Wohnfläche ist die Grundfläche aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räume, die zur versicherten Wohnung gehören. Dazu zählen auch Hobby- und Party-Räume (auch im Keller- oder Dachgeschoss) sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
Was gehört zur Wohnfläche und was nicht?
Wohnfläche Immer wieder streiten Mieter und Vermieter nach Angaben des Deutschen Mieterbundes über die Frage, wie viele Quadratmeter die Wohnung tatsächlich groß ist. Die Fläche der Mietwohnung kann nach Angaben der Mieterorganisation exakt berechnet werden.
- Gemessen werden müssen alle Räume der Mietwohnung, also auch Küche und Flur.
- So genannte Zubehörräume, wie Keller, Waschküche, Trockenraum, Dachboden oder Garage, zählen dagegen nicht mit, wenn es um die Wohnfläche geht.
- Bei den eigentlichen Wohnräumen wird die Grundfläche voll angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile mindestens 2 m hoch sind.
Die Grundfläche wird nur zur Hälfte angerechnet, wenn die Räume oder Raumteile zwischen 1 und 2 m hoch sind. Räume oder Raumteile, die weniger als 1 m hoch sind, zählen bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht mit. Bei Sozial- oder preisgebundenen Wohnungen zählt die Grundfläche von Balkon oder Loggia zur Hälfte mit.
- Bei frei finanzierten Wohnungen kommt es auf den Wohnwert an.
- Balkonflächen in guten Lagen zählen zu einem Viertel, und in Ausnahmefällen kann der Balkon auch mit der Hälfte der Fläche angerechnet werden.
- Ist die Wohnfläche der angemieteten Wohnung tatsächlich kleiner, als im Mietvertrag angegeben, kann der Mieter allenfalls dann die Miete mindern, wenn die Abweichung mehr als 10 Prozent beträgt.
Jedes Prozent Abweichung rechtfertigt 1 Prozent Mietminderung (OLG Karlsruhe 17 U 176/00). : Wohnfläche
Wie berechnet man die Gebäudeversicherung?
Dieser Index wird jedes Jahr vom statistischen Bundesamt berechnet und lag im Jahr 2016 bei 1330,7. Die Versicherungssumme 1914 wird berechnet, indem der Wert des Wohngebäudes durch diesen Index dividiert und das Ergebnis anschließend mit 100 multipliziert wird.
Was gehört alles zur Wohnfläche eines Hauses?
Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) – Eigentlich wird nur die Wohnfläche von öffentlich gefördertem Wohnbau mit der WoFIV berechnet. Diese Verordnung ist seit dem 1. Januar 2004 gültig. Nach der Wohnflächenverordnung setzt sich die Wohnfläche aus der Grundfläche der Wohnräume zusammen.
Doch die Grundfläche gleicht nicht der Wohnfläche. Denn bestimmte Flächen werden bei der Berechnung abgezogen. Räume wie Badezimmer, Esszimmer, Kinderzimmer, Küche, Schlafzimmer, Toiletten, Wohnzimmer sowie Flure und Abstellräume zählen zur Wohnfläche. Aber auch Einbaumöbel, Fenster, Türrahmen oder Badewannen werden berücksichtigt.
Der entscheidende Faktor ist hier die Raumhöhe. Flächen mit einer Raumhöhe von einem bis zwei Meter zählen zu 50 Prozent, alle Flächen über einer Höhe von zwei Metern zählen zu 100 Prozent. Ein Sonderfall sind Dachschrägen. Ist die Fläche unter der Schräge bis zu einem Meter hoch? Dann müssen Sie diese bei der Berechnung nicht berücksichtigen.
Heizungsräume, Waschküchen, Garagen oder Schornsteine und (freistehende) Pfeiler zählen bei der Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche. Gerichte berufen sich im Streitfall oft auch bei frei finanziertem Wohnraum, der zum Wohnen genutzt werden kann, auf diese Methode. Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse der Methoden sind Missverständnisse und verschiedene Quadratmeterzahlen vorprogrammiert.
Erschwerend kommt hinzu, dass im Grunde alle genannten Verordnungen nach wie vor gelten – eine Verordnung wird nur häufiger oder seltener verwendet. Wenn es möglich ist, sollte mit dem Eigentümer vor dem Haus- oder Wohnungskauf geregelt sein, welche Wohnflächen-Berechnungsmethode angewendet wird.
