Wann Kommt Das Geld Vom Staat Für Thomas Cook?

Wann Kommt Das Geld Vom Staat Für Thomas Cook
Anbieter müssen mitmachen – Um ab November noch Pauschalreisen anbieten zu dürfen, müssen Reiseveranstalter eine Sicherheit von fünf Prozent des abzusichernden Umsatzes stellen und ein Entgelt von einem Prozent an den Reisesicherungsfonds zahlen. Bis Oktober 2027 springt der Staat ein, falls es zu Pleiten kommt und das Fondsvermögen nicht reicht, um die Schäden zu ersetzen.

Wann bekomme ich mein Geld von Thomas Cook zurück?

Entschädigung nach Thomas Cook -Insolvenz Unterlagen bis Mai 2021 einreichen. Pauschalreisende, die infolge der Thomas – Cook -Insolvenz Schäden erlitten haben, müssen sich beeilen, wenn sie noch Unterlagen zur Anmeldung für die Ausgleichszahlungen des Bundes einreichen wollen. Dies ist nur noch bis zum 31.

Was ist mit der Thomas Cook Entschädigung?

Folgen der Thomas-Cook-Pleite: Bund zahlt 132 Millionen Euro Entschädigung an Pauschalreisende 5. November 2021 um 18:00 Uhr Der Reiseveranstalter Thomas Cook hatte 2019 Insolvenz beantragt (Symbolbild). Foto: dpa/- Köln Bisher hat der Bund 132 Millionen Euro an Zahlungen an Pauschalreisende angewiesen. Die Entschädigung der Pauschalreisenden, die durch die Pleite des Veranstalters Thomas Cook im September 2019 An – und Vorauszahlungen verloren haben, ist noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat der Bund bisher 132 Millionen Euro an Zahlungen angewiesen.

Der Bund springt ein, weil der Insolvenz-Versicherer Zurich seine Haftung nach deutschem Recht auf 110 Millionen Euro gedeckelt hatte, was in diesem Fall bei weitem nicht ausreichte. Eine EU-Richtlinie schreibt jedoch volle Entschädigung vor. Vom 6. Mai bis 15. November 2020 stand den Geschädigten ein kostenloses Online-Verfahren für Anmeldungen zur Verfügung.

Wer sich registriert hatte, konnte bis zum 31. Mai 2021 seine Angaben vervollständigen. Über das Thomas Cook Bundportal seien über 105.000 Anmeldungen fristgemäß eingegangen, berichtet Eike Götz Hosemann, Pressesprecher des Ministeriums. In über 95 Prozent der Fälle sei positiv entschieden worden.

Wie gelange ich zum Thomas Cook Bundportal?

Reisende der deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook -Gruppe ( Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH) gelangen zum Thomas Cook Bundportal, indem Sie sich über ein gegebenenfalls bereits bestehendes Benut- zerkonto im Insolvenzportal https:// thomas – cook.insolvenz-solution.de bei den jeweils

Wer ist der Insolvenzverwalter von Thomas Cook?

07.06.2021 – Kategorie “Insolvenzverfahren” hww Insolvenzverwalter Ottmar Hermann gelingt trotz pandemiebedingtem schwierigen Marktumfeld der Verkauf der ehemaligen Thomas Cook Zentrale in Oberursel; mehr als 25.000qm Gewerbeflächen wechseln den Besitzer. Rund 18 Monate nach Eröffnung der Insolvenzverfahren des Reiseveranstalters Thomas Cook mit den beiden Veranstaltungsgesellschaften Thomas Cook Touristik GmbH und Bucher Reisen & Öger Tours GmbH ist der Insolvenzverwaltung der Verkauf der ehemaligen Zentrale des Unternehmens in Oberursel gelungen. „Der gelungene Verkauf unter schwierigsten Bedingungen freut mich persönlich sehr. Die auch zukünftige gewerbliche Nutzung der Immobilie ist für die Stadt Oberursel von nicht unerheblicher Bedeutung. Damit sind wir in unseren Verwertungsbemühungen für die Gläubiger einen entscheidenden Schritt weitergekommen.”, zeigt sich der Insolvenzverwalter der Thomas Cook Touristik GmbH, Ottmar Hermann, zufrieden. Auch der Gläubigerausschuss hat dem Verkauf, der bereits vor Ostern stattfand, und in den letzten Tagen vollzogen worden ist, seine Zustimmung erteilt. Die Verkaufsbemühungen starteten bereits im Frühjahr 2020 unter äußerst schwierigen, coronabedingten Markt- und Verhandlungsbedingungen. Der Investoren- und Verkaufsprozess mit üblicher Due Dilligence wurde auch wegen erschwerter bis unmöglicher Reisebedingungen potentieller Investoren deutlich verzögert. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Objekt um eine sehr große, wenn auch attraktive Gewerbeimmobilie mit mehr als 25.000qm Büroflächen im Vordertaunus. hww Insolvenzverwalter Ottmar Hermann wurde von dem Frankfurter Standort der Kanzlei Göhmann in dem Verkaufsprozess beraten. „Die Immobilie vor den Toren Frankfurts ist in einem sehr guten Zustand. Wir sind sicher, dass sich die Immobilie trotz der noch nicht vollständig überwundenen Pandemie im Herzen der Rhein-Main Region entwickeln wird”, so Ottmar Hermann abschließend. Folgende Anwälte haben an der Transaktion mitgewirkt: Für hww neben Ottmar Hermann: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs Für Goehmann: Dr. Michael Ott, Carsten Lorenz Für hww/Insolvenzverwalter Ottmar Hermann, Thomas Cook Touristik GmbH: Immobilienfachmann Thomas Warnecke “>Über hww hermann wienberg wilhelm hww hermann wienberg wilhelm ist ein auf Rechtsberatung, Restrukturierung, Insolvenz- und Zwangsverwaltung spezialisierter Dienstleister. Mit mehreren hundert Mitarbeitern ist hww in mehr als 20 Städten in Deutschland vertreten und verfügt über ein eigenes internationales Netzwerk. hww hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter sind in ihrer langjährigen Tätigkeit bundesweit bereits in tausenden Insolvenzverfahren von zahlreichen Insolvenzgerichten bestellt worden. Zu namhaften Verfahren der Kanzlei gehören z.B. die Insolvenzen von Philipp Holzmann, Karmann, SOLON, Solarwatt, Germania Fluggesellschaft, Thomas Cook, Bucher Reisen & Öger Tours, Mister Minit und jüngst Pluradent, Minda und Heck & Becker GmbH & Co KG. “>Über GÖHMANN Rechtsanwälte Abogados Advokat Steuerberater Kontinuierlich über Jahrzehnte gewachsen, gehört GÖHMANN mit mittlerweile über 100 Rechtsanwälten und Anwaltsnotaren zu den großen deutschen überregionalen Sozietäten für Wirtschaftsrecht. GÖHMANN unterhält Standorte in Frankfurt am Main, Berlin, Braunschweig, Bremen, Hannover, Magdeburg und Barcelona.

