arbeitnehmers, wie Steuerklasse , Kirchenzugehörigkeit und Kinderfreibeträge sowie
  • anteilig den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1. 200 Euro pro Jahr).
See also:  Welche Insel Ist Seit 1974 Von Einem Anderen Staat Besetzt?

Hat nun ein Arbeitnehmer höhere Werbungskosten , Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen , dann hat er zu viel an Steuern gezahlt – und sollte unbedingt freiwillig eine Steuererklärung abgeben! Mit der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Abrechnung über alle steuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben des gesamten Jahres – dabei werden auch jene Lebenssachverhalte erfasst, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegen.

Welche Belege will das Finanzamt sehen?

14. 12. 2015, 00:00 Uhr  –  Um Kosten von der Steuer abzusetzen, brauchen Sie Belege und Quittungen – aber nicht immer! Schon heute müssen Sie nur wenige Belege zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Die Finanzverwaltung möchte die Steuererklärung vereinfachen.

Erst vor ein paar Tagen wurde ein entsprechender Gesetzentwurf eingebracht. Dieser sieht unter anderem vor, dass ab 2022 keine Belege mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen – nur wenn das Finanzamt ausdrücklich eine Quittung anfordert, müssen Sie diese als Steuerzahler nachträglich vorlegen.

Wichtig: Neue Steuer-Frist ist beschlossen!

Aber schon heute müssen Sie nur wenige Belege zusammen mit der Steuererklärung abgeben: Gesetzlich vorgeschrieben sind nur Spendenbescheinigungen oder Steuerabzugsbescheinigungen über die bei Zinsen und Dividenden einbehaltene Steuer. Heben Sie aber unbedingt alle Belege auf, bis die Einspruchsfrist abgelaufen und der Steuerbescheid bestandskräftig ist.

  1. Falls das Finanzamt einen bestimmten Beleg anfordert und Sie ihn nicht vorweisen können, wird es die entsprechenden Kosten nicht anerkennen;
  2. Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER abgeben, müssen Sie schon jetzt nur die gesetzlich vorgeschriebenen Belege beim Finanzamt einreichen;

Alle anderen Belege legen Sie dem Finanzamt erst dann vor, wenn es diese tatsächlich sehen will. Steuererklärung: Was ist ein Beleg ? Belege sind zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Kaufverträge, Spendenbescheinigungen, Parkscheine, Fahrkarten etc.

Darauf muss stehen, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben. Zu den Belegen gehören außerdem alle sonstigen Unterlagen über steuerlich erhebliche Tatsachen , also zum Beispiel die Reisekostenabrechnung, in der Sie alle angefallenen Kosten einer Dienstreise zusammenfassen, ein Attest über die Notwendigkeit einer Kur oder die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang.

Original oder Kopie – was müssen Sie vorlegen? Zins- und Spendenbescheinigungen will das Finanzamt immer im Original sehen. Alle anderen Belege und Unterlagen können Sie dem Finanzamt im Original oder in Kopie vorlegen. Bei Kopien kann das Finanzamt die Vorlage der Originale verlangen.

Ist der Originalbeleg nur noch schwer lesbar, legen Sie dem Finanzamt am besten Original und Kopie vor. Manche Belege werden mit der Zeit unlesbar, zum Beispiel wenn die Rechnung auf Thermopapier gedruckt wird.

Machen Sie sich deshalb möglichst bald eine gut lesbare Kopie des Originalbelegs oder scannen Sie Ihre Belege ein. Heben Sie auf jeden Fall auch den Originalbeleg auf. Kontoauszüge werden zunehmend über Onlinebanking abgerufen und als PDF gespeichert. Will das Finanzamt einen Nachweis für die Bezahlung einer Rechnung, reicht bei der privaten Steuererklärung erfahrungsgemäß ein Ausdruck des Kontoauszugs vom eigenen Drucker.

