Welche Kfz Versicherung Gewährt Schwerbehindertenrabatt?

Welche Kfz Versicherung Gewährt Schwerbehindertenrabatt
Schwerbehinderung ist für Kfz-Versicherungen mittlerweile kein Grund mehr, Rabatte auf die Versicherungsprämie zu gewähren. Entsprechende Tarife wurden schon vor vielen Jahren eingestellt, wodurch in der Autoversicherung für Schwerbehinderte keine Sonderregelungen mehr gelten.
Schwerbehinderung ist für Kfz-Versicherungen mittlerweile kein Grund mehr, Rabatte auf die Versicherungsprämie zu gewähren. Entsprechende Tarife wurden schon vor vielen Jahren eingestellt, wodurch in der Autoversicherung für Schwerbehinderte keine Sonderregelungen mehr gelten.

Ist die Kfz-Versicherung mit schwerbehindertenrabatt möglich?

Die Kfz-Versicherung mit Schwerbehindertenrabatt – Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Rabatt für Behinderte bei der Kfz-Versicherung gibt es schon viele Jahre nicht mehr. Allerdings steht es den Versicherern frei, den betreffenden Autofahrern trotzdem einen Schwerbehindertenrabatt zu gewähren: Nachfragen können sich also lohnen! Üblich und verbreitet sind dagegen Behindertenrabatte bei einem Neuwagenkauf.

Wie wähle ich die günstigsten Versicherung für den schwerbehindertenrabatt?

Schwerbehindertenrabatt in der KFZ-Versicherung Wer eine Schwerbehinderung zu verzeichnen hat, ist oftmals auf das Kraftfahrzeug mehr denn je angewiesen. Um diese Schwerbehinderten finanziell zu begünstigen, bieten Autoversicherer den sogenannten Schwerbehindertenrabatt oder auch Behindertennachlass in der Kfz-Versicherung an.

  • Dabei gilt der gewährte Schwerbehindertenrabatt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung.
  • Während bis zum Jahr 1994 alle deutschen Versicherer durch das Bundesministerium für Wirtschaft verpflichtet wurden, den Schwerbehindertenrabatt jedem Schwerbehinderten zu gewähren, der diese Behinderung nachweisen konnte, haben sich hier seither inzwischen Veränderungen ergeben.

Heute ist es den Versicherungsgesellschaften freigestellt, ob sie den Schwerbehindertenrabatt gewähren. Wer heute als Schwerbehinderten eine Rabattierung aufgrund der Behinderung auf die Haftpflichtversicherung sowie die Kasko für das Fahrzeug erzielen möchte, muss am Markt prüfen, welche Gesellschaften diesen Rabatt anbieten.

  • Verpflichtet ist heute keine Versicherungsgesellschaft mehr, diesen Rabatt zu gewähren.
  • Hintergrund für die Verpflichtung zur Gewährung des Schwerbehindertenrabattes bis zum Jahr 1994 war, dass angenommen wurde, dass Behinderten grundsätzlich ein geringeres Einkommen aufgrund ihrer Behinderung erzielen.
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So sollte diesen Behinderten, die zudem häufig auf das Kraftfahrzeug angewiesen waren, eine finanzielle Erleichterung verschafft werden. Wer heute aufgrund geringer finanzielle Einkünfte hier bei der Autoversicherung Einsparungen erzielen möchte, muss Nachforschungen anstellen, welcher Versicherer als Vertragspartner in Frage kommt.

  • Und nicht nur im Hinblick auf die generelle Gewährung von Schwerbehindertenrabatten haben sich am Markt Veränderungen ergeben.
  • Auch die Rabattierung an sich steht inzwischen den einzelnen Gesellschaften frei.
  • Um die günstigsten Versicherung auszuwählen, die den Schwerbehindertenrabatt überhaupt noch gewährt, muss der Versicherungsnehmer Angebote bei den entsprechenden Gesellschaften einholen, um hier einen Preisvergleich zu treffen.

Rechtsansprüche aufgrund bestimmter Behinderungsgrade auf dementsprechend kalkulierte Rabatte bestehen nicht mehr. Um den Schwerbehindertenrabatt bei der entsprechenden Gesellschaft zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer seine Schwerbehinderung und auch den Grad der Behinderung nachweisen.

Dies lässt sich am einfachsten über den sogenannten Schwerbehindertenausweis erzielen, den in der Regel jeder Behinderte besitzt. Wer diesen Ausweis noch nicht besitzt, muss ihn für Nachweise der Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Zudem muss das Kraftfahrzeug, auf den der Schwerbehindertenrabatt erzielt werden soll, natürlich auch entsprechend auf die behinderte Person zugelassen sein.

: Schwerbehindertenrabatt in der KFZ-Versicherung

Kann man bei einer Schwerbehinderung in der Kfz-Versicherung sparen?

Sie können zwar keine Vergünstigungen bei einem GdB von 50 bzw. einer Schwerbehinderung in der Kfz-Versicherung erwarten, aber trotzdem an anderer Stelle sparen. Beim Kauf eines Neuwagens bieten viele Händler Rabatte für Menschen mit Behinderung an, die meist vom Hersteller rückvergütet werden.

Was ist der Unterschied zwischen schwerbehindertenrabatten und Kfz-Rabatten?

Das war allerdings nicht immer so: Bis zum Jahr 1994 mussten deutsche Kfz-Versicherungen beim Nachweis über eine Schwerbehinderung einen Rabatt gewähren. Als schwerbehindert gelten Personen ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Die Kfz-Versicherungen sind mittlerweile jedoch nicht mehr zur Vergabe von Schwerbehindertenrabatten verpflichtet.

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