Warum Hat Der Staat Das Strafmonopol?

Warum Hat Der Staat Das Strafmonopol
Der Strafanspruch des Staates , auch Strafmonopol des Staates genannt, ist die in einer Rechtsordnung festgeschriebene Zuständigkeit bestimmter Strafverfolgungsbehörden , Strafen gemäß den Strafgesetzen zu verhängen bzw. im Vorgriff Straftaten zu verfolgen .

Der Begriff „Anspruch” wird hier also im nicht-technischen Sinne verwendet; es handelt sich um kein subjektives Recht des Staates. Während im Vorgriff auf das Gerichtsverfahren in der Strafgerichtsbarkeit , also das Ermittlungsverfahren , namentlich vor allem die Polizei oder die Staatsanwaltschaft den Strafanspruch durchsetzen, wird letztlich im Gerichtsverfahren – durch Rechtsprechung – der Strafanspruch des Staates durchgesetzt.

Die Strafverfolgungsbehörden gewährleisten die Unversehrtheit der Rechtsordnung auf dem Gebiet der Strafverfolgung durch Inanspruchnahme der Eingriffsrechte , die dadurch Grundrechte einschränken. Die Selbstjustiz widerspricht in allen Rechtsordnungen von Staatsgebilden dem Strafanspruch des Staates, sofern dieser besteht.

Was ist das „Gewaltmonopol des Staates“?

Das Gewaltmonopol des Staates Hobbes’ Leviathan (© Public Domain) Hobbes’ Leviathan (© Public Domain) Hobbes’ Leviathan (© Public Domain) Streiten sich zwei Leute so sehr, dass die Fäuste fliegen, greifen wir zum Telefon und wählen die 110 – eine Zahlenkombination, die jedes Kind kennt.

  • Sollten jemals Truppen einer fremden Macht in Deutschland einmarschieren, würde der Staat dieser Macht den Krieg erklären und die Bundeswehr losschicken, die Eindringlinge zu vertreiben.
  • Wenn Bundeswehr und Polizei wie beschrieben tätig werden, üben sie das so genannte “Gewaltmonopol des Staates” aus.

Wir gehen heute damit um, als wäre es selbstverständlich, dass dieses Gewaltmonopol existiert. Aber das war nicht immer so. Die Gattung Homo Sapiens gibt es seit circa 150.000 bis 100.000 Jahren. Bemerkenswert ist, dass die ersten Städte erst vor etwa 10.000 Jahren entstanden.

  1. Während des weitaus größten Teils ihrer Geschichte kannte die Menschheit demnach kein Gewaltmonopol des Staates.
  2. Und wie Staaten funktionieren, musste sie in einem langen Prozess erlernen.
  3. Dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen, sondern geht immer weiter.
  4. Immer neue Fragen entstehen und immer neue Lösungen werden entwickelt.
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Wie sich Menschen in vorstaatlichen Zeiten organisierten, kann man anhand der archäologischen Funde nur vermuten. Es ist anzunehmen, dass die Familie oder die um aufgenommene Fremde erweiterte Sippe überall auf der Welt die ersten politischen Einheiten darstellten.

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