Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwengeld, Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder gleichartige Bezüge) sind nach dem Einkommensteuergesetz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterliegen bei der Auszahlung dem Lohnsteuerabzugsverfahren. Um Ihre individuelle Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können benötigt die Pensionsstelle im Landesverwaltungsamt Berlin Ihre persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmale, Frei- bzw.
- Hinzurechnungsbeträge und ggf;
- ein Faktor bei Steuerklasse IV), die für das Jahr 2010 letztmalig auf einer Lohnsteuerkarte bzw;
- für die Jahre 2011 und 2012 ggf;
- auf einer vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung bescheinigt wurden;
Anstelle der Lohnsteuerkarte kann die Pensionsstelle seit dem Jahr 2013 mittels Ihrer steuerlichen Identifikationsnummer sowie Ihres Geburtsdatums Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch von einer Datenbank der Finanzverwaltung ( E lektronische Lohn St euer A bzugs M erkmale – ELSTAM ) abrufen.
Die Versteuerung von Versorgungsbezügen erfolgt grundsätzlich genauso wie die der Dienstbezüge. Der einzige Unterschied liegt darin, dass ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag gewährt wird. Ab dem 01. 01. 2005 ist die Versteuerung der Alterseinkünfte (Versorgungsbezüge und Renten) durch das Alterseinkünftegesetz – AltEinkG – neu geregelt worden.
Kernelement des Alterseinkünftegesetzes ist der Übergang von der Besteuerung der während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge („vorgelagerte” Besteuerung) zur Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase („nachgelagerte” Besteuerung).
Dies erfolgt schrittweise in der bis zum Jahr 2040 vorgesehenen Übergangszeit; danach werden die Beamtenpensionen und Renten steuerlich gleich behandelt werden. Der bisher gewährte Versorgungsfreibetrag wird jährlich gesenkt, d.
je später der Versorgungsbeginn, desto niedriger ist der zu berücksichtigende Freibetrag, bis bei einem Versorgungsbeginn ab dem Jahr 2040 kein Versorgungsfreibetrag mehr zusteht. Auch der bisherige Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 € wurde auf 102 € (wie bei Rentnern) abgesenkt; zum Ausgleich wurde ein sog.
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag eingeführt, der ebenso wie der Versorgungsfreibetrag bis zum Jahr 2040 jährlich abgeschmolzen wird. Entscheidend für die Höhe des (lebenslang) zu gewährenden Freibetrages und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag ist das Jahr des Versorgungsbeginns.
Der maßgebende Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrages und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ergeben sich aus der in § 19 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) genannten Tabelle. Anstelle der Lohnsteuerkarte wird einmalig Ihre steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.
- ) und Ihr Geburtsdatum benötigt;
- Diese Angaben kann die Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin im Regelfall Ihrer Personalakte entnehmen;
- Mit Hilfe dieser Daten kann die Pensionsstelle Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch von einer Datenbank der Finanzverwaltung ( E lektronische Lohn St euer A bzugs M erkmale – ELSTAM ) abrufen;
Durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung) im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 01. 01. 2010 geändert. Nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (insbesondere Beamtinnen und Beamte / Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) können die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zwecks Berücksichtigung bei Lohnsteuerabzug nachweisen.
Zur Berücksichtigung dieser Beiträge haben die Krankenkassenunternehmen bereits Ende des Jahres 2009 Bescheinigungen über die Höhe der steuerlich zu berücksichtigenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erteilt.
Sofern sich für das Jahr 2012 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben und Sie diese Vorsorgebescheinigung bereits bei der Pensionsstelle des Landesverwaltungsamts Berlin eingereicht haben, wurden die vorhandenen Daten für das Jahr 2012 übernommen, d.
Ihre Vorsorgeaufwendungen werden im laufenden Lohnsteuerabzugsverfahren weiterhin berücksichtigt. Sollte Ihr Krankenversicherungsunternehmen Ihnen eine Vorsorgebescheinigung über geänderte Beträge ausgestellt haben, reichen Sie diese bitte im Original ein, damit die bescheinigten Vorsorgeaufwendungen direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren Berücksichtigung finden können.
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG -). Im Anschluss daran erhalten Sie unaufgefordert einen Ausdruck Ihrer Lohnsteuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr per Post.
Was zählt zu Versorgungsbezüge?