Was ist aus Thomas Cook geworden?

Thomas Cook Group plc
Rechtsform plc
ISIN GB00B1VYCH82
Gründung 2007
Auflösung 2019
Auflösungsgrund Insolvenz
Sitz London
Leitung

Peter Fankhauser ( CEO )

Frank Meysman ( Chairman )

Michael Healy ( CFO )

Mitarbeiterzahl 21.263 ( GJ 2017/18)
Umsatz 9,6 Mrd. Pfund ( GJ 2017/18) (rund 11,1 Mrd. Euro )
Branche Tourismus
Website thomascookgroup.com
Stand: 30. September 2018

Inserat von Thomas Cook & Son (um 1900) Begleitbrief von Thomas Cook & Son für Schlafwagenreisende (1924) Boeing 757 der Thomas Cook Airlines Die Thomas Cook Group plc war ein börsennotierter Tourismuskonzern mit Sitz in London, Er entstand 2007 durch den Zusammenschluss der Thomas Cook AG mit der MyTravel Group und wurde 2019 durch Liquidation aufgelöst. Zur Thomas Cook Group gehörten eigene Fluglinien, zu ihren im deutschsprachigen Raum tätigen Tochtergesellschaften zählten unter anderem Neckermann-Reisen, Condor Flugdienst und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH,

Ist Neckermann auch pleite?

Stand: 31.03.2022 10:58 Uhr Drei Jahre nach der Insolvenz des früheren Mutterkonzerns Thomas Cook wird die Traditionsmarke Neckermann Reisen wiederbelebt. Ab kommender Woche können dort wieder Pauschalreisen gebucht werden. Die Traditionsmarke Neckermann Reisen kehrt zurück.

  1. Ab dem 5. April können unter dem Dach der Anex-Gruppe wieder Pauschalurlaube mit Neckermann Reisen gebucht werden.
  2. Anex hatte die Markenrechte an Neckermann Reisen Anfang 2020 aus der Insolvenzmasse des britisch-deutschen Reisekonzerns Thomas Cook erworben.
  3. Dieser war bereits im Herbst 2019 kurz vor dem Beginn der Corona-Pandemie in starke wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und schließlich Pleite gegangen.

Anex selbst wurde 1996 gegründet und hat seinen Hauptsitz im türkischen Antalya. Für die laufende Sommersaison können laut Neckermann Reisen rund 1000 Hotels in den Spanien, Griechenland, der Türkei und Ägypten gebucht werden. Pauschalreisen nach Bulgarien, Italien, Kroatien, Portugal und Tunesien sollen folgen.

Geplant ist auch das schrittweise Angebot von Zielen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, zu denen Urlauber selbst anreisen. Neckermann Reisen will sich laut Neckermann-Direktor Michael Nickel vor allem auf Angebote für Familien und konsumfreudige Urlauber ab 50 Jahre mit Hotels im Vier-Sterne-Bereich konzentrieren.

Neckermann Reisen hatte vor der Insolvenz des Mutterkonzerns 2019 eine lange Tradition als Anbieter von Pauschalreisen. Bild: imago images/Ralph Peters

Welches Reiseunternehmen ist pleite gegangen?

Nach der Pleite des Reiseveranstalters Thomas Cook wurden Stimmen laut, dass Reiseveranstalter strenger in die Pflicht genommen werden müssen, damit im Falle einer Insolvenz Pauschaltouristen nicht auf ihren Ansprüchen sitzen bleiben. Am 1. November 2021 tritt nun der Deutsche Reisesicherungs-Fonds (DRSF) in Kraft. Lars Nissen / pixabay.com Als im Spätsommer 2019 der britische Reiseveranstalter Thomas Cook und seine deutschen Töchterunternehmen pleite gingen, war das für viele Reisende eine Katastrophe. Viele hatten ihre gebuchte Reise vorab schon bezahlt oder zumindest einen Teil der Summe vorgestreckt, konnten ihren Urlaubstrip aber nun nicht mehr antreten.

  • Andere wiederum saßen im Ausland fest, mussten ihr Hotelzimmer und die Rückreise ein zweites Mal bezahlen, weil die Hoteliers und Fluggesellschaften Thomas-Cook-Ansprüche nicht mehr akzeptierten.
  • Es folgte ein monatelanges Hickhack: Lange stand im Raum, dass die Betroffenen nur einen Teil ihrer Gelder zurückerhalten.

Bis schließlich der Staat einsprang und für Fehlbeträge aufkam. Die Thomas-Cook-Pleite hatte Stimmen laut werden lassen, dass Pauschaltouristen besser vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen. Zwar waren Reiseveranstalter zuvor schon verpflichtet, sich für den Fall einer Insolvenz abzusichern.

  1. Aber mit einer gedeckelten Summe: ganze 110 Millionen Euro mussten abgesichert werden.
  2. Geht ein großer Reiseveranstalter pleite, reicht das nicht annähernd, um alle Betroffenen zu entschädigen.
  3. Hier musste die Bundesregierung handeln, bestand doch der Verdacht, dass sie eine EU-Richtlinie von 2015 ungenügend in deutsches Recht übersetzt hat, wie ein Rechtsgutachten im Auftrag der Zurich Versicherung nahelegte.

Denn in anderen Staaten gibt es ein solches Limit nicht.

Warum ist Thomas Cook pleite gegangen?

Insolvenz von Thomas Cook – “Eher ein Spezialfall und kein Branchenproblem” Archiv Ein gescheitertes Sanierungsprogramm, der Brexit, ein heißer Sommer, die Konkurrenz durch Billiganbieter – die Pleite von Thomas Cook habe viele Ursachen, sagte der Analyst Michael Gierse im Dlf. Insolvenz Thomas Cook – Urlauber auf Mallorca (picture alliance/dpa – Clara Margais) Die TUI bewege sich im mittleren bis gehobenen Segment und habe die stärkere Marke, so Michael Gierse, Aktienfondsmanager bei Union Investment. Thomas Cook sei dagegen im mittleren bis unteren Segment aktiv gewesen und damit anfälliger für das Brexit-Szenario.

Die untere bis mittlere Schicht in Großbritannien, die hat dann Angst, verzichtet eher auf eine Reise und tritt eher die Reise nicht mit Thomas Cook an, während die TUI sogar noch relativ gute Zahlen in England aufweist.” Außerdem sei die TUI diversifizierter, weil das Geschäft mit Hotels und Kreuzfahrten mehr als die Hälfte der Einnahmen ausmache.

Thomas Cook habe nur Pauschalreisen im Angebot gehabt und den Verkauf von Flugtickets über die Marke Condor. Sind Konkurrenten die lachenden Dritten? In Skandinavien und Großbritannien – auf zwei der drei größten europäischen Pauschalreisemärkten – bleibe TUI als einziger Veranstalter übrig.