Wird das Treppenhaus zur Wohnfläche berechnet?
Das Treppenhaus zählt offiziell nicht zur Wohnfläche – Es scheint nicht nur logisch zu sein, dass das Treppenhaus vor allem in einem Mehrfamilienhaus nicht zur Wohnfläche zählt. Schließlich lässt sich dieser Raum außerhalb der eigenen Wohnung ja auch nicht wirklich zu Wohnzwecken nutzen.
Welche Flächen gehören zur Wohnfläche?
Wohn- / Nutzfläche des Gebäudes in m² – Grundsteuer-Digital Helpcenter Wohnflächen sind Flächen, die zu Wohnzwecken dienen. Als Nutzflächen werden Flächen bezeichnet, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Dazu zählen zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsräume, Büros.
Ein häusliches Arbeitszimmer (Homeoffice) gilt als Wohnfläche. Die Wohnfläche ergibt sich aus der Wohnflächenberechnung. Liegt eine Wohnflächenberechnung nicht vor, ist die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFIV) zu ermitteln. Für die Nutzfläche kommt DIN 277 zur Anwendung. Das Verhältnis von Wohnfläche zur Nutzfläche ist insbesondere bei der Nutzungsart von Bedeutung.
Gerade bei der Abgrenzung von Wohnflächen, Nutzflächen und Zubehörräumen kann es zu Fehlern kommen. Das liegt insbesondere an dem Begriff „Nutzfläche”. Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man zum Beispiel die Flächen von Kellerräumen, Wasch- und Trockenkellern und anderen Zubehörräumen gerne als Nutzflächen – im Rahmen der Grundsteuer sind das aber gar keine Nutzflächen.
- Wer hier versehentlich Flächen in der Feststellungserklärung falsch deklariert, zahlt unter Umständen am Ende eine zu hohe Grundsteuer.
- Das gilt es natürlich zu vermeiden.
- Deshalb hier eine Klarstellung, welcher Begriff wofür steht: Wohnfläche : Das sind Flächen von Räumen, die für Wohnzwecke genutzt werden.
Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Bad usw. Auch die Fläche eines häuslichen Arbeitszimmers zählt als Wohnfläche. Nutzfläche : Damit sind die Flächen gemeint, die zu betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind.
- Die Nutzflächen zählen zur Wohnfläche dazu, wenn sie sich in einem Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohneigentum befinden. Bei Mietwohngrundstücken werden die Nutzflächen separat in der Feststellungserklärung angegeben.
- Die Flächen von Zubehörräumen/Nebenräumen erhöhen jedoch nicht die Wohnfläche von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Wohneigentum. Diese Flächen werden bei der Ermittlung der Wohnfläche deshalb auch nicht mitgerechnet und nicht in der Feststellungserklärung angegeben. Bei Mietwohngrundstücken sind sie auch nicht separat zu deklarieren. Ist z.B. ein Keller als Wohnung ausgebaut, gilt dieser natürlich als Wohnfläche.
- Nur dann, wenn die Flächen von Zubehörräumen zu einem betrieblich genutzten Teil des Gebäudes gehören, sind sie zu berücksichtigen.
Anleitung: Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung Die Wohnflächenverordnung regelt genau, welche Räume und Flächen Mieter und Eigentümer bei der Wohnflächenberechnung in welchem Umfang berücksichtigen müssen. In die Berechnung gehen alle Räume ein, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Dazu zählen etwa:
- Schlafzimmer
- Esszimmer
- Kinderzimmer
- Wohnzimmer
- Küche
- Bad
- Flure
- Nebenräume wie Speisekammer oder Abstellräume, wenn sie sich innerhalb der Wohnung befinden.
Für andere Räume und Flächen gelten Sonderregelungen: Wintergarten und Schwimmbäder:
- Wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50 Prozent Wohnfläche
- Wenn sie beheizt sind: 100 Prozent Wohnfläche
Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen:
- in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche
- bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche
Da diese außerhalb der Wohnung liegen: keine Wohnfläche.
- in der Regel: keine Wohnfläche.
- Ausnahme: Wenn der Mieter einen der Räume seiner Wohnung als Arbeitszimmer nutzt, muss die Fläche einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche.
