Erstattung: Wiederbeschaffungswert vom Auto minus Restwert – Wie bereits geschildert, kommt es bei der Berechnung der Versicherungsleistung bei einem Auto-Totalschaden auf den Wiederbeschaffungswert und den Restwert an. Bei einem Totalschaden am Auto sind die Reparaturkosten meistens deutlich höher als der Zeitwert und oft auch höher als der eigentliche Wert des Wagens vor dem Unfall.
Bei einem technischen Totalschaden ist der Restwert des Autos gleich Null. Du erhältst also den Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommst du den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert, der dein kaputtes Auto noch wert ist.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt meist in den ersten beiden Jahren nach Anschaffung den Neuwert aus. Außerdem übernimmt die Teilkaskoversicherung die ausstehenden Raten, wenn das Fahrzeug geleast war oder noch nicht abbezahlt ist. Vorsicht: Der errechnete Wiederbeschaffungswert enthält bereits die Mehrwertsteuer, die du bei einem Autokauf bezahlen müsstest.
Wie viel zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?
Die Versicherung zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Sind die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.
Was kann ich bei Totalschaden geltend machen?
Was versteht man unter der 130-Prozent-Regel in der Haftpflicht? – Anstatt eines geldwerten Ausgleichs ist im Einzelfall auch die Reparatur des Totalschadens möglich – nämlich dann, wenn die Reparatur die Wiederbeschaffungskosten um maximal 30 Prozent übersteigen.
Greift die sogenannte 130-Prozent-Regel, darf der Geschädigte den Totalschaden auf Kosten der gegnerischen Versicherung reparieren lassen. Die 130-Prozent-Regel wird besonders häufig bei Automodellen oder Fahrzeugen mit emotionalem Wert gewählt, da der Betroffene sein Liebhaberstück erhalten möchte.
Allerdings findet die Sonderregelung nur Anwendung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das Fahrzeug muss nach Reparatur mindestens sechs Monate weiter genutzt und versichert werden.
- Die Reparatur muss nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens erfolgen.
- Die Werkstattrechnung für die gegnerische Versicherung muss beinhalten, dass der Mechaniker alle Reparaturvorgaben strikt eingehalten hat.
- Führt der Geschädigte die Reparatur auf eigene Faust durch, bedarf es des Urteils eines Sachverständigen, Dieser prüft, ob der Reparateur alle im Gutachten aufgeführten Vorgaben befolgt hat.
: Wirtschaftlicher Totalschaden
Was bekommt man bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Totalschaden: Was zahlt die Versicherung? – Ist der Totalschaden am Pkw durch einen fremdverschuldeten Unfall entstanden, kommt es zum Schadenersatz nach den gesetzlichen Vorschriften. In der Regel kommt somit die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für Schäden am Fahrzeug des Beteiligten auf.
- Ist man jedoch selbst Unfallverursacher, erhält man die Versicherungsleistung auf Grundlage des Versicherungsvertrags.
- In diesem Fall kann die Vollkaskoversicherung helfen – hier gilt es, die jeweiligen Konditionen zu studieren.
- Die Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko greifen hier also nicht.
- Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens muss die Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts bezahlen, also die im obigen Beispiel berechnete Schadenersatzsumme.
Bei Haftpflichtschäden greift die 130-Prozent-Regel, wie im Berechnungsbeispiel 2 beschrieben. Dann zahlt die Versicherung des Unfallverursachers den Wiederbeschaffungswert zuzüglich maximal 30 Prozent für die entstehenden Reparaturkosten. Ausnahmen bestätigen die Regel: Ist der wirtschaftliche Totalschaden innerhalb einer in der Versicherungspolice vereinbarten Frist eingetreten, gibt es bei mancher Kaskoversicherung sogar eine Neupreis- oder Kaufpreiserstattung für Neu- beziehungsweise Gebrauchtwagen.
Wird das Fahrzeug als technischer Totalschaden eingestuft, erhält man den Wiederbeschaffungswert abzüglich Rest- beziehungsweise Schrottwert ausgezahlt. Ist man mit einem Neuwagen verunfallt, hat den Crash jedoch nicht verschuldet, kann man im besten Fall den Anschaffungspreis als Schadenersatz einfordern.
Das verunfallte Fahrzeug ist dann abzugeben und der Restwert wird dem Schadenersatz angerechnet. Trotzdem mobil: Je nach Versicherungsart kann Ihnen auch die Nutzung eines Mietwagens für einen begrenzten Zeitraum zustehen. Prüfen Sie für genaue Informationen unbedingt Ihre Versicherungspolice.