Bei Unternehmern und Selbstständigen, die zur Buchführung verpflichtet sind, sind die Finanzämter strenger und verlangen einen vom Kreditinstitut ausgedruckten Kontoauszug auf Papier. Das Finanzamt schickt die Belege zurück Hat der Finanzbeamte Ihre Belege geprüft, schickt er sie Ihnen per Post zurück.

Auf Dauer behalten darf er die Belege nur, wenn Sie damit einverstanden sind. Sonst muss er sich Kopien machen und die Originale wieder an Sie zurückgeben. Kein Beleg vorhanden – was jetzt? Wenn Sie für einzelne Aufwendungen keinen Beleg haben, dürfen Sie diese trotzdem steuerlich geltend machen.

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Wo bekomme ich Vordrucke für Steuererklärung 2021?

Heutzutage versenden die Finanzämter die Steuerformulare nicht mehr an ihre “Kunden”. Doch die Formulare stehen ja im Internet zur Verfügung – wie bei Steuerrat24. Hier können Sie die benötigten Formulare bequem ausdrucken oder auch am Bildschirm ausfüllen. Bei Steuerrat24 ist Ordnung im Dschungel der Steuerformulare. Beachten Sie auch unsere konkreten Anleitungen mit zahlreichen Steuertipps zu den einzelnen Steuerformularen.

Sie finden diese hier : Ausfüllhilfen 2021 WICHTIG: Seit einiger Zeit verzichtet die Finanzverwaltung auf die Angabe bestimmter Daten , die ihr bereits von verschiedenen Seiten elektronisch mitgeteilt wurden.

Dazu gehören z. Bruttoarbeitslöhne und die zugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge, bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung oder Renten (sog. eDaten). In den einzelnen Formularen sind diese Stellen mit einem “e” markiert und müssen nicht mehr ausgefüllt werden.

  • Sie sollten aber unbedingt prüfen , ob die elektronisch übermittelten Daten auch zutreffend sind;
  • Dazu erhalten Sie von den meldepflichtigen Stellen entsprechende Mitteilungen;
  • Die Steuerformulare 2021 zum Ausfüllen am Bildschirm werden von der Finanzverwaltung im Format FormsForWeb (FFW) zur Verfügung gestellt;

Mit diesem Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind. Bei den nachfolgenden Formularen im FFW-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen: Steuerhauptformular 2021 (Mantelbogen) mitsamt neuer Anlagen Das Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, betrifft nur noch die allgemeinen Angaben und ist auf zwei Seiten geschrumpft.

  • Hauptvordruck ESt 1 A

Daneben gibt es – zusätzlich zu den früheren bzw. bisherigen Anlagen – folgende neue Formulare:

  • Anlage Sonderausgaben : Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge).
  • Anlage Außergewöhnliche Belastungen : Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z. Krankheitskosten, Pauschbeträge.
  • Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen : Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
  • Anlage Sonstiges: z. Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/ Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge, verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zum Steuerhauptformular (Mantelbogen) Und ab dem Jahre 2021 ist die Zahl der Formulare zur Steuererklärung erneut gestiegen, und zwar um folgenden Steuervordruck:

  • Anlage Mobilitätsprämie: Beantragung einer Prämie für die Kosten der Fahrten zur Arbeit (relevant für Geringverdiener)

Weitere Informationen:

  • Infoblatt zu den e-Daten : Information zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2020.
  • Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2021 von Steuerrat24 mit vielen Steuertipps
  • Amtliche Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2021

Anlage Sonderausgaben In der “Anlage Sonderausgaben” zur Einkommensteuererklärung geht es um die Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen und Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge). Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonderausgaben Anlage Außergewöhnliche Belastungen Die “Anlage Außergewöhnliche Belastungen” zur Einkommensteuererklärung betrifft die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.

Krankheitskosten, Pauschbeträge. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Außergewöhnliche Belastungen Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Die “Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen” zur Einkommensteuererklärung betriift Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Anlage Sonstiges In der “Anlage Sonstiges” zur Einkommensteuererklärung geht es um den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge sowie verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds.

  • Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Sonstiges Anlage Vorsorgeaufwand Die “Anlage Vorsorgeaufwand” zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen;

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Vorsorgeaufwand Anlage AV Die “Anlage AV” zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zu “Riester”-Verträgen als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage AV Anlage Kind Die “Anlage Kind” zur Einkommensteuererklärung betrifft Steuerbürger mit Kindern.

See also:  Woher Bekomme Ich Sepa-Lastschriftmandat Für Kfz-Steuer?

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Kind Anlage K – Zusatzanlage zur Anlage Kind Bei der “Anlage K” zur Einkommensteuererklärung handelt es sich um eine Zusatz-Anlage zur “Anlage Kind”.

Mit Abgabe dieses Formulars erfolgt die Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Betreuungsfreibeträgen auf Großeltern oder auf den Stiefelternteil. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage K Anlage N Die “Anlage N” zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Arbeitnehmer.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N Anlage Mobilitätsprämie Die “Anlage Mobilitätsprämie” zur Einkommensteuererklärung sollten Gering- bzw. Wenigverdiener ausfüllen, wenn sie Fahrtkosten zur Arbeit hatten und sich die Kosten über die “nomale” Einkommensteuerberechnung nicht auswirken.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Mobilitätsprämie Anlage N-AUS Die “Anlage N-AUS” betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Auslandsbezug. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage N-AUS  – für ausländischen Arbeitslohn Anlage N-Gre Die Anlage N-GRE betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.

Anlage Unterhalt Die “Anlage Unterhalt” zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Unterhalt – Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen Anlage U Die “Anlage U” zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting) sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage U – Unterhaltsleistungen und Ausgleichsleistungen Anlage KAP Die “Anlage KAP” zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen – abzugeben ist sie nur in bestimmten Fällen! Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV – Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage KAP-BET Die “Anlage KAP-BET” betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV – Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage KAP-INV Die “Anlage KAP-INV” betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zu Anlagen KAP, KAP-BET und KAP-INV – Einkünfte aus Kapitalvermögen Anlage AUS Die “Anlage AUS” betrifft ausländische Einkünfte und die Anrechnung ausländischer Steuern. Anlage V Die “Anlage V” zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Anlage R Die “Anlage R” zur Einkommensteuererklärung betrifft Rentenbezüge sowie Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R – Renteneinkünfte Anlage R-AV / bAV Die “Anlage R-AV / bAV” betrifft Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R-AV / bAV – Altersvorsorge Anlage R-AUS Die “Anlage R-AUS” betrifft Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen.

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage R-AUS – Ausländische Renteneinkünfte Anlage SO Bei der “Anlage SO” zur Einkommensteuererklärung geht es um sonstige Einkünfte, zum Beispiel um Unterhaltsleistungen, die der Empfänger versteuern muss, oder um private Veräußerungsgeschäfte, früher auch als Spekulationsgeschäfte bezeichnet.

  • Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage SO – Sonstige Einkünfte Anlage Energetische Maßnahmen Die Anlage “Energetische Maßnahmen” betrifft entsprechende Aufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden;

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage Energetische Maßnahmen Ausführliche Informationen mit der Klärung vieler Praxisfragen zu dem Thema finden Sie zudem hier: Eigenheim: Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) Anlage FW Die “Anlage FW” betrifft die Förderung des Wohneigentums, weitestgehend nach Altregelungen, in aktuellen Fällen aber auch zur Beantragung der Denkmalförderung einer selbstgenutzten Immobilie.

Beachten Sie hierzu den Beitrag: Eigenheim: Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden Anlage WA-EST Die “Anlage WA-EST” zur Einkommensteuererklärung ist bei Fällen mit Auslandsbezug auszufüllen, zum Beispiel auch bei einem unterjährigen Wegzug aus Deutschland oder einem Zuzug ins Inland.

Anlage G Die “Anlage G” zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter  www. elster. de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden.

Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download  bereit: Anlage G 2021 Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb Anlage S Die “Anlage S” zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter  www. elster. de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage S wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden.

Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download  bereit: Anlage S 2021 Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Anlage EÜR Die “Anlage EÜR” zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten.

Sie ist zusätzlich zur Anlage G, S oder L abzugeben. Die Anlage EÜR ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 60 Absatz 4 EStDV). Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter  www. elster. de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download  bereit:

  • Anlage EÜR
  • Anlage AVEÜR – Anlageverzeichnis
  • Anlage SZ – Schuldzinsenberechnung und Schuldzinsenabzug
  • Anlage ER – Ergänzungsrechnung Minderbeträge und Mehrbeträge
  • Anlage SE zur Anlage EÜR – Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben
  • Anlage AVSE zur Anlage EÜR – Anlageverzeichnis zum Sonderbetriebsvermögen
  • Anlage LuF zur Anlage EÜR – Land- und Forstwirtschaft
  • Anleitung zur Anlage EÜR
  • Corona-Hilfen:  Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
  • Infoblatt zur Anlage Corona-Hilfen  

Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR – Einnahmen-Überschussrechnung Anlage L Die “Anlage L” zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter  www. elster. de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden.

  1. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download  bereit: Anlage L 2021 Vereinfachte Steuererklärung Rentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern , Brandenburg , Bremen und Sachsen  haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer umfassenden Einkommensteuererklärung zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben;

Das neue Verfahren wird “Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften” genannt. Die genannten Länder haben mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen.

  1. Der zusätzliche Service einer “Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften” richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat;

Dazu gehören z. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Formular können ergänzend folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:

  • Beiträge zur Risikolebensversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Höchstbetrag (typischerweise 1. 900 EUR) nicht bereits durch Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge.
  • Kirchensteuer (nicht Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer).
  • außergewöhnliche Belastungen, z. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, behinderungsbedingte Kosten.
  • Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden automatisch berücksichtigt. Belege müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Bitte bewahren Sie die Belege aber für Nachfragen des Finanzamtes auf. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 endet am 31.

  • Hier finden Sie den Vordruck als PDF-Datei:  Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften
  • Weitere Informationen: Amtsveranlagung für Rentner: Steuererklärung vom Finanzamt erledigen lassen
See also:  Fondsgebundene Rentenversicherung Kündigen Wie Hoch Ist Die Steuer?

Hinweis : Die lange Jahre mögliche  “Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer” ist entfallen. Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht Die Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland und bestimmten Einkünften aus Deutschland.

  • Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht
  • Amtliche Anleitung zur Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht 2021

Eine gesonderte und einheitliche Feststellung  (kurz: Feststellungserklärung) ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, also zum Beispiel bei einer Grundstücksgemeinschaft. Die Feststellungserklärung ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter  www. elster. de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:

  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung – Hauptvordruck
  • Anlage FB zur Feststellungserklärung – Angaben zu den Beteiligten
  • Anlage FE 1 zur Feststellungserklärung – Aufteilung der laufenden Einkünfte
  • Anlage FE 2 zur Feststellungserklärung – Aufteilung Veräußerungsgewinne, andere tarifbegünstigte Einkünfte und sonstige Einkünfte
  • Anlage FE 3 zur Feststellungserklärung – Aufteilung Sonderausgaben / Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG / Laborgemeinschaften und Kosten- / Hilfsgemeinschaften sowie Angaben zu § 3a EStG
  • Anlage FE 4 zur Feststellungserklärung – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG) / Ermittlung der nach § 4 Absatz 4a EStG nicht abziehbaren Schuldzinsen
  • Anlage FE 5 zur Feststellungserklärung – Angaben zu § 4 Absatz 4a, § 15a, § 15b und § 34a EStG
  • Anlage FE-AUS 1 zur Feststellungserklärung – Aufteilung ausländischer Einkünfte und Steuern
  • Anlage FE-AUS 2 zur Feststellungserklärung – Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen
  • Anlage-FE-KAP zur Feststellungserklärung – Aufteilung Kapitalvermögen
  • Anlage FE-KAP-INV zur Feststellungserklärung – Investmenterträge
  • Anlage FE-VM zur Feststellungserklärung – Besteuerungsgrundlagen in den Fällen der §§ 15a, 15b EStG
  • Anleitung zur Feststellungserklärung

Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter  www. elster. de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen kann diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei:

  • Umsatzsteuererklärung 2021
  • Amtliche Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2021
  • Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2021

Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist elektronisch abzugeben – am besten mit dem kostenlosen Programm ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei.

  • Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022
  • Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022  

Antrag auf Dauerfristverlängerung 2022. und Anmeldung der Sondervorauszahlung.

  • Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 und zum Antrag auf Dauerfristverlängerung  

Erklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung Bei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland

  • Erklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung
  • Anlage USt 1 B zur Fahrzeugeinzelbesteuerung
  • Erklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung (komplett mit BMF-Schreiben)
  • Beitrag des Steuerrat24: Autokauf und -verkauf im EU-Ausland: Umsatzsteuerpflicht auch für Privatpersonen

Wann ist Elster 2021 verfügbar?

Bereitstellungstermine von Formularen in Mein ELSTER –

Formular Veranlagungs- / Anmeldezeitraum voraussichtlicher Bereitstellungstermin
Grundsteuererklärung 01. 07. 2022
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 2021 Juli 2022
Körperschaftsteuererklärung 2021 30. 03. 2022
Gesonderte Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2021 30. 03. 2022
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2021 30. 03. 2022
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages 2021 30. 03. 2022
Gewerbesteuererklärung 2021 30. 03. 2022
Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht 2021 30. 03. 2022
Umsatzsteuererklärung 2022 30. 03. 2022

In dieser Aufstellung erhalten Sie eine Übersicht zu bereits vergangenen Bereitstellungsterminen für alle ELSTER Produkte (Mein ELSTER, ERiC, ElsterFormular). Sie werden auf die gewählte Seite weitergeleitet. Wollen Sie fortfahren?.

Bis wann Steuererklärung 2021 Corona?

Das Kurzarbeitergeld ist als eine von mehreren Lohnersatzleistungen steuerfrei  – ebenso wie ein beträchtlicher Teil der während der Corona-Krise geleisteten Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld, zum Saison-Kurzarbeitergeld und zum Transferkurzarbeitergeld.

  1. Alle Lohnersatzleistungen (neben Kurzarbeitergeld zum Beispiel auch Arbeitslosengeld, Kranken-, Mutterschutz- und Elterngeld) unterliegen seit langem dem Progressionsvorbehalt;
  2. Das bedeutet, dass diese Leistungen nach Ablauf des Kalenderjahres im Einkommensteuerveranlagungsverfahren bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes einbezogen werden;

Der erhöhte Steuersatz wird auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Lohnersatzleistungen und steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse) angewendet. Auf die so ermittelte Einkommensteuer werden die Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet. Die Arbeitgeber weisen die steuerfreien Zuschüsse zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und etwaigen anderen Lohnersatzleistungen auf der Lohnsteuerbescheinigung aus.

Das Wohnsitzfinanzamt erhält elektronisch einen entsprechenden Datensatz. Betragen die im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Lohnersatzleistungen (sämtliche Kurzarbeitergelder einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse, ggf.

zusammen mit zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld), mehr als 410 Euro , sind Bezieherinnen und Bezieher von Lohnersatzleistungen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärung selbst erstellen und abgeben ( sog.

nicht beratene Fälle), endet die Abgabefrist grundsätzlich sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres. Wird ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung einer Erklärung beauftragt ( sog.

beratene Fälle), endet die Abgabefrist grundsätzlich erst mit Ablauf des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Die Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 wurden durch das ATAD -Umsetzungsgesetz um drei Monate verlängert.

