Autoversicherung: Was passiert, wenn Sie schummeln Jahreskilometer. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen einschätzen, wie viele Kilometer pro Jahr sie mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind. © Getty Images / JJFarquitectos Wer eine Autoversicherung abschließt, muss sagen, wie viele Kilometer pro Jahr sie oder er fährt und ob auch ein Partner das Auto nutzt.
- Die Angaben sollten stimmen.
- Wie viele Kilometer fahren Sie pro Jahr? Nutzen Sie das Auto allein oder mit Ihrem Partner? Steht das Auto in einer Garage? Das sind drei von vielen Fragen, die Autoversicherer vor dem Abschluss eines Vertrags stellen.
- Die Antworten wirken sich auf den Beitrag aus.
- Wer zum Beispiel einige Tausend Kilometer zu wenig angibt, kann den Beitrag leicht um mehr als 100 Euro im Jahr drücken.
Kommt die Schummelei heraus, verlangen die Versicherer aber nachträglich ihr Geld. In Extremfällen verhängen einige sogar eine Vertragsstrafe. Tipp: Die Preise der Autoversicherungen unterscheiden sich zum Teil sehr stark. Bei der Suche nach der richtigen Versicherung hilft der der Stiftung Warentest.
- Sie bezieht jetzt so gut wie alle Versicherer mit ein.
- Falschangaben fliegen oft nach einem Unfall auf.
- Wenn ein Kunde uns einen Schaden meldet oder eine Reparaturrechnung einreicht, fragen wir nach dem Kilometerstand und merken dann, ob er sich bei der Angabe seiner jährlichen Fahrleistung verschätzt hat”, teilt uns die Huk-Coburg mit.
Das handhaben auch andere Versicherer so. Unabhängig. Objektiv. Unbestechlich. Taucht im Unfallbericht der Name eines Fahrers auf, der laut Versicherungsschein das Auto gar nicht fahren durfte, führt auch das zu Nachfragen. Der Kunde hat Glück im Unglück: Der Versicherungsschutz geht ihm nicht verloren.
Doch auf Basis der wahren Daten berechnen die Versicherer den Beitrag neu und kassieren bei Bedarf nach. Hat der Autofahrer absichtlich falsche Angaben gemacht, kann zusätzlich eine Vertragsstrafe fällig werden. Bei vielen Gesellschaften ist das zum Beispiel ein kompletter Jahresbeitrag extra. In der Praxis kommt es aber selten dazu.
Denn der Versicherer müsste beweisen, dass der Kunde bewusst falsche Angaben gemacht hat. Und das ist schwer. Einige Unternehmen verzichten daher auf Vertragsstrafen. Gelingt der Nachweis doch einmal, wird es teuer. Das Amtsgericht Heidenheim hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro abgesegnet (Az.8 C 711/08).
Der Fahrer hatte als Laufleistung 12 000 Kilometer pro Jahr angegeben und diese „deutlich überschritten”. Doch nicht immer wird die angedrohte Strafe fällig. Das Oberlandesgericht Stuttgart fand einen Jahresbeitrag als Vertragsstrafe in Ordnung. Statt 9 000 Kilometern war der Fahrer 32 000 Kilometer pro Jahr unterwegs.
Aber weil die Klausel zur Strafe unklar formuliert war, musste er am Ende doch nicht zahlen (Az.7 U 33/13). Das Landgericht Koblenz gab einem Autofahrer Recht, der in seiner Kfz-Kasko 15 000 Jahreskilometer vereinbart hatte. Nach einem Unfall musste er seinen Tachostand nennen.
Dabei kam heraus, dass er mehr gefahren war, also mehr Beitrag hätte zahlen müssen. Der Versicherer verlangte die 500 Euro vertraglich vereinbarte Strafe. Dagegen ging der Mann vor. Das Landgericht fand, solche Strafen seien zwar grundsätzlich in Ordnung. Aber die Strafe war hier in den Versicherungsbedingungen nicht auf Vorsatz beschränkt, anders als bei den meisten Anbietern sonst.
Selbst bei leicht fahrlässiger Überziehung von nur einem Kilometer wäre sie fällig gewesen. Das würde dann aber in keinem Verhältnis mehr stehen zu einer so geringfügigen Überschreitung. Daher erklärte das Gericht die Klausel für unwirksam (Az.16 S 2/21).
- Stellen Autofahrer fest, dass sie ihre Laufleistung zu niedrig angesetzt haben, sind sie verpflichtet, die korrekte Kilometerzahl mitzuteilen.
- Sie müssen sich aber nicht bei jeder kleinen Abweichung regen.
- Einige Versicherer fordern erst ab 15 Prozent Abweichung eine Mitteilung.
- Andere arbeiten mit Kilometerklassen.
Klasse 1: bis 6 000 Kilometer, Klasse 2: 6 001 bis 9 000 Kilometer, Klasse 3: 9 001 bis 12 000 Kilometer und so weiter. Erst wenn der Kunde in eine andere Klasse rutscht, ist die Mitteilung nötig. Andere Unternehmen bleiben im Ungefähren und wollen nur gemeldet bekommen, wenn es eine größere Differenz gibt.
Ratsam ist die Meldung auch, wenn ein Fahrer erheblich weniger gefahren ist als geplant – etwa weil die Urlaubsfahrt nach Spanien ausgefallen ist. Auch dann sollte er den Versicherer anrufen. Im besten Fall springt nämlich eine Beitragserstattung raus. Tipp: Melden Sie Ihrem Versicherer Merkmale, die für den Beitrag wichtig sind, vor allem auch bisher nicht angemeldete Fahrerinnen und Fahrer.
