Welche Versicherung Zahlt Bei Überspannungsschäden?

Welche Versicherung Zahlt Bei Überspannungsschäden
Wie entstehen Überspannungsschäden? – Schäden durch Überspannung resultieren aus kurzzeitig starken Spannungserhöhungen des Stromnetzes, an welches Ihr Haus angeschlossen sind. Die Ursachen hierfür sind in einigen Fällen Probleme bzw. Fehler beim Energieversorger. Deutlich häufiger treten Überspannungsschäden jedoch in Folge von Blitzen auf, die entweder direkt im Haus oder aber in der Nähe der Schaden genommenen Geräte eingeschlagen haben und deren Spannung z.B.

  • Über die Stromleitung in das Gebäude geleitet wird.
  • Die eigentlich vorgesehene Spannung von 230 Volt wird in einem solchen Fall deutlich überschritten.
  • Sind zu diesem Zeitpunkt Elektrogeräte an das Stromnetz angeschlossen, drohen diese durch den Überstrom dann irreparabel beschädigt zu werden oder sogar zu explodieren und können einen Brand auslösen.

Überspannungsschäden im Hausrat können dem Verbraucher demnach schnell teuer zu stehen kommen. Insbesondere folgende elektrische Geräte im Haushalt sind besonders durch Kurzschlussschäden bzw. Schäden aufgrund von Überspannung gefährdet:

Telefone Computer, Laptops und Router Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Staubsauger Radios, Fernseher und Soundanlagen Alarmanlagen Smart Home-Technologien und alle auf Standby geschaltete Geräte

Wie Sie sich als Versicherungsnehmer vor Überspannungsschäden versichern können bzw. welche Police bei Überspannungsschäden mit oder ohne Blitz einspringt, erfahren Sie jetzt. Schäden, die durch einen Blitzschlag unmittelbar am Haus bzw. der Haussubstanz verursacht werden, sind in der Regel durch die abgedeckt.

Überspannungsschäden am Hausrat fallen dagegen unter den Schutz der, Ob bei Überspannungsschäden die Versicherung für die Schäden aufkommt, hängt jedoch auch von den Umständen des Versicherungsfalls ab. Wann greift also die Hausratversicherung und wann nicht? Die Hausratversicherung deckt zunächst nur Schäden, die tatsächlich auf Überspannung durch einen Blitzschlag zurückzuführen sind und nicht durch anderweitig verursachte Überspannungen im Stromnetz verursacht wurden.

Überspannungen durch Erdblitze geschehen dann, wenn die durch einen Blitzschlag verursachte Spannung z.B. über Stromleitung oder Telefonleitung, aber auch über Wasserleitung oder Antennenkabel in das Wohngebäude geleitet wird. Schlägt beispielsweise ein Blitz in der Nähe des Hauses ein und Ihr an das Stromnetz angeschlossener Laptop wird zerstört, so zahlt die Hausratversicherung für den Blitzschaden – vorausgesetzt die Begutachtung ergibt, dass der Schaden zweifelsfrei durch Auswirkungen des Blitzeinschlags verursacht wurde und nicht auch mit einer Betriebsstörung des Gerätes begründet werden kann.

Die durch die Überspannung erfolgte Beschädigung von Elektrogeräten, wie z.B. Telefon, einer Waschmaschine oder anderen Hausratgegenständen, übernimmt also die Hausratversicherung. Gleiches gilt, wenn die hohe Spannung das Elektrogerät in Brand setzt und ein Brandschaden am Hausrat entsteht. Damit bei Überspannungsschäden die beschädigten Hausratgegenstände tatsächlich vollständig zum Neuwert erstattet werden, sollten Versicherungsnehmer in ihrer Hausratversicherung übrigens unbedingt eine Unterversicherung vermeiden,

Anders verhält es sich mit dem Versicherungsschutz jedoch bei einem direkten Blitzschaden durch Blitzeinschlag. Richtet beispielsweise ein vom Blitz getroffener Baum, z.B. durch Brand oder durch Umfallen, einen Schaden am Haus an, so kommt hierfür nicht die Hausratversicherung, sondern je nach Umständen die bzw.

Wohngebäudeversicherung auf. Kosten durch Blitzschäden an der Bausubstanz oder an fest integrierten Anlagen des Gebäudes werden hier übernommen. Um zu wissen, wann bei Überspannungsschäden welche Versicherung für den Schaden aufkommt, muss also immer der Ort und die Ursache des entstandenen Schadens berücksichtigt werden.

Was die Hausratversicherung neben Überspannungsschäden übrigens noch alles abdeckt, erfahren Sie in unserem Ratgeber, Wurde in Ihrem Wohngebäude durch Blitzschlag bzw. Überspannung ein Kurzschluss ausgelöst, können Sie zunächst versuchen, die Ursache für den Kurzschluss im Haus auszumachen.

Sollte es sich dabei um ein Elektrogerät handeln, trennen Sie dieses vom Stromnetz, um weitere Kurzschlussschäden zu vermeiden. Prüfen Sie Ihren Sicherungskasten und schalten Sie den gegebenenfalls inaktiven FI-Schalter wieder ein. Lässt sich dieser nicht wieder umlegen, sondern springt erneut heraus, sollte ein Spezialist für die Suche nach der Ursache des Kurschlusses beauftragt werden.

Um einen Kurzschlussschaden dann vom Versicherer problemlos erstattet zu bekommen, notieren Sie zudem den Kurzschluss-Zeitpunkt, damit ein Gutachter später für die Regulierung der Überspannungsschäden nachweisen bzw. nachvollziehen kann, was die Ursache für den Kurzschluss in Ihrem Haus war.