Önnen Sie bei der Autoversicherung sparen? Ob sich die Auszahlung des Totalschadens oder doch eher die Reparatur lohnt, hängt von einigen verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist wichtig, ob man selbst der Geschädigte oder der Unfallverursacher ist. Im Normalfall kommt bei einer nicht selbst verschuldeten Kollision mit einem anderen Kfz die gegnerische Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden auf.
Für den Unfallverursacher ist die Situation komplexer. Auch die Art des Schadens, des Fahrzeugs und die Höhe des Restwerts spielen eine wichtige Rolle für die Entscheidung über den Verbleib des Autos. Nicht zuletzt kommt es immer auf die individuelle Situation und das Gutachten des Profis an – sowie auf die Art der eigenen Versicherung.
- Die Vollkaskoversicherung kommt in der Regel für die Kosten des Unfallverursachers auf.
- Der Geschädigte erhält die Regulierung hingegen aus der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Im Falle eines technischen Totalschadens kommt nur eine Auszahlung in Frage.
- Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ergibt dieser Schritt Sinn.
Hat der Unfallwagen jedoch einen hohen ideellen oder gar Seltenheitswert, kann man von der 130-Prozent-Regel Gebrauch machen und nach der Reparatur wieder Fahrt aufnehmen. Je nach Versicherungspolice kann man gegebenenfalls auch von der Neupreis- beziehungsweise Kaufwertentschädigung Gebrauch machen, wenn sich der Unfall innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen ereignet hat – bei Verti liegen diese zwischen 12 und 24 Monaten seit der Zulassung auf den Versicherungsnehmer.
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Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf: Eine Versicherung, die sich lohnt
Wann zahlt Versicherung nach Totalschaden?
Was ist die 130-Prozent-Regelung bei der Kfz-Haftpflicht? – Kam es durch Fremdverschulden zum wirtschaftlichen Totalschaden (die gegnerische Kfz-Haftpflicht zahlt), ist im Einzelfall auch die Reparatur des beschädigten Autos möglich. Auf einen geldwerten Ausgleich wird damit verzichtet.
Mit der sogenannten 130-Prozent-Regel übernimmt die Kfz-Versicherung die Instandsetzungskosten bei einem Auto mit wirtschaftlichem Totalschaden auch dann, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um maximal 30 Prozent überschreiten. Bei der Reparatur müssen die Vorgaben des Sachverständigen strikt eingehalten werden.
Zudem muss das Auto nach der Reparatur für mindestens 6 Monate noch vom bisherigen Halter/Versicherungsnehmer genutzt werden. Eigenleistung bei Reparatur erlaubt Sie dürfen einen wirtschaftlichen Totalschaden am Auto eigenständig reparieren. Das Ergebnis muss aber von einem Kfz-Sachverständigen als gutachtenkonform abgenommen werden.
Wie lange bekomme ich einen Leihwagen bei Totalschaden?
Ersatzfahrzeug – Kraftfahrzeug, das dem Geschädigten während der Zeitdauer der Autoreparatur zur Verfügung gestellt wird. Im Falle eines unverschuldeten Autounfalls steht dem Geschädigten grundsätzlich das Recht zu, ein angemessenes Ersatzfahrzeug beanspruchen zu können. Die Kosten hierfür sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen. ” href=”https://www.unfallhelden.de/blog/glossar/ersatzfahrzeug/”>Ersatzfahrzeug anmieten. Dies darf er jedenfalls so lange, bis der Sachverständige das verunfallte KFZ besichtigt und sein Sachverständigengutachten erstellt hat. Anschließend ist dem Geschädigten eine angemessene Überlegungszeit einzuräumen, in der er sich Gedanken machen kann, wie er weiter verfährt. Diese kann bis zu drei Tage dauern. Danach beginnt die Zeitspanne, die der Sachverständige in seinem Gutachten als durchschnittlichen Zeitraum für eine Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren KFZ auf dem Gebrauchtwagenmarkt angesetzt hat. Diese beträgt in der Regel 14 bis 16 Tage. Für diesen Zeitraum ist der Ersatzanspruch bezüglich Mietwagenkosten in der Regel unproblematisch. Schädiger bzw. sein Versicherer müssen dafür aufkommen.
Warum wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen?
Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen, spricht der Gutachter von einem technischen Totalschaden. Bei der Auszahlung Ihrer Entschädigung wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Was passiert mit meinem Auto nach einem Totalschaden?
Auto Totalschaden – Wie lange bekomme ich einen Leihwagen? – Bei einem technischen und bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ersetzt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für einen Leihwagen, Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss der Leihwagen nicht tatsächlich in Anspruch genommen werden, es kann auch eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch genommen werden.
