Was Kostet Eine Freiwillige Versicherung Bei Der Aok?

Was Kostet Eine Freiwillige Versicherung Bei Der Aok
Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung bei der AOK monatlich? ca 14, 5 % deines monatlichen Einkommens plus ca 3 % für die Pflegeversicherung, die ebenfalls obligatorisch ist. MINDESTBEITRAG zusammen ca 180 € 2019 beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung bei der AOK PLUS 15,2 Prozent.

Kann man sich bei der AOK freiwillig versichern?

Freiwillige Krankenversicherung in der AOK | AOK Freiwillige Krankenversicherung in der AOK Viele Menschen haben die Möglichkeit, sich bei der AOK freiwillig zu versichern. Das ist eine gute Wahl, denn so genießen Sie den verlässlichen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert faire und sichere Beiträge ohne Gesundheitsprüfung starke Leistungen ohne Extra-Prämien

In Deutschland muss sich jeder Bürger bei einer Krankenkasse versichern. Für die meisten Menschen gilt die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt zum Beispiel der Großteil der Arbeitnehmer und Rentner. Bestimmte Personengruppen können jedoch nach dem Gesetz selbst entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

  • Ist also von einer freiwilligen Krankenversicherung die Rede, bezieht sich das auf die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Versicherung wie der AOK.
  • Mit der Entscheidung für die freiwillige Krankenversicherung in der AOK sind Sie bei uns in der Regel auch pflegeversichert.
  • Als freiwillig versichertes Mitglied der AOK erhalten Sie die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Pflichtversicherung.

Die freiwillige Versicherung bei der AOK steht vielen Menschen offen. Dazu gehören Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten, Rentner, Beamte und weitere Personengruppen. Je nach Personengruppe sieht das Gesetz bestimmte Voraussetzungen vor. Sie finden hier eine Übersicht der wichtigsten Regelungen.

Als Arbeitnehmer können wir Sie freiwillig versichern, sobald Ihr Jahresbruttoeinkommen, das sie mit einer Beschäftigung erzielen, eine bestimmte Grenze überschreitet. Sie wird jährlich neu gesetzlich festgelegt und als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Für die meisten Versicherten gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt 2022 bei 64.350 Euro im Jahr. In die Berechnung fließen neben Ihrem laufenden monatlichen Gehalt auch Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld mit ein, wenn Sie diese Zahlungen regelmäßig – also mindestens einmal im Jahr – erhalten. Wenn Sie eine neue Beschäftigung aufnehmen und sofort über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, können Sie sich freiwillig bei der AOK versichern.

Wenn Sie bislang pflichtversichert waren, wechseln Sie zum Jahresende automatisch in die freiwillige Versicherung, vorausgesetzt, Sie überschreiten im Folgejahr ebenfalls die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie müssen nichts tun, um weiter von allen Vorteilen der gesetzlichen Krankenkasse zu profitieren. Wir informieren Sie über den Wechsel. Möchten Sie aus einer anderen gesetzlichen Versicherung zur AOK wechseln, genügt dafür ein Antrag. Wenn Sie Berufsanfänger sind, zuletzt nicht gesetzlich pflichtversichert waren und Ihr Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, steht Ihnen die freiwillige Versicherung bei der AOK ebenso offen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gerne. Wenn Sie erstmals eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und Ihr Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, können wir Sie ebenfalls freiwillig bei der AOK versichern. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.

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Als Student besteht für Sie in der Regel Versicherungsschutz über die oder über die, Die studentische Krankenversicherung besteht längstens bis Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben. Dann schließt sich automatisch die freiwillige Versicherung an. Mit der AOK sind Sie gut für die Zukunft gerüstet. Beiträge, die sich am Einkommen orientieren, und kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern – das sind nur zwei der Vorteile einer freiwilligen Versicherung bei der AOK. Wenn der Beitritt zur nicht möglich ist, bleibt in vielen Fällen die freiwillige gesetzliche Versicherung als gute Alternative. Bei der AOK erhalten Sie von Beginn an alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Rücksicht auf mögliche Vorerkrankungen. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie eine gesetzliche Rente beziehen und vor dem Renteneintritt gesetzlich versichert waren – egal ob pflicht-, freiwillig oder familienversichert. Als Beamter können wir Sie freiwillig gesetzlich versichern, wenn Sie bis unmittelbar vor Beginn Ihrer Beamtentätigkeit gesetzlich krankenversichert waren. Bei der AOK gibt es keinen Ausschluss von Leistungen oder Prämienerhöhungen für bestehende Vorerkrankungen. Nach einer Anerkennung als Schwerbehinderter können Sie unter Umständen innerhalb einer Drei-Monats-Frist aus einer privaten Versicherung in eine freiwillige Versicherung bei der AOK wechseln. Wenn Sie aus dem Dienstverhältnis einer Soldatin oder eines Soldaten auf Zeit ausscheiden, können wir Sie freiwillig gesetzlich versichern. Bei der AOK gibt es keinen Ausschluss von Leistungen oder Prämienerhöhungen für bestehende Vorerkrankungen.