Versorgungsbezüge (Pensionen) sind mit der Rente vergleichbare Einnahmen. Beamte erhalten Versorgungsbezüge im Ruhestand oder im Krankheitsfall. Auch Witwen- oder Waisengeld zählt zu den Versorgungsbezügen. Versorgungsbezüge sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Welche Versorgungsbezüge sind steuerfrei?
Rentenbesteuerung | Wie wird der Versorgungsfreibetrag berechnet?
Besteuerung von Versorgungsbezügen – Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, das betrifft also auch Beiträge zur Krankenversicherung. Ein Teil der Versorgungsbezüge bleibt steuerfrei.
- Dieser Versorgungsfreibetrag wird nach einem Prozentsatz ermittelt, ist auf einen Höchstbetrag begrenzt und erhält einen Zuschlag;
- Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag werden bis 2040 nach und nach bis auf Null reduziert;
Der für das Jahr des Pensionsbeginns ermittelte Versorgungsfreibetrag gilt für die gesamte Laufzeit der Bezüge. Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag unterliegen der in § 19 Abs. 2 S. 3 EStG angegebenen Tabelle.
- Auszug: 2016: Steuerfrei sind 22,4 Prozent der Versorgungsbezüge bis zu einem Höchstbetrag von 1;
- 680 Euro, Zuschlag 504 Euro;
- 2017: Steuerfrei sind 20,8 Prozent der Versorgungsbezüge bis zu einem Höchstbetrag von 1;
560 Euro, Zuschlag 468 Euro. 2020: Steuerfrei sind 16,0 Prozent der Versorgungsbezüge bis zu einem Höchstbetrag von 1. 200 Euro, Zuschlag 360 Euro. 2040: Steuerfrei sind 0 Prozent der Versorgungsbezüge bis zu einem Höchstbetrag von 0 Euro, Zuschlag 0 Euro. Foto: © Syda Productions – Shutterstock.
Wo finde ich Versorgungsbezüge?
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag – Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € wurde ebenfalls abgeschafft und nur noch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € gewährt. Als Ausgleich für den Wegfall wurde für die Übergangszeit ein steuerfreier Zuschlag zusätzlich zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900 € eingeführt, der ebenfalls bis 2040 sukzessive verringert wird.
Jahr des Versorgungsbeginns | Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag |
bis 2005 | 900 € |
2006 | 864 € |
2007 | 828 € |
2008 | 792 € |
2009 | 756 € |
2010 | 720 € |
2011 | 684 € |
2012 | 648 € |
2013 | 612 € |
2014 | 576 € |
2015 | 540 € |
2016 | 504 € |
2017 | 468 € |
2018 | 432 € |
2019 | 396 € |
2020 | 360 € |
2021 | 342 € |
2022 | 324 € |
2023 | 306 € |
2024 | 288 € |
2025 | 270 € |
2026 | 252 € |
2027 | 234 € |
2028 | 216 € |
2029 | 198 € |
2030 | 180 € |
2031 | 162 € |
2032 | 144 € |
2033 | 126 € |
2034 | 108 € |
2035 | 90 € |
2036 | 72 € |
2037 | 54 € |
2038 | 36 € |
2039 | 18 € |
2040 | 0 € |
Als Rentner oder Pensionär gelten in Bezug auf die Abgabe einer Steuererklärung keine anderen Regeln wie für alle anderen auch. Angaben zu Ihren erhaltenen Versorgungsbezügen machen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit). In unserem Steuer-Ratgeber “Steuerkompass für Rentner” haben wir wichtige Tipps und Tricks sowie viele Informationen für Sie zusammenfasst und zeigen Ihnen auf, worauf Sie bei der Steuerklärung für Rentner oder Pensionäre achten sollten.
Was sind steuerbegünstigte Versorgungsbezüge Steuererklärung?
Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Leistungen, soweit sie, laut § 229 des Sozialgesetzbuches, wegen einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit oder zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Konkret gelten Ruhegeld, Witwen- und Waisengeld, der Unterhaltsbeitrag sowie Bezüge, die aufgrund des Erreichens der Altersgrenze oder aufgrund einer verminderten Erwerbstätigkeit gewährt werden, als Versorgungsbezüge.
Wie werden Versorgungsbezüge abgerechnet?
Zusammenfassung – Versorgungsbezüge sind der Rente vergleichbare Einnahmen, die vom Arbeitgeber bzw. einer betrieblichen Pensions- oder Versorgungseinrichtung gezahlt werden. Betriebs- oder Werksrenten werden zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung bzw.
wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit gezahlt. Hierzu gehören auch alle Renten- bzw. Kapitalzahlungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Versorgungsbezüge gehören grundsätzlich zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit und sind in der Regel lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Versorgungsbezüge bleiben bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags steuerfrei.