Das können zum Beispiel die eigenen Kinder sein, nachdem sie ihren Führerschein haben. Lesen Sie mehr zum,
11.10.2022 – Vollkasko, Teilkasko, Kfz-Haftpflicht: Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest zeigt die günstigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!
07.12.2021 – Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.
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Was passiert wenn man weniger Kilometer gefahren ist als angegeben?
Was passiert, wenn ich die jährliche Fahrleistung unterschritten habe? – Es ist nicht schlimm, wenn man die jährliche Kilometerleistung unterschritten hat. Im Gegenteil: So können Versicherungsbeiträge gespart werden. Stellen Autofahrer also fest, dass sie weniger gefahren sind als angegeben, sollten sie sich schnellstmöglich bei ihrer Autoversicherung melden und ihren Tachostand mitteilen.
- Diese berechnet daraufhin den Versicherungsbeitrag neu und schickt einen Brief mit den Änderungen und dem neuen zu zahlenden Beitrag.
- Rechenbeispiel für: Smart Fortwo 1.0 Coupe (HSN: 1313, TSN: EGE), eigenfinanziert, Erstzulassung 2016, Kaufjahr: 2016, Zulassung in PLZ: 26871 (Papenburg), Fahrleistung: 5.000 km/Jahr, Nutzung: ausschließlich privat, Halter: VN, Fahrer: VN (Alter 54 Jahre/Führerschein seit 36 Jahren) und weiterer Fahrer (Alter 52 Jahre/Führerschein seit 34 Jahren), Angestellter, kein Wohneigentum, Abstellplatz: Straße, verheiratet, SF-Klasse KH/ VK: SF 36 / SF 36 Selbstbeteiligung VK/ TK: 500/ 150 €, keine Vorschäden, Zahlweise: jährlich Bankeinzug, Werkstattbindung, Versicherungsbeginn: 07.01.2022, Tarif inkl.
Vollkasko, Produktlinie Klassik. Die Ausweisung der 8,24 €/ Monat bezieht sich auf die errechnete Jahresprämie von 98,80 € welche auf 12 Monate runtergebrochen wurde. Stand: 2022 Wie passe ich die jährlichen Kilometer in der Kfz-Versicherung an? Die Anpassung der jährlichen Fahrleistung ist einfach: Betroffene sollten sich zeitnah bei ihrer Autoversicherung melden und die gefahrenen Kilometer mitteilen.
Bei Verti geht das, per oder in unserem, Der Versicherer wird die Beiträge nun neu berechnen und den neuen Beitrag schriftlich mitteilen. Wer weniger gefahren ist als angegeben, bezahlt im neuen Jahr weniger. Jetzt günstige Autoversicherung berechnen! Wann muss ich die jährliche Fahrleistung ändern? Größere Veränderungen in der Fahrleistung müssen Versicherte immer sofort der Versicherung melden.
Als erhebliche Veränderung wird üblicherweise eine Abweichung von mehr als 1.000 km und mehr als 10 % der vereinbarten Laufzeit angesehen. Überschreiten Versicherte also diese Werte, müssen sie sich schnellstmöglich bei ihrer Kfz-Versicherung melden. Bei einer Unterschreitung liegt es im Interesse des Versicherten, da er so Beiträge sparen kann.
- Tipp: Machen Sie Mitte des Jahres eine Bestandsaufnahme und prüfen Sie, wie viele Kilometer auf dem Tacho stehen.
- Überschlagen Sie, wie viele Kilometer ungefähr noch dazukommen.
- Haben Sie jetzt schon deutlich mehr oder weniger Kilometer auf der Uhr, lohnt es sich, Ihrer Versicherung Bescheid zu geben.
Wechseln Sie jetzt zur Verti Autoversicherung und holen Sie sich optimalen und zuverlässigen Kfz-Schutz zum besten Preis. Mit unserem praktischen können Sie Ihren Beitrag ganz einfach selbst berechnen. Wir sind aber nicht nur digital und günstig, sondern auch rundum menschlich – deshalb erreichen Sie unser Serviceteam für eine persönliche Beratung wahlweise per, oder telefonisch unter 030-890 003 003.
Wer steckt hinter der Versicherung Friday?
Häufig gestellte Fragen – In unserer FAQ-Sektion beantworten wir kurz und kompakt häufig gestellte Fragen rund um den Anbieter von KfZ- und Hausratversicherungen.
Friday ist ein Anbieter für Versicherungen, bei dem du direkt online deine Auto- und Hausratversicherung abschließen kannst. Du erhältst in nur 2 Minuten ein Angebot. Wer steckt hinter Friday? Hinter Friday steckt die Schweizer Bâloise-Gruppe, mit dessen Hilfe das Unternehmen 2017 gegründet wurde. Die Gruppe ist heute noch der größte Investor von Friday. Friday bietet eine Auto- und Hausratversicherung an. Bei der Autoversicherung gibt es unterschiedliche Tarife, u.a. “Zahl-pro-Kilometer” und Friday-ECO. Die Kosten richten sich bei Friday nach dem Tarif. Eine Autoversicherung ist aber monatlich schon ab 7,49€ und die Hausratversicherung ab 1,70€ möglich. Hinter Friday steckt die versicherungserfahrene Bâloise-Gruppe aus der Schweiz als größter Investor. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass Friday seriös ist.