Für viele ist das entscheidende Argument für eine freiwillige Krankenversicherung bei der AOK: Wenn der Partner oder die Kinder kein eigenes oder ein geringes Einkommen haben, sind sie in aller Regel kostenfrei mitversichert und können Leistungen der AOK genießen. Weitere Vorteile:

Sichere Beiträge: Der Beitrag bemisst sich fair nach dem Einkommen – Alter und individuelle Gesundheitsrisiken spielen bei uns keine Rolle. Keine Gesundheitsprüfung: Risikozuschläge oder gar den Ausschluss bestimmter Erkrankungen gibt es bei der AOK nicht. Beitragsfreie Zeiten: Sie zahlen in der Regel keine Beiträge zur Krankenversicherung, während Sie Kranken-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld beziehen. Im Rahmen der Familienversicherung gilt das auch in der Elternzeit, wenn Ihr Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Bei privaten Versicherern laufen die Prämien meist in voller Höhe weiter. Unbürokratisch abrechnen: Bei uns müssen Sie keine Rechnungen einreichen. In der Regel genügt es, beim Arzt oder im Krankenhaus die elektronische Gesundheitskarte vorzuzeigen. Keine Vorleistungen: Privat Versicherte müssen selbst bei hohen Rechnungen in Vorleistung treten. AOK-Versicherte zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen. Starke Leistungen: Die AOK bietet neben einer umfassenden medizinischen Versorgung im Krankheitsfall zahlreiche Extra-Leistungen. Mit den ergänzen Sie auf Wunsch Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Nach PKV Rückkehr in die GKV: Wer die gesetzliche Krankenversicherung verlässt, kann nur noch in Ausnahmefällen zurückkehren. Ihre Entscheidung sollten Sie daher auch mit Blick auf die Zukunft treffen. Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. Sie zahlen einen bestimmten prozentualen Teil Ihrer monatlichen Einkünfte.

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Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die obere Einkommensgrenze dar. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 58.050 Euro im Jahr beziehungsweise 4.837,50 Euro monatlich (2022). Die Mindestbemessungsgrenze (Mindestbemessungsgrundlage) ist die untere Einkommensgrenze. Sie liegt bei 1.096,67 Euro monatlich (2022). Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie den Mindestbeitrag.

Ihr Beitrag setzt sich aus einem Teil für die Krankenversicherung und einem für die Pflegeversicherung zusammen. Der Gesetzgeber hat dafür jeweils Beitragssätze festgelegt, die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich sind.

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des monatlichen Einkommens. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK,, Für die Pflegeversicherung zahlen alle gesetzlich Versicherten mit Kindern 3,05 Prozent, kinderlose Versicherte ab 23 Jahren 3,3 Prozent.

Wann der allgemeine Beitragssatz, wann der ermäßigte gilt und wie Ihr Einkommen berechnet wird, hängt davon ab, zu welcher Personengruppe Sie zählen.