In nicht beratenen Fällen müssen die Steuererklärungen für 2020 daher regelmäßig bis zum 31. Oktober 2021 ( bzw. bis zum nächstfolgenden Werktag) und in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2022 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Für Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr sind abweichende Fristen zu beachten. Bei der nach Abgabe der Einkommensteuererklärung vorzunehmenden Veranlagung kann es gegebenenfalls zu Steuernachforderungen kommen. Jedoch ergibt sich aus dem Bezug von Kurzarbeitergeld nicht immer automatisch eine Steuernachzahlung.

  • Die konkreten steuerlichen Auswirkungen des Progressionsvorbehalts hängen vielmehr in allen Fällen von den ganz individuellen Verhältnissen ab;
  • Dazu gehören insbesondere die Steuerklasse und die Höhe der Lohnsteuerabzüge vor Corona, die Höhe anderer der Besteuerung unterliegender Einnahmen, die Höhe der abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen oder sonstiger Abzüge;

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wegen des Bezugs von Lohnersatzleistungen ist ebenfalls nicht neu , sondern besteht seit vielen Jahren. Da eine Vielzahl von Beschäftigten durch Corona Kurzarbeitergeld bezogen haben, bekommt die Abgabepflicht aktuell aber eine größere Bedeutung.

Da alle Steuerpflichtigen grundsätzlich gleich behandelt werden, müssen auch für Corona-bedingtes Kurzarbeitergeld einschließlich steuerfreier Zuschüsse seitens des Arbeitgebers Steuererklärungen abgegeben werden.

Weitere Hinweise zum Thema Corona-Kurzarbeitergeld ( unter VI. ) finden Sie auch hier .

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag? – Pro angefangenen Monat der Verspätung berechnet das Finanzamt 0,25 % deiner festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro. Erhältst du keine Aufforderung, solltest du trotzdem so schnell wie möglich mit dem Finanzamt in Kontakt treten.

Denn 14 Monate nach dem Ende des Steuerjahres endet der Ermessensspielraum des Finanzamtes und du musst zwangsläufig Gebühren zahlen. Beispiel: Steuererklärung 2018 eingereicht am: 15. 05. 2020 Abgabefrist endete am: 31.

07. 2019. 14-Monats-Frist endete am: 28. 02. 2020 Verspätungszuschlag wird zwangsläufig für die Monate August 2019 bis Mai 2020 festgesetzt Reichst du deine Unterlagen als Abgabepflichtige*r gar nicht ein, kann das Finanzamt innerhalb von sieben Jahren die Steuererklärung nachfordern. Das Fintech Taxfix wurde 2016 von Lino Teuteberg und Mathis Büchi gegründet. Taxfix ist die einfache App, die jedes Jahr Hunderttausenden Menschen hilft, ihre Steuererklärung schnell, fehlerfrei und stressfrei einzureichen. Mit einem Team von Steuerexpert*innen, Rechtsanwält*innen und Entwickler*innen, vereinfacht die App das leidige Thema Steuern.

Wann muss man die Einkommensteuererklärung abgeben?

Welche Abgabefristen solltest Du beachten? – Die gesetzliche Abgabefrist für die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung endet seit 2019 mit dem 31. Juli  des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2021 gilt coronabedingt der 31. Oktober 2022. Ist das in Deinem Bundesland ein Feiertag (Reformationstag), reicht auch noch der 1.

  1. November 2022;
  2. Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Du einen Antrag beim Finanzamt stellst und Deinen Wunsch begründest;
  3. Eine neue Frist könnte die Behörde Dir bei einer guten Begründung durchaus einräumen;

Ohne Antrag gewährt die Behörde eine Fristverlängerung regulär bis  Ende Februar des übernächsten Jahres, sofern Du Deine Steu­er­er­klä­rung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein  anfertigen lässt. Für das Steuerjahr 2021 gibt es auch hier deutlich mehr Zeit, nämlich bis zum 31.

August 2023. Auch die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit ( § 233a Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) wurde vom Fiskus für das Steuerjahr 2021 verlängert. Der Zinslauf für Erstattungs- und Nach­zah­lungs­zin­sen beginnt demnach erst am 1.

Oktober 2023. .

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