  • In Deutschland stehe mit weiteren Anbietern wie der Rewe-Gruppe, FTI und Alltours eine Konsolidierung bevor, so Michael Gierse.
  • Dass die Condor sich verkaufen lasse, bezweifelt er.
  • Die Flotte sei relativ alt, und die Lufthansa als potenzieller Kunde wolle die Anzahl ihrer Maschinen eher reduzieren als aufstocken.

Einzelfall oder Branchenbeben? “Ich denke mal, das ist eher ein Einzelfall. Thomas Cook hatte eine sehr schwache Bilanz, der Brexit kam hinzu. Also diese Kombination von verschiedenen Faktoren ist relativ unternehmensspezifisch. Die TUI ist davon nicht betroffen.

Ihr Geschäft lief bisher relativ gut. Ich denke, das ist eher ein Spezialfall und kein Branchenproblem.” Der asiatische Reisemarkt wachse zurzeit sehr stark, und das gelte auch für Kreuzfahrten und Einzelreisen, die online gebucht werden. Allerdings seien europäische Reiseveranstalter am asiatischen Markt nicht besonders aktiv, sagt Michael Gierse.

Demgegenüber versuche ein chinesischer Großaktionär, verschiedene europäische Markten zu kaufen und in China zu etablieren. Mit dem Club Med aus Frankreich sei ihm das bereits gelungen. : Insolvenz von Thomas Cook – “Eher ein Spezialfall und kein Branchenproblem”

Ist Thomas Cook Pleite?

Ausführliche Informationen zur Thomas Cook Insolvenz – +++ 12.11.2019 – 12:00 – Thomas Cook +++ Alle Reisen ab 01. Januar 2020 müssen ebenso abgesagt werden. Dies betrifft die Marken Neckermann Reisen, Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection und Air Marin sowie die über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International AG (TCI) gebuchte Leistungen sowie Reisen gebucht über BucherReisen und ÖGER TOURS.

  1. Reisen von Aldiana sowie von Drittveranstaltern, die beispielsweise in den Thomas Cook-Reisebüros gebucht wurden, sind davon nicht betroffen.
  2. Betroffene Kunden mit Sicherungsschein können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA www.kaera-ag.de anmelden.

+++ 04.11.2019 – 16:00 – Thomas Cook +++ Im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe liegt bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vor.

In Folge dessen muss die Thomas Cook Touristik GmbH nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereiten. Was ist mit Buchungen mit Reiseantrittsdatum ab 1. Januar 2020? Aufgrund der andauernden Investorengespräche ist die Vorgehensweise für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 noch in der Prüfung und wird in den nächsten Tagen abschließend geklärt.

Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde Aufgrund der andauernden Investorengespräche ist die Vorgehensweise für Reisen mit Reise- antrittsdatum ab dem 01.01.2020 noch in der Prüfung und wird in den nächsten Tagen abschließend geklärt.

  1. 22.10.2019 – 19:30 – Thomas Cook +++ Kann eine bestehende Buchung mit Reisetermin ab dem 01.01.2020 storniert oder umgebucht werden? Buchungen ab Reisetermin 01.01.2020 können derzeit aus technischen Gründen leider nicht geändert oder storniert werden,
  2. 22.10.2019 – 10:55 – Thomas Cook +++ Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen Gäste mit Reiseantritt vom 01.11.2019 bis 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.
See also:  Hagelschaden Am Wohnwagen Was Zahlt Die Versicherung?

Eine Information an die betroffenen Gäste und an das zuständige Reisebüro erfolgt. +++ 11.10.2019 – 14:00 – Thomas Cook +++ Was geschieht mit meiner bereits gebuchten Reise in folgenden Fällen? Ich habe eine Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019: Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie von Thomas Cook International (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antretenEine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige ReisebüroDies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.Nur-Flug Buchungen bis Abreise 31.12.2019, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe? Reisen mit Antrittsdatum bis einschließlich 31.12.2019 sind aus konkursrechtlichen Gründen leider nicht möglich.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht mit beigefügtem Sicherungsschein: Bitte wenden Sie sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA unter www.kaera-ag.de, Den zu Ihrer gebuchten Reise gehörenden Sicherungsschein finden Sie auf der letzten Seite Ihrer Reisebestätigung/ Rechnung. Diesen werden Sie für die Abwicklung mit KAERA benötigen. KAERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.Sie haben eine Einzelleistung ohne beigefügten Sicherungsschein gebucht: Kunden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können ihre Forderungen samt Beweismitteln bei der Konkursverwaltung anmelden.

Wie können Kunden der TCI, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden? Zur Einreichung der Forderung stehen auf der Homepage des Konkursamtes Höfe unter https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG ein Formular und weiterführende Informationen zur Verfügung.

Das ausgefüllte Formular ist unterzeichnet auf dem Postweg inklusive Beweismittel an folgende Adresse zuzustellen: Baur Hürlimann AG, Dr. iur. Daniel Hunkeler, Bahnhofplatz 9, Postfach 1175, 8021 Zürich 1 Der Schuldenruf, mit welchem die Gläubiger aufgefordert werden ihre Forderung innerhalb eines Monats einzureichen, erfolgt voraussichtlich in den nächsten zwei Monaten und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt unter www.shab.ch publiziert.

Forderungen können jedoch auch bereits vor dem Schuldenruf angemeldet werden. Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter? Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019 möglich. Für abgesagte Pauschaleisen mit Linienflügen sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften bis 15.10.2019 freigegeben.

  1. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019 erfolgt sukzessive.
  2. Für abgesagte Linienflügen im Rahmen einer Nur-Flugbuchung sind die Gästenamen für Neubuchungen bei Fluggesellschaften bis 31.10.2019 freigegeben.
  3. Eine Freigabe bis zum Reisedatum 31.12.2019 erfolgt sukzessive.
  4. Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt.

Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Wir wissen, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war.

Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020 anbieten zu können. Wir sind mit unseren Leistungsträgern in stetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020 durchführen zu können.

+++ 09.10.2019 – 12:00 – Thomas Cook +++ Wie ist der aktuelle Stand? Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben sich sofort vor Ort einen ersten Überblick über die aktuelle Lage verschafft. Trotz der schwierigen Situation gibt es für Thomas Cook Deutschland durchaus Perspektiven und Chancen für die Zukunft.

Geeignete Maßnahmen zur Fortführung der einzelnen Unternehmensteile werden nun sukzessive ausgearbeitet. Das Hauptaugenmerk der vorläufigen Insolvenzverwalter liegt neben der Stabilisierung der Unternehmen darauf, sich um die betroffenen Kunden zu kümmern und für sie schnellstmöglich Lösungen zu finden.