Öfen, Badewannen, Heiz- und Klimageräte, freiliegende Installationen wie z.B. Wasserboiler, versetzbare Raumteiler sowie Einbaumöbel:
Müssen nicht von der Gesamtfläche des Raumes abgezogen werden. Quasi also: 100 Prozent Wohnfläche.
Sofern sie nicht bis zum Boden herunterreichen oder weniger als 13 Zentimeter tief sind: keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls abgezogen werden.
Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen (sobald sie höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 Quadratmeter haben):
keine Wohnfläche, müssen gegebenenfalls von der Grundfläche abgezogen werden.
- abhängig von der Treppenhöhe. Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, müssen abgezogen werden.
- Treppen mit weniger als drei Stufen: 100 Prozent Wohnfläche.
Verkleidungen und Leisten:
müssen in Wohnflächenberechnung einbezogen werden: 100 Prozent Wohnfläche. Praktisch heißt das, dass der Zollstock oder der Laserentfernungsmesser oberhalb beziehungsweise neben den Verkleidungen und Leisten angesetzt werden müssen.
Sonderfall Dachgeschosswohnungen Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, hat aufgrund der Schrägen häufig eine geringere Fläche zur Verfügung. Dies wird in der Berechnung nach der Wohnflächenverordnung berücksichtigt. Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern geht die Wohnfläche vollständig in die Berechnung ein.
Ist die Raumhöhe aufgrund der Dachschrägen niedriger als einen Meter, wird die Fläche nicht berücksichtigt. Alles dazwischen zählt zur Hälfte. Nutzfläche bzw. Wohnflächenberechnung nach DIN 277 Die DIN 277 funktioniert in der Berechnung etwas anders als die WoFlV. Denn dabei wird keine Wohnfläche ermittelt, sondern Nutz- und Verkehrsflächen.
Dabei kommt unterm Strich eine höhere Grundfläche heraus. So funktioniert die Berechnung nach DIN 277:
- Zuerst wird die Brutto-Grundfläche der Immobilie ermittelt, Grundlage hierfür sind die Außenmaße des Gebäudes oder der Wohnung.
- Von dieser Quadratmeterzahl wird dann die sogenanntenKonstruktionsflächen abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel Wände, Nischen, Pfeiler oder Ähnliches. Das ergibt dann die Netto-Grundfläche der Immobilie.
- Diese Netto-Grundfläche teilt sich in Nutz-, Verkehrs und Funktionsfläche auf.Letztere wird hiervon abgezogen. Dazu zählen zum Beispiel Maschinen-, Betriebs- und Heizungsraum. Dies ergibt die Wohnfläche nach DIN 277.
- Die Raumhöhe hat keine Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung (Ausnahme Dachschrägen)
- Terrassen, Loggien und Balkonen zählen vollständig zur Wohnfläche
- Wintergärten und Schwimmbäder zählen als Wohnfläche
- Räume außerhalb der Wohnung zählen ebenfalls zur Wohnfläche, etwa Keller, Waschküche oder Heizungsraum
Wo ist diese Angabe zu finden?
- Kaufvertrag
- Bauplan
- Beauftragtes Architektenbüro
Über wen kann ich die Wohn- / Nutzflächen berechnen lassen:
- Vermessungsingenieure
- Architekten
: Wohn- / Nutzfläche des Gebäudes in m² – Grundsteuer-Digital Helpcenter
Sind Küche und Bad Wohnfläche?
In der Wohnflächenverordnung von 2004 (WoFIV 2004) ist geregelt, dass alle Räumlichkeiten, die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören, zur Wohnfläche zählen. Somit ist klar, dass die Küche und das Badezimmer selbstverständlich in die Wohnflächenberechnung mit einbezogen werden.
Ist ein Raum ohne Heizung Wohnfläche?
Eine große Rolle spielt es, welche Räume zur Wohnfläche gezählt werden. Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche.
Was ist ein Wohnflächentarif?
Was ist ein Wohnflächentarif? – GMFS – Manager Ihrer Versicherungen Versicherungsmakler in Norddeutschland Es ist möglich bei einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen Wohnflächentarif zu wählen. Das bedeutet, dass es keine feste Versicherungssumme gibt und auch der übliche Wert 1914 für die Wertermittlung von Gebäuden nicht verwendet wird. Statt einer Versicherungssumme wird eine Höchstentschädigungsgrenze festgelegt.