Für Arbeitnehmer gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Anspruch auf Krankengeld plus Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Wir berechnen den Beitrag auf Grundlage eines monatlichen Einkommens in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Sie zahlen also Beiträge für ein fiktives Einkommen von 4.837,50 monatlich (2022), auch wenn Ihre tatsächlichen Einkünfte höher ausfallen. Sie müssen den Beitrag nicht komplett allein zahlen. Der Arbeitgeber trägt wie in der Pflichtversicherung die Hälfte des Beitrags für die Krankenversicherung. Nur im Bundesland Sachsen Beschäftigte sowie Kinderlose zahlen einen geringfügig höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Selbstständige und Freiberufler können ihren Versicherungsschutz bequem auf ihre Bedürfnisse anpassen. Entscheiden Sie sich für besonders günstige Beiträge oder eine erweiterte Absicherung mit Krankengeld. Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel, Für freiwillig versicherte Studenten gelten die gleichen Regeln wie für sonstige freiwillige Mitglieder. Je nach Art der Einkünfte gelten verschiedene Beitragssätze für die Krankenversicherung. Auf Ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rente wenden wir den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag an. Davon zahlen Sie jedoch nur die Hälfte selbst. Auf Antrag gewährt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung, der die andere Hälfte abdeckt. Den Zuschuss erhalten Sie auch für Witwenrenten. Die Beiträge für die Pflegeversicherung und andere Einkommensarten tragen Sie allein:

14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag auf Erwerbseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, sofern die Versicherung einen Krankengeldanspruch umfasst, und auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag auf Einkünfte selbstständiger Tätigkeit ohne Krankengeldanspruch, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge sowie private Lebens- und Rentenversicherungen 7,3 Prozent plus Hälfte des Zusatzbeitrags auf Auslandsrenten

Als Beamter zahlen Sie in der freiwilligen Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Wenn Sie eine Pension und/oder eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, gilt für beide Einkünfte der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Gehören Sie einer anderen Personengruppe an, kann in Abhängigkeit Ihrer Einkünfte sowohl der allgemeine Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld als auch der ermäßigte Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld gelten. Wir beraten Sie individuell.

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Lassen Sie sich kompetent beraten und werden Sie freiwilliges Mitglied in unserer starken Gemeinschaft. Unsere Berater stehen Ihnen gerne für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung. Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen Informationen zur freiwilligen Versicherung der AOK anzeigen.

Ist die AOK-Familienversicherung freiwillig krankenversichert?

Wer sich für eine freiwillige Krankenversicherung der AOK entscheidet, bekommt einen fairen und sicheren Gesundheitsschutz. Wie hoch der Krankenkassenbeitrag ist, den ein gesetzlich Versicherter zahlt, hängt sehr stark von seiner aktuellen Lebenssituation und seinem Einkommen ab. Die Beiträge der AOK sind stets günstig und fair.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine freiwilligeversicherung bei der AOK Sachsen-Anhalt erfüllen?

Welche Voraussetzungen muss ich für eine freiwillige Versicherung bei der AOK Sachsen-Anhalt erfüllen? Die AOK-Sachsen-Anhalt ist eine regional geöffnete Krankenkasse für Sachsen-Anhalt. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen gehören, dass Sie in Sachsen-Anhalt wohnen, hier beschäftigt sind oder an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt studieren.

Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung?

Wie hoch sind die Beiträge? – Was Kostet Eine Freiwillige Versicherung Bei Der Aok Die Kosten für die freiwillige Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen des zu Versichernden Kostencheck: Grundlage für die Beitragsberechnung ist, wie bei allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, das durchschnittliche monatliche Einkommen.

Hierbei wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt, wozu auch Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte zählen. Der hieraus resultierende Betrag wird durch zwölf geteilt. Gesetzlich festgelegt ist die fiktive Mindestbemessungsgrundlage, die aktuell 1.038,33 EUR beträgt. Die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze beläuft sich auf 4.537,50 EUR.

Liegen Ihre Einnahmen über dieser Summe, bleibt der übersteigende Teil des Verdienstes beitragsfrei. Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird davon ausgegangen, dass ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Das trifft aber nicht immer zu.

Selbst der reduzierte Satz ist für manche nicht finanzierbar. In diesen speziellen Fällen, oder wenn ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur von Arbeit bezahlt wird, kann deshalb eine noch günstigere Einstufung erfolgen. Selbstständige und Freiberufler können zwischen dem allgemeinen und einem ermäßigten Beitragssatz wählen.

Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent und beinhaltet die Zahlung von Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche. Verzichten Sie darauf, zahlen Sie einen ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent. Da die Krankenkasse Zusatzbeiträge in unterschiedlicher Höhe erheben dürfen, können wir in nachfolgender Tabelle nur den Mindestbeitrag anführen: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt aktuell 3,05 Prozent.

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