Was bedeutet die Insolvenz der Thomas Cook GmbH für die Reisenden? Das bedeutet zunächst einmal Unannehmlichkeiten, für die sich das Unternehmen und seine 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland in aller Form um Entschuldigung bitten. Das Wichtigste zuerst: Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen, Reisen mit geplanter Abreise bis einschließlich 31.12.2019 können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, für alle anderen Kunden wird mit Hochdruck nach einer Lösung gesucht.

  • Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren? Condor ist ein operativ gesundes und profitables Unternehmen.
  • Der Condor-Flugbetrieb wird ganz regulär durchgeführt.
  • Die Pünktlichkeit der Flüge liegt derzeit sogar über dem Durchschnitt der letzten sechs Monate und auch die Buchungen sind überdurchschnittlich.

Condor befindet sich in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, um sich von einer Mithaftung für die Verbindlichkeiten der insolventen Thomas Cook Group plc zu befreien und die volle Unabhängigkeit der Thomas Cook Group plc zu erlangen. Condor geht so einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Zukunft des Unternehmens und der 4.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antretenEine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige ReisebüroDies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)Ob und in welchen Ausnahmefällen Nur-Flug Buchungen stattfinden können, wird im Einzelfall geprüft. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.Nur-Flug Buchungen bis Abreise 31.12.2019, bei denen es sich nicht um Linienflüge handelt, können nicht angetreten werden und sie sind aufgrund einer gebuchten Einzelleistung leider nicht versichert. Eine Information per E-Mail erfolgt zusätzlich sukzessive nach Reisetermin.

Aus welchem Grund haben Sie die Termine für nicht stattfindende Reisen vom 31.10.2019 auf den 31.12.2019 geschoben? Die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Gesellschaften wollen ebenso wie die bestellten Insolvenzverwalter Schaden und Unannehmlichkeiten für Thomas Cook Kunden und Vertriebspartner so gering wie möglich halten.

  1. Durch die Verlängerung des Zeitraums bis zum 31.12.2019 erhöht sich die Planungssicherheit insbesondere über die Weihnachtsfeiertage sowohl für die Kunden als auch für die Reisebüros.
  2. So können betroffene Kunden nun beispielsweise eine neue Reise bei einem anderen Anbieter buchen und ihren Urlaub antreten.

Auch Reisebüros können damit auf andere Anbieter ausweichen. Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.12.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe? Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.12.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.

Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc. Was passiert bei Neubuchungen über andere Reiseveranstalter? Neubuchungen über andere Reiseveranstalter sind für die abgesagten Reisen bis zum 31.12.2019 möglich.

In Bezug auf die abgesagte Reise prüft KAERA die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren. Für alle betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.

  1. Ich möchte meinen Linienflug – der als Nur-Flug gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist.
  2. Was gilt es zu beachten? Linienflüge, die bereits von Thomas Cook bei der gebuchten Airline bezahlt sind, können angetreten werden.
  3. Dies ist für alle Linienflüge sichergestellt, für die das Ticketing bis zum 31.08.2019 erfolgt ist.

Ausgenommen hiervon sind Linienflüge gebucht bei Thai Airways (Tickets gebucht auf Thai Airways / TG Flug-Nummer). Zudem gilt als Voraussetzung, dass der Reisepreis durch den Gast bereits vollständig beglichen ist. ACHTUNG: Eine Restzahlung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

Gäste, die Ihren Linienflug antreten können, werden in den nächsten Tagen schriftlich informiert. Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist. Was gilt es zu beachten? Leider ist dies nicht möglich, da wir alle Pauschalreisen bis zum 31.12.2019 abgesagt haben.

Die Flugleistung kann aus insolvenz- und haftungsrechtlichen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. Dies gilt leider auch dann, wenn die Airline Ihnen fälschlicherweise eine Durchführung bestätigt haben sollte. Wir haben alle Möglichkeiten durchgespielt, die rechtlichen Grundlagen lassen aber leider keine andere Lösung zu, daher werden alle Linienflüge, die im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden, storniert.

  1. Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde? Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert.
  2. Eine Absage für alle Abreisen vom 01.11.2019 bis zum 31.12.2019 erfolgt sukzessive.
  3. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

+++ 02.10.2019 – 12:30 – Thomas Cook +++ Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen? Die Aldiana GmbH hat sich im Tagesgeschäft von ihrem Minderheitsgesellschafter gelöst und eigenständig aufgestellt. Die Flüge werden jetzt direkt von Aldiana eingebucht und mit den Fluggesellschaften abgerechnet.

Was passiert mit meiner Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019, die ich bei der Thomas Cook International AG (TCI) gebucht habe? Über das Vermögen der Thomas Cook International AG mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde am 1. Oktober 2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die TCI ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der britischen Thomas Cook Group plc.

Sobald der Insolvenzverwalter bestellt wurde, wird dieser entscheiden, wie mit den Buchungen ab 01.11.2019 verfahren wird. Alle Abreisen bis 31.10.2019 wurden bereits abgesagt. Eine Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens erfolgt baldmöglichst. Ich möchte meinen Linienflug – der als Nur-Flug gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist.

  • Was gilt es zu beachten? Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann.
  • Dem Veranstalter ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da sie sich in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden.

Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren. Ich möchte meinen gebuchten Linienflug – der aktuell im Rahmen einer Pauschalreise gebucht ist – antreten, da laut Aussage der gebuchten Airline die Bezahlung bereits erfolgt ist.

Was gilt es zu beachten? Es kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht garantiert werden, dass diese Flugleistung in Anspruch genommen werden kann. Uns ist bewusst, dass diese Frage sehr dringlich ist, bitte haben Sie noch etwas Geduld, da wir uns in Klärung mit der Insolvenzversicherung befinden. Wir arbeiten mit Hochdruck an dieser Klärung und werden Sie dazu schnellstmöglich informieren.

Auch die Frage, ob im Falle der Inanspruchnahme der Flugleistung, die heraus gelöste Hotel- Einzelleistung noch insolvenzversichert wäre, wird mit sehr hoher Priorität geprüft. Wie können Kunden, deren Reise nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert ist, ihre Forderungen anmelden? Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Sicherungsschein.

  1. Unden, deren Reisen nicht durch einen Sicherungsschein abgesichert sind, können mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
  2. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird öffentlich bekannt gegeben.
  3. Entsprechende Informationen werden dann auch auf der Internetseite https://thomascook.insolvenz-solution.de/start zur Verfügung gestellt.

Warum habe ich noch keine Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde? Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 31.10.2019 wurden bereits per E-Mail informiert. Ausgenommen davon sind einige Nur-Flugbuchungen und österreichische Buchungen, für die die Vorgehensweise noch in Abstimmung ist.