- Die Nutzungsausfallentschädigung ist von der KFZ-Versicherung des Unfallverursachers voll zu zahlen – auch wenn sie höher ist als die Kosten eines Leihwagens.
- Die Summe kann vom Unfallopfer frei verwendet werden.
- Die Versicherungen fordern in der Regel einen Nachweis, dass das Fahrzeug im Reparaturzeitraum tatsächlich benötigt wurde.
Falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, kann von der gegnerischen KFZ-Versicherung eine anteilige Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden. Die Kosten für einen Leihwagen müssen dann selbst anteilig oder komplett gezahlt werden. Bei Kasko-Schäden wird das Anrecht auf einen Miet- oder Leihwagen in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Was ersetzt Vollkasko bei Totalschaden?
Was zahlt die Vollkasko? – Wie die Teilkasko, übernimmt auch die Vollkasko die Kosten für die Reparatur. Ist der Wagen allerdings geklaut oder handelt es sich um einen Totalschaden, zahlt auch die Vollkasko nur den Zeitwert des Fahrzeugs und nicht den Neuwert.
- Dafür muss nicht einmal ein technischer Totalschaden vorliegen – auch bei einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden bezahlt die Versicherung nur diesen Wiederbeschaffungswert aus.
- Dieser Fall tritt ein, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert (abzüglich eines eventuellen Restwerts nach dem Unfall) übersteigen würden.
Eine Sonderregelung bietet die Neuwertentschädigungs-Klausel : Ist sie im Vertrag inbegriffen oder wird gegen Aufpreis hinzugefügt, zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden mit einem Neuwagen den Neupreis des Autos. Bis zu welchem Fahrzeugalter die Regelung gilt, ist vertraglich vereinbart; üblich sind sechs Monate bis zu zwei Jahre,
Wann kommt ein Fahrzeug in die Restwertbörse?
Was ist eine Restwertbörse? – Über die Restwertbörse werden Autos gehandelt, für die sich eine Reparatur nach einem Autounfall nicht mehr lohnen würde. Viele Autobesitzer entscheiden sich nach einem Unfall gegen eine Reparatur, wenn die Werkstatt einen wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt.
- Davon abzugrenzen ist der technische Totalschaden, bei dem ohnehin keine Reparatur mehr möglich ist.
- Doch oft lassen sich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden noch die Teile des Fahrzeugs gewinnbringend verkaufen und hier kommen Unfallbörsen ins Spiel.
- Über eine solche Restwertbörse werden Unfallfahrzeuge gehandelt.
In dem Zuge lässt sich auch der Restwert des Fahrzeugs bestimmen sowie die Frage klären, ob eine Verschrottung oder ein Verkauf die sinnvollere Alternative ist. An die Preisfindung für Unfallwagen werden besondere Ansprüche gestellt. Daher werden Kfz-Gutachter und Sachverständige hinzugezogen, um für die Autoversicherung die Restwertermittlung vorzunehmen.
- Über die Unfallbörse kaufen Ankäufer bestimmte Fahrzeuge, um günstig an Ersatzteile zu kommen und diese weiter verwerten zu können.
- Damit lässt sich zusammenfassen: Auf einer Restwertbörse finden Verkäufer und Ankäufer von Fahrzeugen zusammen, nur dass eben nicht mit neuen und unversehrten Gebrauchten gehandelt wird, sondern mit Autos, die teilweise erhebliche Schäden aufweisen.
In der Unfallwagenbörse listen Gutachter die verschiedenen Unfallfahrzeuge auf und bringen über Angebote den noch vorhandenen Wert dieser Fahrzeuge in Erfahrung. Bieten können angemeldete Ankäufer, wobei einige dieser Börsen nur für gewerbliche Ankäufer geöffnet sind.
Wann zahlt Versicherung nach Totalschaden?