Entgelt | LSt | SV |
---|---|---|
Versorgungsbezüge im öffentlichen und privaten Dienst | pflichtig | pflichtig |
.
Wann ist eine Betriebsrente ein Versorgungsbezug?
Steuersoftware für Rentner – nur 34,90 € Jetzt bestellen Werden Betriebsrenten oder Beamtenpensionen durch den früheren Arbeitgeber aufgrund des früheren Dienstverhältnisses gezahlt, gehören diese als Versorgungsbezüge zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie werden dem Arbeitslohn gleichgestellt, aber durch Abzug des Versorgungsfreibetrags und eines Zuschlags begünstigt besteuert. Hiervon zu unterscheiden sind Sozialversicherungs- und andere Renten. Beamtenpensionen sind Bezüge des öffentlichen Dienstes aus einem früheren Dienstverhältnis und stets Versorgungsbezüge.
- Hierunter fallen Bezüge, die als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeiträge oder als gleichartige Bezüge aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlt werden;
Betriebsrenten und Werkspensionen sind Bezüge aus einem privaten Arbeitsverhältnis, die meist nach Erreichen des Renteneintrittsalters gezahlt werden (oder auch aufgrund von Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder als Hinterbliebenenbezüge). Diese Bezüge sind grundsätzlich auch Versorgungsbezüge (allerdings nur, wenn der Steuerzahler das 63.
Lebensjahr, oder, als schwer behinderter Mensch, das 60. Lebensjahr vollendet hat). Zu den Werkspensionen gehören auch Leistungen aus einer Unterstützungskasse des ehemaligen Arbeitgebers. Grundsätzlich gewährt das Finanzamt einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag und einen Zuschlag zum Freibetrag.
Die Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Haben Sie 2005 oder früher erstmals Leistungen aus einer Betriebsrente oder Pension bezogen, beträgt der Versorgungsfreibetrag 40 Prozent der Versorgungsbezüge (maximal 3.
- 000 EUR) und der Zuschlag 900 EUR pro Jahr;
- Freibetrag und Zuschlag werden allerdings für jeden ab 2006 in den Ruhestand tretenden Jahrgang abgeschmolzen;
- Bemessungsgrundlage für den Freibetrag ist das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat des Versorgungsbezugs (frühestens Januar 2005);
Achtung: Der ermittelte Versorgungsfreibetrag in Prozent und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag gelten für die gesamte Laufzeit des Versorgungsbezugs. Werden Versorgungsbezüge nur für einen Teil des Kalenderjahres gezahlt, werden der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag zunächst mit einem Jahresbetrag berechnet und dann zeitanteilig berücksichtigt.
Beispiel: Ein verheirateter Steuerpflichtiger ist seit 2010 (erster Versorgungsbezug Juni 2010: 730 EUR) im Ruhestand. Er hat 2020 folgende Einnahmen: Der frühere Arbeitgeber zahlt eine jährliche Werkspension von 9.
000 EUR. Zusätzlich wird seit 2010 eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von 12. 000 EUR jährlich gezahlt. Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellt keinen Ausfluss aus dem früheren Dienstverhältnis dar und fällt somit nicht in die Kategorie Versorgungsbezüge (stattdessen handelt es sich um sonstige Einkünfte, siehe dazu auch den Beitrag Rente.
Die Werkspension dagegen gehört zu den Versorgungsbezügen. Der Versorgungsfreibetrag beträgt 32 Prozent (Versorgungsbeginn 2010) von 8. 760 EUR (12 × 730 EUR) = 2. 803 EUR jährlich, höchstens aber 2. 400 EUR. Zusätzlich ist ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 720 EUR abzuziehen.
Bezieher von Versorgungsbezügen können außerdem einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR geltend machen. Bezieht ein Steuerpflichtiger weiterhin neben den Versorgungsbezügen Einnahmen aus einem aktiven Dienstverhältnis, können der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.
000 EUR) und der Werbungskosten-Pauschbetrag (102 EUR) abgezogen werden, wenn jeweils keine tatsächlich höheren Aufwendungen vorliegen. Beziehen beide Ehepartner Versorgungsbezüge, stehen ihnen der Versorgungsfreibetrag und der Arbeitnehmer- bzw.