  • 28.09.2019 – 16:30 – Thomas Cook +++ Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass: Derzeit gibt es eine böse Betrugsmasche, bei der Kunden die im Zuge der Insolvenz von Thomas Cook betroffen sind, per Email kontaktiert werden.
  • Diese E-Mail ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.

Darin werden sensible Kundendaten abgefragt, beispielsweise Passdaten. Achtung – wichtiger Hinweis: Thomas Cook hat zu keiner Zeit E-Mails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese. Ist Aldiana ebenfalls von der Insolvenz betroffen? Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen.

  1. Die Thomas Cook Group ist mit 42 Prozent Minderheitsgesellschafter der Aldiana GmbH; die Mehrheit von 58 Prozent hält die Schweizer Immobiliengesellschaft LMEY Investments AG, die auch die Finanzierung des Unternehmens sicherstellt.
  2. Was mit den Thomas-Cook-Anteilen an Aldiana passiert entscheidet der Insolvenzverwalter.
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Es laufen bereits Gespräche mit mehreren potenziellen Investoren über die Übernahme der Thomas Cook Anteile. Den Ergebnissen dieser Gespräche können wir nicht vorgreifen. Was bedeutet das Condor Schutzschirmverfahren? Um sich von möglichen Forderungen der insolventen Konzernmutter Thomas Cook Group plc zu befreien und sich aus dem Konzernverbund zu lösen, beabsichtigt die Condor Flugdienst GmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen.

Das Schutzschirmverfahren ist eine Besonderheit des deutschen Insolvenzrechts, das in Fällen mit einer positiven Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung von Gericht gewährt werden kann. Darüber hinaus wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt werden, in dem die wesentlichen Gläubigergruppen wie die Lieferanten, Arbeitnehmer und Flughafenbetreiber vertreten sein werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: https://condor-newsroom.condor.com/de/de/news-artikel/bundesbuergschaft-fuer-ueberbrueckungskredit-zugesagt/ Welche Reiseart ist versichert? Die Absicherung über den Sicherungsschein besitzt nur die Gültigkeit für eine gebuchte Pauschalreise.

  1. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten (z.B.
  2. Flug und Unterkunft).
  3. Nicht versichert sind gebuchte Einzelleistungen wie z.B.
  4. Nur-Flug- oder Nur-Hotelbuchungen.
  5. Welche Leistungen sind nicht versichert? Kein Versicherungsschutz besteht für z.B.
  6. Versicherungsprämien von Reiseschutz, Rechtsanwaltskosten, Kreditkartengebühren, Portokosten und sonstige Auslagen.

Bei den genannten Kosten handelt es sich nicht um Leistungen der gebuchten Pauschalreise. Daher unterliegen diese Kosten nicht dem Versicherungsschutz zur Kundengeldabsicherung gem. § 651 r BGB. Sind meine bereits gezahlten Kundengelder abgesichert? Durch den bestehenden Versicherungsschutz zur Kundengeldversicherung sind sämtliche Anzahlungen auf den Reisepreis und Restreisepreiszahlungen aller Reiseteilnehmer des Reiseveranstalters bis zu einer Gesamtsumme von 110.000.000 € versichert.

  • Sind die deutschen Tochtergesellschaften von Thomas Cook Deutschland automatisch im Rahmen der 110.000.000 € Deckung mitversichert? Ja, sämtliche Tochtergesellschaften von Thomas Cook Deutschland die Insolvenz angemeldet haben sind automatisch in der Deckung über 110.000.000 € mitversichert.
  • Wird die Deckung über 110.000.000 € ausreichen? Wir gehen zur Zeit davon aus, dass die – im vom Gesetzgeber vorgegebenen Rahmen – versicherte Haftungssumme von 110.000.000 € möglicherweise nicht ausreichen wird, um alle Ansprüche zu befriedigen.

Was passiert, wenn die 110.000.000 € nicht ausreichen? Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110.000.000 EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

Die Rückholung aller Reisenden ist jedoch sichergestellt. Warum habe ich noch keinen Information erhalten, dass meine Reise abgesagt wurde? Die Kundeninformation erfolgt sukzessive nach Reisedatum. Alle Gäste mit Reiseantritt bis einschließlich 05.10.19 wurden bereits per E-Mail informiert. Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub von einem Hotelier, Transferagentur oder Airline aufgefordert werden, Leistungen erneut zu zahlen? Zurich sichert im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Zielgebiet.

Entsprechendes gilt auch für die Rückreise. Thomas Cook hat eine entsprechende Bestätigung zur Sicherung der Hotel- und Flugkosten an die Hoteliers und Fluggesellschaften versendet, so dass keine Zahlungen von Ihrer Seite aus vorgenommen werden sollen.

Hotelgarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Hotelgarantie.pdf Fluggarantie: http://www.kaera-ag.de/_documents/Flight_guarantee.pdf

Gäste deren Reise keinen Sicherungsschein haben, sind von dieser Regelung ausgeschossen. Dies bedeutet, dass hier bereits gezahlte Leistungen nicht versichert sind und etwaige anfallende Kosten vor Ort vom Kunden zu tragen sind. Wie verhalten sich Kunden, die im Urlaub an einen Hotelier, Transferagentur oder Airline Leistungen gezahlt haben, da sie hierzu aufgefordert wurden? Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de,

Dominikanischen RepublikBalearenKanarenMadeiraFaroJerez de la Frontera Malaga

Die Zurich Versicherung geht den nächsten Schritt bei der Hilfe für die betroffenen Urlauber. So hat Zurich nun DER Touristik beauftragt, den Transfer zu den Flughäfen in der Dominikanischen Republik zu organisieren. Die DER Touristik setzt hierfür ihre Zielgebietsagentur vor Ort ein.

Alle Reisenden von Thomas Cook Deutschland, die sich aktuell in der Dominikanischen Republik befinden, werden Ihre Transferinformationen über die Zielgebietsagentur der DER Touristik erhalten. Die DER Touristik hat die Vorbereitung für eine schnelle Lösung gestartet. Zudem wird DER Touristik ab dem 28.09.19 auch die Transfers in Mallorca, Menorca und Ibiza organisieren.

Auch der Transfer in den Kanaren wird ab dem 28.09.19 sichergestellt. Für Flughafentransfers auf Madeira und in Faro wird DER ab 30.09.2019 eingesetzt. (Am 29.09.2019 können hierfür an beiden Destinationen Taxikosten bis 50,- Euro eingereicht werden). Ab dem 01.10.2019 übernimmt DER Touristik auch die Transporte zum Flughafen Jerez.

  1. Auch in Malaga übernimmt DER ab dem 02.10.2019 den Flughafentransfer.
  2. Hinweis für Nur-Flug Gäste, die bereits im Zielgebiet sind: Alle Nur-Flug Gäste der Marken TIP, OGE Flug, NEC ONE können nicht mehr regulär rückbefördert werden, da in diesen Fällen kein Sicherungsschein existiert.
  3. Nur-Flug Gäste der Marken TOC NET und TOC Flug sind im Besitz eines Linienflugtickets und können Ihren Rückflug antreten.