Das zahlt die Versicherung bei Totalschaden – Häufig streiten Fahrzeughalter und Versicherer darüber, ob die Versicherung die Reparaturkosten erstatten muss oder nur den geringeren Wiederbeschaffungsaufwand. Die Fälle eines wirtschaftlichen Totalschadens ordnet die Rechtsprechung in zwei grundsätzliche Kategorien ein:
- Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert Ein Totalschaden muss nicht heißen, dass Du Dein Auto nicht doch reparieren lassen kannst. Das geht, solange die fachgerechte Reparatur nicht teurer ist als der Wiederbeschaffungswert plus einem Aufschlag von maximal 30 Prozent – insgesamt also nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts (BGH, Urteil vom 2. Juni 2015, Az. VI ZR 387/14 ). Dabei zählen laut Bundesgerichtshof (BGH) nur die Brutto-Reparaturkosten (Urteil vom 3. März 2009, Az. VI ZR 100/08 ). Der Restwert bleibt außer Betracht. Liegen die Kosten für die Reparatur zwischen 100 und 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, kann der Geschädigte die Reparaturkosten nur verlangen, sofern er das Auto nach der Reparatur noch für einen längeren Zeitraum nutzt. Dabei reichen sechs Monate aus (BGH, Urteil vom 13. November 2007, Az. VI 89/07 ). Fällig ist der Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten aber nicht erst nach sechs Monaten, sondern bereits vorher (BGH, Beschluss vom 18. November 2008, Az. VI ZB 22/08 ). Beispiel: Wiederbeschaffungswert: 1.500 Euro Reparaturkosten: 1.800 Euro (120 % des Widerbeschaffungswerts) Restwert: 500 Euro Die Versicherung muss die Reparaturkosten in Höhe von 1.800 Euro zahlen, sofern der Geschädigte das Auto tatsächlich fachgerecht hat reparieren lassen und noch mindestens ein halbes Jahr weiter gefahren ist.
- Reparaturkosten um mehr als 30 Prozent höher als Wiederbeschaffungswert Liegen die Kosten der Reparatur um mehr als 30 Prozent über den Kosten der Wiederbeschaffung eines entsprechenden Autos, muss die Versicherung keine Reparatur bezahlen. Das Reparieren wäre wirtschaftlich unvernünftig. Der Geschädigte hat nur Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert (BGH, Urteil vom 10. Juli 2007, Az. VI ZR 258/06 ). Vom Wiederbeschaffungswert darf die Versicherung den Restwert des kaputten Autos abziehen ( § 254 BGB ). Der Fahrzeugbesitzer kann auch nicht die Reparaturkosten bis zur Höhe von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes verlangen, denn unsinnige Reparaturen sollen nicht gefördert werden. Als Folge muss die Autoversicherung dann dem Versicherungsnehmer nicht die Kosten für die Reparatur erstatten, sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Beispiel: Wiederbeschaffungswert: 1.500 Euro Restwert: 500 Euro Reparaturkosten: 3.000 Euro (200 % des Widerbeschaffungswerts) Die Versicherung zahlt in einem solchen Fall den Wiederbeschaffungswert von 1.500 Euro abzüglich des Restwerts in Höhe von 500 Euro, insgesamt also 1.000 Euro.
Wie wird ein Totalschaden berechnet?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Auto – Hierbei sind die Reparaturkosten ausschlaggebend. Sind diese höher als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines Kfz, lohnt sich eine Reparatur nicht, sie ist nicht mehr wirtschaftlich. Ein Totalschaden ist ein Sachschaden an Fahrzeugen oder Verkehrsmitteln. Ein wirtschaftlicher Totalschaden berücksichtigt also den Restwert und die Wiederbeschaffung eines Wagens. Der Restwert beschreibt, was das beschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand wert ist.
- Er wird im Zusammenhang mit dem Totalschaden nur dann berücksichtigt, wenn der Schaden fiktiv abgerechnet wird.
- Dabei spielt das Kfz-Gutachten durch einen Sachverständigen eine zentrale Rolle.
- Der Wiederbeschaffungswert macht eine Aussage zu dem Betrag, den ein Halter aufwenden muss, um ein entsprechendes Fahrzeug zu erwerben,
Hierbei sind das Alter, die Ausstattung und der allgemeine Zustand zu berücksichtigen. Um diesen Sachverhalt an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wird für die Reparatur eine Summe von 6.000 Euro veranschlagt und der Wiederbeschaffungswert auf 4.000 Euro sowie der Restwert auf 1.000 Euro festgelegt, besteht ein Totalschaden.
- Denn: Zur Ermittlung vom wirtschaftlichen Totalschaden muss die Differenz zwischen dem Rest- und dem Wiederbeschaffungswert gebildet werden.
- Liegt dieser Betrag unter den veranschlagten Kosten für die Reparatur, liegt ein Totalschaden vor.
- Im Beispiel ist die Differenz 3.000 Euro,
- Vor allem wenn der Wiederbeschaffungswert aufgrund eines fortgeschrittenen Alters und einer unzureichenden Marktgängigkeit eher gering ausfällt, kann selbst bei einer geringen Beschädigung am Auto bereits ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen.
Verkaufen lässt sich ein solches Fahrzeug in diesen Zustand nur schwer.