- Es entfällt somit auch die Berechnung der Versicherungssumme für die Hausratversicherung mithilfe der Formel 650 € je m² Wohnfläche als Richtwert, um einen Unterversicherungsverzicht zu erhalten.
- Der Unterversicherungsverzicht ist gegeben, wenn die Wohnfläche, die im Versicherungsschein angegeben ist, im Schadenfall mit der vorhandenen Wohnfläche übereinstimmt.
In der Zusammenfassung bedeutet das für Sie mehr Sicherheit, denn die Höhe eines Schadens ist nicht vorhersehbar und Sie müssen den Wert Ihres Haus(rat)es nicht festlegen. : Was ist ein Wohnflächentarif? – GMFS – Manager Ihrer Versicherungen Versicherungsmakler in Norddeutschland
Ist eine Sauna Wohnfläche?
Was zählt eigentlich zur Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses? – GMFS – Manager Ihrer Versicherungen Versicherungsmakler in Norddeutschland Bei der Gebäude- und Hausratversicherung ist die Höchstentschädigung meist auf der Grundlage von festgelegten Versicherungssummen in Euro vereinbart. Zunehmend bieten Versicherer Tarife an, die den Beitrag nach der Wohnfläche berechnen. Ist die Wohnfläche korrekt ermittelt und angegeben, droht keine Unterversicherung und somit im Schadenfall kein Abzug von der zu regulierenden Schadensumme.
Voll berechnet werden die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer Höhe von mind.2 m, Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13 m tief sind, Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mind.0,50 qm haben und Raumteile unter Treppen, soweit die lichte Höhe 2 m beträgt. Zur Hälfte berechnet werden die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1 m und weniger als 2 m. Nicht berechnet werden die Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1 m.
Hier ein schneller Überblick zur Wohnflächenermittlung:
Zur Wohnfläche gehört die Grundfläche von: Küchen, Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Flure und Dielen, Badezimmer und WC-Räume, Nebenräume wie Vorräume, Besen- u. Speisekammern Zur Wohnfläche gehören auch die Flächen von: Wintergärten, Schwimmbädern und sonstigen geschlossenen Räume, wenn sie einem gehobenen Wohnbedürfnis Rechnung tragen (z.B. Sauna, Fitnessräume) Bis zur Hälfte der Fläche werden zur Wohnfläche angerechnet: Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten Nicht zur Wohnfläche gehören: Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen
: Was zählt eigentlich zur Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses? – GMFS – Manager Ihrer Versicherungen Versicherungsmakler in Norddeutschland
Ist ein Partykeller Wohnfläche?
Was versteht man unter Wohnfläche? – Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, dem begegnet immer wieder der Begriff Wohnfläche. Auch die Worte Grundfläche und Nutzfläche werden in diesem Zusammenhang sehr häufig gebraucht. In der DIN-Norm 277 sind die Begriffe erläutert und klar festgeschrieben. Die Grundfläche ist die Gesamtfläche, die ein Gebäude auf einem Grundstück einnimmt. Inhalt der Grundfläche sind daher Wohnflächen und Nutzflächen, wobei die Wohnfläche Teil der Nutzfläche ist.
- Die Nutzfläche ist der Oberbegriff, die Nutzfläche teilt sich in Wohnfläche und diverse andere Flächen wie Funktions- oder Technikflächen sowie Verkehrsflächen, wozu unter anderem Treppenhäuser gehören.
- Die Nutzfläche enthält nämlich neben der Wohnfläche weitere Flächen, beispielsweise Produktions- und Verkaufsflächen, Büroflächen oder Funktionsflächen, wozu beispielsweise Heizungsräume gehören.
Daraus ergibt sich, dass die Wohnfläche tatsächlich nur die Räume umfasst, die dem Leben, dem Wohnen und dem Aufenthalt in dem Haus oder der Wohnung dienen. Typische Räume, die der Wohnfläche zugerechnet werden, sind Wohn- und Schlafzimmer, Kinderzimmer, ein Büro oder Arbeitszimmer in der Wohnung, Bad, separates WC, Küche und Esszimmer.