Kann ich meine einzureichenden Unterlagen auch als Screenshot oder Foto hochladen? Ja, Sie können auch Fotos und z.B. Screenshots von Ihren Dokumenten erstellen und hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen gut lesbar sind, da ansonsten keine Bearbeitung Ihrer Dokumente möglich ist und es zu unnötigen Verzögerungen kommt.

  1. Wie sind Schadenmeldungen von mehr als 6 Personen auszufüllen? Bitte erfassen Sie zunächst die ersten 6 Reiseteilnehmer und füllen Sie das Formular aus.
  2. Danach erhalten Sie eine Auftrags-Nummer.
  3. Speichern Sie dieses Ergebnis als Datei ab.
  4. Im Anschluss bitte die nächsten 6 Reiseteilnehmer erfassen und die anfangs erhaltene Auftrags-Nummer als Anlage hinzufügen.

Als Anlage kann auch die Datei bzgl. der 1. Auftragsnummer hinzugefügt werden. So verfahren Sie weiter, bis Sie alle Reiseteilnehmer gemeldet haben. Muss ich meine Schadenmeldung sofort einreichen? Nein, Sie müssen Ihre Schadenanzeige nicht sofort einreichen.

Sie haben zwar die Pflicht dies unverzüglich zu tun. Es kommt hier allerdings nicht auf einen Tag an. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Wie erfahre ich, ob ich einen Anspruch auf Auszahlung habe? Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns eine Nachricht, ob ihre Unterlagen vollständig sind und ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Kundengelder haben.

+++ 27.09.2019 – 11:00 – Thomas Cook – Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG eine Insolvenz beantragen wird. +++ Ich habe ein Reise mit Reisedatum bis zum 31.10.2019 bei der Thomas Cook International AG (TCI) Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.

  1. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten.
  2. Was ist der Unterschied zwischen einer Thomas Cook International Buchung und einer Thomas Cook Buchung? Thomas Cook International Buchungen sind Reisen die mit der Gesellschaft Thomas Cook International AG.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Thomas Cook Buchungen sind Buchungen der Thomas Cook Touristik GmbH. Für diese Gesellschaft wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Bitte entnehmen Sie Ihrer Reisebestätigung mit welcher Gesellschaft Sie gebucht haben.

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antretenDies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen (inkl. TIP-Flug Buchungen)In Ausnahmefällen finden Nur-Flug Buchungen statt. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet.

Wohin sollen sich Kunden mit einer Pauschalreisebuchung mit Abreisedatum bis einschließlich 31.10.2019 wenden, um die Forderung geltend zu machen? Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Diesen finden Sie auf Ihrer Reisebestätigung / Rechnung.

Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist von Ihnen zu melden und bei allen Schriftwechseln anzugeben. Hier finden Sie den Link zur ‘Schadensmeldung’ direkt an den Insolvenzversicherer: https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/ Sie müssen selbst aktiv werden und sich an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de, Telefon 06172/99761123.

Gäste mit Reisedatum ab dem 01.11.2019 Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.11. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Gäste, die die Reise am 23.09.

  1. Angetreten haben – Was gilt es nun zu beachten? Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist: www.kaera-ag.de.
  2. AERA prüft die Eintrittspflicht und Regulierung der einzelnen Ansprüche zum Insolvenzverfahren.

Wie können Optionsbuchungen storniert werden und was passiert mit Request Buchungen? Alle Optionsbuchungen bis zum 31.10. werden aufgrund der aktuellen Situation systemisch storniert. Request Buchungen werden nicht bestätigt. +++ 26.09.2019 – 13:30 – Thomas Cook +++ Über Thomas Cook gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen Gebuchte Hochsee- und Flusskreuzfahrtbuchungen über TOC SHIP mit Abreisen bis inkl.07.10.19 können gesichert reisen, da Thomas Cook hier als Reisevermittler auftritt.

Für diese Gäste ist der Reisepreis seitens TC an den jeweiligen Leistungsträger im Vorfeld komplett bezahlt worden und alle Gäste sind im Besitz ihrer Reiseunterlagen. Reisen mit Flug: In allen Fällen wurde der Reederei-Flug gebucht. Ebenso reisen die Kunden nicht mit TC-Reiseunterlagen, sondern mit den Original-Reiseunterlagen des Reeders, die an Bord und für den Flug akzeptiert werden.

Was passiert mit gebuchten Einzelleistungen? (Zum Beispiel mit Nur-Hotelbuchungen und Nur-Flugbuchungen?) Bei Buchungen von Einzelleistungen gibt es im Regelfall keinen Insolvenzsicherungsschein. Das Risiko einer Insolvenz des Leistungserbringers trägt in diesen Fällen der Kunde.

  • Ausnahmen hierzu können bestehen.
  • Prüfen Sie bitte in diesem Fall ob Ihrer Reisebestätigung der Sicherungsschein vorliegt.
  • Wann werden die bestehenden Buchungen storniert? Kann eine bestehende Buchung auf andere Veranstalter umgebucht werden? Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.

Was passiert mit Hotelkosten, die durch den Gast vor Ort geleistet werden mussten, da der Hotelier sonst den Gast nicht länger akzeptiert hätte? Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.

Was passiert mit Gästen, die während des Aufenthalts vom Hotelier aufgefordert werden für die Unterbringung zu zahlen? Unsere Hotelpartner sowie die Transferagenturen und unsere Airline Partner haben eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält.

Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär bis zum geplanten Ende durchgeführt werden. Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit für Sie im Urlaub sein? Der Connected Service ist derzeit nur eingeschränkt unter der Thomas Cook Signature Connected Service Hotline erreichbar: 0049 – 6171 65 6161 oder unter der Connected Service Hoteline (inkl.

  1. USA): 0049 – 305 516 556 11 Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung? Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG unter www.kaera-ag.de wenden.
  2. Der von der Zurich Insurance plc beauftragte Dienstleister KAERA ist unter www.kaera-ag.de erreichbar.

Wie ist das Formular Zwecks Gesellschaft auszufüllen? – Im Dropdownfeld erhalten sie die Möglichkeit zwischen folgende Reiseveranstalter Marken auszuwählen: Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen & Öger Tours GmbH und Thomas Cook GmbH – Für gebuchte Reisen der Marken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen und Air Marin bitte Thomas Cook Touristik GmbH auswählen – Für gebuchte Reisen der Marken ÖGER TOURS und Bucher Reisen bitte Bucher Reisen & Öger Tours GmbH auswählen +++ 25.09.2019 – 23:00 – Thomas Cook +++ Gäste mit Reisedatum bis zum 13.10.2019 Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 13.10.2019 kann der Veranstalter die Durchführung der Reise nicht garantieren.