Werbungskostenpauschbetrag jeweils gesondert zu. Sie können jedoch nur bis zur Höhe des jeweiligen Arbeitslohns bzw. der jeweiligen Versorgungsbezüge des einzelnen Ehepartners abgezogen werden; die Freibeträge sind also nicht auf den anderen Ehepartner übertragbar und führen nicht zu negativen Einkünften. Beziehen Sie im Jahr 2020 erstmals eine Beamten-Pension oder eine Betriebsrente, zieht das Finanzamt von den erhaltenen Bezügen folgende Beträge ab:
- Versorgungsfreibetrag 2020: 16%, maximal aber 1. 200 Euro pro Jahr
- Zuschlag zu Versorgungsfreibetrag 2020: 360 Euro
- Werbungskostenpauschbetrag 2020: 102 Euro
Was bedeutet Freibeträge für Versorgungsbezüge?
Der monatliche Freibetrag – Der monatliche Freibetrag für Versorgungsbezüge entspricht weiterhin einem Zwanzigstel der Bezugsgröße. Erhält ein Beschäftigter Versorgungsbezüge auch aus anderen Quellen, informiert Sie die Krankenkasse darüber, ob seine Bezüge insgesamt über dem Freibetrag liegen.
Zeitraum | Wert in Euro | Welcher Teil des Versorgungsbezuges ist beitragspflichtig? |
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01. 01. 2022 – 31. 12. 2022 | 164,50 Euro |
|
01. 01. 2021 – 31. 12. 2021 | 164,50 Euro |
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01. 01. 2020 – 31. 12. 2020 | 159,25 |
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01. 01. 2019 – 31. 12. 2019 | 155,75 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
01. 01. 2018 – 31. 12. 2018 | 152,25 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
01. 01. 2017 – 31. 12. 2017 | 148,75 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
01. 01. 2016 – 31. 12. 2016 | 145,25 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
01. 01. 2015 – 31. 12. 2015 | 141,75 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
01. 01. 2014 – 31. 12. 2014 | 138,25 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
01. 01. 2013 – 31. 12. 2013 | 134,75 | Volle Beitragspflicht in KV und PV, wenn Versorgungsbezug höher als Freigrenze. |
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Wo trage ich in der Steuererklärung Versorgungsbezüge ein?
2 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – Beim Ruhegehalt der Beamtinnen und Beamten und den Leistungen aus ihrer Hinterbliebenenversorgung – Entsprechendes gilt nachfolgend stets auch für Richterinnen und Richter, für Soldatinnen und Soldaten sowie den übrigen betroffenen Personenkreis – handelt es sich um nachträglichen Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis.
Es handelt sich um nachträgliches Entgelt für die vor dem Eintritt in den Ruhestand geleistete Arbeit. Dieses ist in der Anlage N der Steuererklärung einzutragen und in voller Höhe als nachträgliche Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern.
Versorgungsbezüge gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige als unmittelbar Berechtigter oder als Hinterbliebener, d. als Witwe/Witwer oder Waise, die Bezüge erhält. Beamtenrechtliche Versorgungsbezüge werden mit Ausnahme des künftig immer weiter abschmelzenden Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag voll besteuert – anders als Sozialversicherungsrenten, die mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 % erfasst werden, der je nach Rentenbeginn jährlich ansteigt.
- Dies ist verfassungsgemäß;
- Das Gesetz definiert Versorgungsbezüge als das Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, den Unterhaltsbeitrag oder einen gleichartigen Bezug aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften;
Gleichartig ist ein Bezug, der nach seinem Zuwendungsgrund mit einem Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag vergleichbar ist. Ein dem Ruhegehalt gleichartiger Bezug setzt voraus, dass er einem Versorgungszweck dient, dem Bezug also die Funktion eines (vorgezogenen) Ruhegehalts zukommt.
Einkünfte, die in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit nach dem sog. Blockmodell erzielt werden, sind regelmäßig keine Versorgungsbezüge, weil sie keinem Versorgungszweck dienen, sondern Entlohnung für die aktive Tätigkeit des Teilzeitbeschäftigten.
Eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gem. § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG liegt vor, w. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Finance Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Ist eine Betriebsrente ein Versorgungsbezug?
Was sind Versorgungsbezüge? Bei Versorgungsbezügen handelt es sich um mit der Rente vergleichbare Einnahmen. Versorgungsbezüge werden nur insoweit zur Beitragsbemessung herangezogen als sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Zu den Versorgungsbezügen zählen zum Beispiel:
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung ( Betriebsrenten )
- Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen errichtet sind (beispielsweise Ärzte, Apotheker, Anwälte).
- Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder aus einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen (beispielsweise Pensionen).
Wichtig für Sie: Als Versorgungsbezüge kommen laufende und einmalige Bezüge, Abfindungen und originär vereinbarte Kapitalleistungen in Betracht. Auch ausländische Versorgungsbezüge sind beitragspflichtig.
Ist Arbeitslosengeld ein Versorgungsbezug?
Neben der gesetzlichen Rente, dem Arbeitsentgelt, dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und dem Arbeitslosengeld sind auch Versorgungsbezüge beitragspflichtig. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Versicherte ihre Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Ist eine Betriebsrente ein Versorgungsbezug?
1 Besteuerung von Betriebsrenten – Erhält der Arbeitnehmer eine Betriebsrente, beruhen diese Zahlungen auf einem Versprechen des Arbeitgebers oder auf einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zu erhalten.
Diese Verpflichtung des Arbeitgebers wird als Versorgungszusage oder auch als Pensionszusage bezeichnet. Aufgrund einer Versorgungszusage erhält der Arbeitnehmer bei Erreichen der vereinbarten Altersgrenze oder im Invaliditätsfall laufende Rentenleistungen, die sog.
Betriebsrente. Um diese Versorgungsansprüche finanziell abzusichern, bildet der Arbeitgeber (Pensions-)Rückstellungen und/oder er schließt eine Rückdeckungsversicherung ab. Im Zeitpunkt einer solchen Versorgungszusage fließt dem Arbeitnehmer noch kein Arbeitslohn zu, weil der Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch erwirbt.
- Steuerpflichtiger Arbeitslohn fließt erst im Zeitpunkt der Zahlung der Altersversorgungsleistungen an den Arbeitnehmer zu;
- Auch die Zuführungen des Arbeitgebers zur Pensionsrückstellung oder die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung führen nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn;
Eine Steuerpflicht tritt erst im Versorgungsfall ein, wenn der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen eine Betriebsrente bzw. entsprechende Leistungen erhalten. Die Betriebsrente stellt einen Teil der vom Arbeitgeber erbrachten Gegenleistung für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmers dar.
Ist Arbeitslosengeld ein Versorgungsbezug?
Neben der gesetzlichen Rente, dem Arbeitsentgelt, dem Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und dem Arbeitslosengeld sind auch Versorgungsbezüge beitragspflichtig. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen Versicherte ihre Beiträge entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Ist ein Rentner ein versorgungsempfänger?
Als Versorgungsempfänger gelten Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren: Also Beamte, Soldaten, Richter oder Geistliche, die stattdessen eine staatliche Pension, Ruhegehalt oder ähnliche staatliche Versorgung beziehen. Das Equivalent zum Rentner ist beim Beamten der Ruhestandsbeamte.
Ist eine Witwenrente ein Versorgungsbezug?
Haufe. de Shop Akademie Service & Support Für die laufenden Bezüge, die im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung der Beamten an Witwen/Witwer oder Waisen gezahlt werden, gilt steuerlich prinzipiell das Gleiche wie beim Ruhegehalt. Die Hinterbliebenen erzielen als Rechtsnachfolger des verstorbenen Beamten eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehenden Arbeitslohn an die Erben oder Hinterbliebenen werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern. Der Lohnsteuerabzug ist nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ggf. Steuerklasse VI) der Erben oder Hinterbliebenen durchzuführen.
Die Witwe erhält 55 % des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat bzw. hätte, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. Für Hinterbliebene aus Ehen, die vor dem 1. 2002 geschlossen wurden und bei denen zumindest ein Ehepartner vor dem 2.
- 1962 geboren ist, beträgt das Witwen-/Witwergeld 60 % des Ruhegehalts;
- Das Waisengeld beträgt für Halbwaisen 12 %, für Vollwaisen 20 % und für Unfallwaisen 30 % des Ruhegehalts der verstorbenen Beamtin bzw;
des verstorbenen Beamten. Die Kinder erzielen dadurch eigene Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Folgt ein Hinterbliebenenbezug einem Versorgungsbezug nach, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen.
- Bei Bezug von Witwen-/Witwer- oder Waisengeld ist für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge das Jahr des Versorgungsbeginns des Verstorbenen maßgebend, der diesen Versorgungsanspruch zuvor begründete;
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