Auch ein in der Wohnung befindlicher Abstellraum wird zur Wohnfläche gerechnet. Befindet sich die Abstellkammer jedoch außerhalb der Wohnung, gehört sie wie der nicht ausgebaute Keller und ein ebensolcher Dachboden zur Nutzfläche. Keller und Dachboden können unter bestimmten Voraussetzungen den Wohnflächen zugerechnet werden.
Bei einem zu Wohnzwecken ausgebauten Dachboden spielt die Raumhöhe eine große Rolle. Er gehört nur dann zur Wohnfläche, wenn seine Deckenhöhe mehr als zwei Meter beträgt. Was diese Deckenhöhe nicht erreicht, kann nur anteilig der Wohnfläche zugeordnet werden. Die Terrasse stellt einen Sonderfall dar. Ob eine Terrasse zur Wohnfläche gerechnet werden kann, ist eine Frage, mit der sich schon Gerichte beschäftigen mussten. Es kommt immer wieder zu Unstimmigkeiten, die sich zu Streitereien zwischen Mietern und Vermietern ausweiten, die dann vor Gericht beigelegt werden müssen.
- Dabei ist die Sachlage klar geregelt.
- Bei Sozialwohnungen und preisgebundenen Wohnungen wird ein Anteil von 50 Prozent der Terrasse zur Wohnfläche gerechnet, der Rest ist Nutzfläche.
- Bei frei finanzierten Wohnungen reduziert sich der Anteil der Wohnfläche bei einer Terrasse auf 25 Prozent.
- Wobei es auch hier Ausnahmen gibt, denn in guten Lagen ist es durchaus möglich, auch bei frei finanzierten Wohnungen einen Anteil von 50 Prozent der Terrasse als Wohnfläche anrechnen zu lassen.
Keinesfalls aber gilt eine Terrasse zu 100 Prozent als Wohnfläche, der maximal anrechenbare Wert beträgt 50 Prozent. Die Berechnung der Wohnflächen ist eigentlich recht einfach, wenn man erst einmal über die unterschiedlichen Begriffe und Definitionen Bescheid weiß.
- Es geht nun darum, die einzelnen Räume sorgfältig auszumessen.
- Die Innenraummaße der Räume sind die reine Wohnfläche des betreffenden Raumes.
- In der Addition der Summen der einzelnen Räume ergibt sich die Gesamtwohnfläche.
- Darin nicht enthalten sind bei dieser Messung die Flächen, die beispielsweise von Wänden oder Kaminen eingenommen werden.
Es ist logisch, dass die Wohnfläche kleiner ist als die Nutzfläche, da die Wohnfläche nur einen Teil der Nutzfläche darstellt und beispielsweise Technik- oder Verkehrsfläche nicht erfasst. Wichtig ist aber, dass der Flur als Verkehrsfläche zählt. Wenn aus der Addition der Maße aller Räume ein Gesamtergebnis von beispielsweise 50 Quadratmetern errechnet wird, worin fünf Quadratmeter Flur enthalten sind, muss die Flurfläche von der Gesamtfläche getrennt beziehungsweise abgezogen werden. Wichtig ist auch die Regelung zur Ermittlung der Wohnflächen bei Dachschrägen. Liegt die Raumhöhe über zwei Metern, wird dieser Anteil des Raumes komplett zu den Wohnflächen gerechnet. Derjenige Teil des Raumes, der unter einem Meter Raumhöhe aufweist, wird bei der Wohnflächenberechnung überhaupt nicht berücksichtigt.
Wie wird der Versicherungswert berechnet?
Gebäudeversicherung – Der Versicherungswert oder Feuerversicherungswert oder Versicherungswert 1914 ist eine Rechengröße bei Gebäudeversicherungen, Er ist der (fiktive) Wiederaufbauwert ( Neuwert ), bezogen auf das Jahr 1914 und wird in Mark (M) gerechnet.,, Der beträgt 10,45 EUR/M. Häufig wird der Baukostenindex zur Basis 100 angegeben. Er muss durch 100 geteilt werden, sofern die obige Formel angewendet wird. Bis zur Euroeinführung hatte der Baukostenindex die Einheit DM/M.
Was muss alles in einer Gebäudeversicherung enthalten sein?
Die Wohngebäudeversicherung deckt alle mit dem Gebäude fest verbundenen Gebäudeteile, z.B. Türen, Fenster und Treppen, ab – im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an der Einrichtung wie Möbel und Geräte absichert.