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 13.10.2019 können ihre Reise nicht antreten Eine Information an die betroffenen anreisenden Gäste erfolgt sukzessive nach Reisetermin per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen) Ausgenommen davon sind Nur-Flug Buchungen, die Linienflüge beinhalten, bei denen das Ticketing bereits erfolgt ist. Hier erfolgt eine entsprechende Information per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro, dass die Flugreise stattfindet

Gäste mit Reisedatum ab dem 14.10.2019 Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 14.10. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden. Gäste mit Reisedatum am 23.09.

See also:  Sixt Leasing Versicherung Wer Darf Fahren?

Und 24.09. (vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens), die ihre Reise nicht antreten konnten In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen. Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum bis einschließlich 13.10. wenden? Die Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines.

Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de.

  • Weitere Informationen finden Sie hier.
  • 25.09.2019 – 15:00 – Thomas Cook +++ Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen? In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen.

Heute (25.09.2019) wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt. Wird es die deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben? Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden.

  1. Gäste mit Reisedatum 25.09.
  2. Und 26.09.
  3. Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 26.09.2019 kann der Veranstalter die Durchführung der Reise nicht garantieren.

Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 26.09.2019 können ihre Reise nicht antreten. Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen) Gäste mit Reisedatum ab dem 27.09. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 27.09.

  • Wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden.
  • Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
  • Gäste mit Reisedatum am 23.09.
  • Und 24.09., die ihre Reise nicht antreten konnten In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen.

Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09., die ihre Reise trotz der Absage durch Thomas Cook angetreten haben In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen. Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum 25.

  • Und 26.09.
  • Wenden? Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines.
  • Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung.
  • Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben.
  • Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de.

Was passiert mit Thomas Cook International Buchungen ? Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Weitere Informationen erfolgen baldmöglichst. Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen? Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht.

Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden. Wer kommt für bereits gezahlte Kundengelder auf? Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, Telefon, www.kaera-ag.de wenden.

Rückreisende Gäste Unsere Hotelpartner sowie die Transferagenturen und unsere Airlinepartner werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält.

Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Gäste im Zielgebiet werden per SMS von uns informiert. Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit im Ziel sein? Der Connected Service ist für die Gäste im Zielgebiet weiterhin erreichbar.

Connected Service (inkl. USA): 0049 – 305 516 556 11, Thomas Cook Signature Connected Service: 0049 – 6171 65 6161. Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung? Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag.de wenden.

  1. Werden derzeit Kundendokumente und Reiseunterlagen versendet? Derzeit werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt.
  2. Für bereits existierende Buchungen kann die Reisebestätigung / Rechnung weiterhin über das Dokumentencenter abgerufen werden.
  3. Wo finde ich meinen Sicherungsschein? Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung.

Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar. Unter folgendem Link finden Sie ein Statement von Stefanie Berk: https://www.youtube.com/watch?v=mu79HbKRQ3o +++ 25.09.2019 – 10:21 – Thomas Cook +++ Deutsche Veranstalter der Thomas Cook Group waren nun gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen mit der Folge, sich von den komplexen finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen mit der insolventen britischen Thomas Cook Group lösen zu können.

Daher wurde heute ein Insolvenzantrag eingereicht, die Voraussetzung für ein sanierendes gerichtliches Verfahren. Das Gericht wird voraussichtlich noch heute einen erfahrenen Restrukturierer einsetzen, der die Neuausrichtung des Geschäfts im Rahmen eines Insolvenzverfahrens federführend begleitet. Informationen für Flugreisende mit Condor: Die Fluggesellschaft Condor ist nicht von der Insolvenz der Thomas Cook Group betroffen.

Alle Flüge finden planmäßig statt. Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, Telefon 06172/99761123, www.kaera-ag.de wenden.

Wer gehört zu Anex Tour?

ANEX Tour GmbH – Die ANEX Tour GmbH mit Sitz in Düsseldorf, ein Tochterunternehmen der niederländischen Holding NW International B.V. mit Sitz in Amsterdam, hat das Reiseveranstaltergeschäft der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH im November 2019 übernommen.

Ist Bucher Reisen Pleite?

Die Zukunft der deutschen Thomas-Cook-Töchter Bucher Reisen & Öger Tours ist nach Angaben der vorläufigen Insolvenzverwalter gesichert: Der türkische Reisekonzern Anex Tour übernimmt demnach den vor allem auf Türkeiurlaube spezialisierten Veranstalter Öger Tours sowie den Anbieter Bucher Reisen, der hauptsächlich auf Last-Minute-Angebote setzt.

Beide Unternehmen sind seit 2018 verschmolzen. Der Verkauf muss noch von den Kartellbehörden genehmigt werden; über den Kaufpreis wurde den Angaben zufolge Stillschweigen vereinbart. Die Mitarbeiter von Bucher Reisen & Öger Tours könnten damit “aufatmen”, erklärten die Insolvenzverwalter am Mittwoch weiter.

Anex Tour übernehme alle 84 Mitarbeiter an den beiden Unternehmensstandorten in Hamburg und Meerbusch in Nordrhein-Westfalen. Anex Tour sei der “ideale strategische Erwerber für diesen Reiseanbieter, der vom Portfolio her hervorragend passt”, fügte die vorläufige Insolvenzverwalterin Julia Kappel-Gnirs hinzu.

Mitarbeiter von Öger und Bucher werden übernommen Nun werde “auf Hochtouren” daran gearbeitet, dass der Reisebetrieb “so schnell wie möglich in den nächsten Wochen wieder aufgenommen werden kann”, erklärte die für Öger Tours zuständige Geschäftsführerin der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, Songül Göktas-Rosat,i in Hamburg.

Nach Angaben der Insolvenzverwalter können die nach dem Insolvenzantrag bereits abgesagten Reisebuchungen bei dem Reiseveranstalter allerdings “aus rechtlichen Gründen leider nicht wieder aufgenommen werden”. Bereits abgesagte Buchungen können nicht wieder aufgenommen werden Mit dem Verkauf an Anex Tour schreitet die Zerschlagung der deutschen Thomas Cook, die im September in den Strudel der Pleite des britischen Mutterkonzerns gerutscht war, weiter voran.

Erst am Dienstag hatten die Insolvenzverwalter mitgeteilt, dass die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof 106 Reisebüros übernimmt, Mehr als 500 Arbeitsplätze würden damit gesichert. Die Thomas Cook GmbH mit Marken wie Neckermann, Öger, Bucher und Air Marin hatte am 25. September Insolvenz angemeldet.140.000 Urlauber saßen zeitweise an ihrem Urlaubsort fest.

Kunden von Thomas Cook, Öger und Bucher werden nur Teil des Geldes wiedersehen Sie und weitere zehntausende Urlauber, die noch einen Urlaub bei Thomas Cook gebucht hatten, melden derzeit ihre Entschädigungsansprüche an. Das Versicherungsunternehmen Zurich muss aber nur bis zur gesetzlich vorgeschriebenen Summe von 110 Millionen Euro haften.

  1. Die Ansprüche aller Kunden sind deutlich höher.
  2. Zurich will Anfang Dezember bekanntgeben, welchen Anteil seines Geldes jeder Kunde zurückbekommt.
  3. Es wird nur ein Teil der schon vorab gezahlten Summe sein.
  4. In der Politik wurde deshalb Kritik an der Unterversicherung der deutschen Thomas Cook laut.
  5. Nach der Insolvenz der deutschen Thomas Cook nimmt die Finanzaufsicht Bafin die Absicherung von Kundengeldern bei anderen Reisekonzernen genauer unter die Lupe.

Die Bafin stehe aktuell in engem Kontakt mit Versicherungsunternehmen, erklärte die Behörde am Mittwoch auf Anfrage. Dazu zähle auch der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS). Dieser sichert die Kundengelder von Branchenprimus Tui sowie des Wettbewerbers DER Touristik ab.

Zu Details wollte sich die Bafin nicht äußern. Nach Informationen des Reise-Fachmagazins “fvw” sowie des “Handelsblatts” fordert die Aufsicht eine Nachbesserung des DRS-Versicherungsmodells. Ein Tui-Sprecher bestätigte die Gespräche mit der Bafin: “Gemeinsam mit dem DRS schauen wir uns die Anforderungen der Bafin an – und was zu tun ist, um diese zu erfüllen.

Es ist aber sicher, dass wir eine tragfähige Lösung finden werden.” Details seien Gegenstand der laufenden Beratungen. DER Touristik erklärte: “Sollte der Gesetzgeber eine andere Form der Insolvenzversicherung vorschreiben, so werden wir dies umsetzen.” Die Rewe-Tochter betonte zugleich, die Situation von Thomas Cook sei nicht übertragbar.

Die DER Touristik ist profitabel, schuldenfrei und hoch liquide.” Die Rewe Group einschließlich ihrer Touristik-Sparte “ist fernab jeder Insolvenzgefahr”. Tui und DER haften mit gegenseitiger Patronatserklärung Die Unternehmen haben dem Bericht zufolge ihre Pauschalreisen nicht bei einer klassischen Assekuranz gegen Insolvenzschäden versichert.

Vielmehr hafteten Tui und DER Touristik für den Fall einer Insolvenz mit einer gegenseitigen Patronatserklärung, schrieb das Blatt. Die DRS – ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – befinde sich in enger Abstimmung mit der Finanzaufsicht, zitierte das Blatt DRS-Vorstand Lothar Sturm.

  • In diesem Zusammenhang werden wir alle Möglichkeiten intensiv prüfen, auch die klassischen Instrumente des Rückversicherungsschutzes.” Mehr als 250 Millionen Euro Schaden bei Thomas Cook – nur ein Bruchteil versichert Thomas-Cook-Kunden werden nur einen Teil ihrer Schäden erstattet bekommen.
  • Der deutsche Veranstalter war bis 110 Millionen Euro versichert.

Nach Angaben des Versicherers Zurich sind bis 1. November bereits etwa 150 000 Schadenmeldungen eingegangen im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro. Derzeit werde die Schadenquote noch ermittelt, nach der die betroffenen Urlauber entschädigt würden.

  1. Hinzu kämen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit der deutschen Thomas Cook unterwegs waren.
  2. In Deutschland gilt trotz Warnungen von Verbraucherschützern bislang eine Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro pro Jahr und Versicherung.
  3. Neue Absicherung dürfte für Veranstalter deutlich teurer werden Die Bafin bestätigte gegenüber dem Fachblatt “fvw”, dass alle Versicherer – und der DRS ist ein solcher – eine nach der EU-Richtlinie Solvency II angemessene Kapitalunterlegung besitzen müssen.

Das schließt ausdrücklich auch operationelle und Rechtsrisiken ein, die sich mit der Cook-Insolvenz erhöht haben. So werde nach der Cook-Pleite diskutiert, ob die Kosten für die Rückholung von Urlaubern aus dem 110 Mio. Euro Topf gezahlt werden oder zusätzlich zu zahlen sind.

Dies würde das Risiko der Kundengeld-Absicherer erhöhen. Laut fvw wird hinter den Kulissen mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Möglich sei zum Beispiel die Hereinnahme von Rückversicherern. Diesen stoße bislang allerdings auf, dass sich der Aufsichsrat des DRS aus Vertretern des DRV und der beim DRS versicherten Konzerne zusammensetzt, diese ihre Interessen also selbst kontrollieren.

Ein zweite Option, die Auflagen der Bafin zu erfüllen, wären Bankbürgschaften. Sollten greifen, müssten sich die beim DRS beide Optionen nicht greifen, müssten sich die beim DRS abgesicherten Veranstalter am Markt einen neuen Kundengeld-Absicherer suchen.

Ist Schauinsland Reisen von Thomas Cook Pleite betroffen?

Diese Veranstalter sind nicht betroffen – Wichtig : Habt ihr eure Reise über einen der folgenden Veranstalter gebucht, seid ihr von der Thomas Cook Insolvenz NICHT betroffen :

Dertouristik – Dertour, Meiers, ITS und JAHN FTI: 5vor Flug und BigXTRA Schauinsland Reisen TUI LMX Reisen VTOUR AMEROPA Alltours und Byebye ETI Reisen LTUR TROPO OLIMAR HLX TOUR VITAL Centerparcs Kiwitours Aldiana

Ist Olimar Pleite?

Ab dem kommenden Geschäftsjahr sichert der Südeuropa-Spezialist Olimar Einzelleistungen nicht mehr ab. Im laufenden Geschäftsjahr, also bis Ende Oktober, sind Einzelleistungen freiwillig über Tourvers versichert. Von November an sind bei Olimar nur noch die gesetzlich verpflichtenden Pauschalreisen abgesichert.

  1. Das bezieht sich auch auf Reisen, die aus mehreren Einzelleistungen zu einer rechtlichen Pauschalreise konstruiert sind.
  2. Auch ist Tourvers Versicherungspartner.
  3. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass weder Vertrieb noch Kunden eine Absicherung von Einzelleistungen nachgefragt oder gefordert haben – und es zudem auch kein Verkaufsargument ist, beziehungsweise war”, begründet Olimar-Vertriebsleiter Markus Zahn.

Olimar folgt damit Thomas Cook (siehe hier ) und FTI (siehe hier ), die das Modell bereits nach wenigen Wochen beziehungsweise Monaten wieder ad acta gelegt haben. Vtours sichert Einzelleistungen seit 1. Mai nicht mehr ab. Bentour hat sich hingegen kürzlich entschlossen, Bausteine auch weiterhin freiwillig gegen Insolvenz abzusichern (siehe hier ).

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