  1. Ist eine vollständige Schadensrekonstruktion nicht möglich, droht dem Versicherten andernfalls eine Kürzung der Erstattung von der Hausratversicherung.
  2. Damit Ihre Hausratversicherung bei Überspannungsschäden für den finanziellen Schaden an Einrichtung und Hausrat aufkommt, müssen Sie als Versicherungsnehmer Ihren sogenannten Obliegenheitspflichten nachgekommen sein.
See also:  Schlüssel Abgebrochen Welche Versicherung Zahlt?

Versicherte sind so nach einem Schaden durch Überspannung aufgrund eines Erdblitzes dazu verpflichtet, weitere Folgeschäden, z.B. durch Kurzschlüsse oder Brände, zu verhindern, um den Gesamtschaden aus dem Blitzschlag zu minimieren. Im Schadensfall muss zudem zeitnah eine Schadensmeldung beim Versicherer eingehen.

  • Bei der Helvetia Hausratversicherung ist die Schadensmeldung übrigens einfach und schnell über das möglich.
  • Neben der Schadensmeldung bei Ihrer Hausratversicherung müssen Sie mit Fotos von den beschädigten Gegenständen die Überspannungsschäden nachweisen können.
  • Da die Beweispflicht auf Seite des Versicherten liegt, sind diese Nachweise sehr wichtig für eine erfolgreiche Schadensregulierung.

Defekte Geräte oder verschmorte Leitungen sollten zudem zwingend bis zur Begutachtung aufbewahrt werden. Sie dienen bei Überspannungsschäden als Nachweis für die Ursache des Schadens bzw. der Überspannung. Wird im Rahmen eines Gutachtens z.B. ein betriebsbedingter Geräteausfall festgestellt, der nicht auf eine Überspannung zurückzuführen ist, greift der Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht.

Wie kommt es zu einer Überspannung?

Schaltvorgänge – Die am häufigsten auftretenden Überspannungsschäden entstehen durch Schaltvorgänge in der Starkstrominstallation, z.B. durch das Schalten von Motoren oder das Auslösen von Sicherungen.

Ist man gegen Stromausfall versichert?

Schaden nach Stromausfall: Wer haftet? Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Haftpflichtversicherung oder gegen den Stromversorger gehen gegen 0, weil diese die falschen Beklagten wären. Eine Klage gegen den Netzbetreiber gestützt auf die Haftung nach § 18 NAV *1) halte ich allerdings für erfolgsversprechend.

Ich schätze die Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage mit 80 Prozent ein. Eine Klage gegen die X AG, München dürfte schon aus formellen Gründen scheitern. Bei einer Klage nur gegen die Haftpflichtversicherung scheint es schon an der Passivlegitimation zu fehlen. Gem. § 115 VVG *1) besteht ein Direktanspruch auch gegen die Haftpflichtversicherung, wenn es sich um eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz handelt.

Das bezieht sich aber nur auf Kfz-Unfälle. Anders als z.B. bei Verkehrsunfällen ersetzt die Haftpflichtversicherung hier wohl nur dem Versicherten intern einen eventuellen Schaden und dürfte daher selbst nicht direkt verklagt werden können. Sonderrechte für Stromerzeuger und Netzbetreiber gibt es sicherlich, da kann ich Ihnen nicht Recht geben.

  • Nach § 18 NAV *1) haftet seit Anfang 2007 (mehr) nicht der Stromanbieter, sondern der Netzbetreiber für Stromausfälle.
  • Der Stromanbieter und Energieversorger BEnergie dürfte der falsche Beklagte sein.
  • Die von Ihnen angegebene Konstruktion, dass die BEnergie als Erfüllungsgehilfe haftet, halte ich eher für abwegig angesichts der klaren gesetzlichen Haftungsregelung.

Sie riskieren, dass Ihre Klage selbst bei inhaltlichem Obsiegen insoweit abgewiesen wird und Sie insoweit auch die Kosten tragen müssen.

  • Richtige Beklagte wäre danach eher nur der Netzbetreiber, also wohl die K AG, xxxxxxstr 7, xxxxx
  • Weitere Informationen über die K AG:
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats der K AG, Dr. XXXX, Sitz XXXXX, Registergericht XXXXX Folgende weitere Punkte werden im Rahmen einer Klage auf Schadensersatz eine Rolle spielen:

Mögliche in Frage kommende Anspruchsgrundlagen sind Haftungsansprüche nach dem Gesetz (Energiewirtschaftsgesetz und Durchführungsverordnungen, besonders die NAV *2)), sowie eventuell vertragliche Ansprüche (positive Vertragsverletzung). Ferner kommt gegebenenfalls für Schäden durch Frequenz- und Spannungsschwankungen auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz in Betracht.

  • Es gibt hier zwei einschlägige Verordnungen.
  • Das ist einmal die NAV (Netzanschlussverordnung) oder genau Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung –NAV)*1).
  • Weiterhin gibt es die StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) für den Elektrizitätsbereich.

Nach der NAV *2) haftet in Änderung der vorherigen Rechtslage nur noch der Netzbetreiber für eine Unterbrechung beziehungsweise Unregelmäßigkeiten der Stromversorgung haftet, nicht aber der Stromlieferant. Seien Sie also vorsichtig. Sie können die GmbH nur dann verklagen, wenn diese auch der für Sie zuständige Netzbetreiber ist, was ich für zweifelhaft halte.

  1. Um eine Haftung als Erfüllungsgehilfe bzw.
  2. Für den Erfüllungshilfen darzulegen und zu beweisen, müssten Sie Informationen über bestehende Auftragsverhältnisse haben, die im Zweifel bestritten werden und dann von Ihnen bewiesen werden müsste, was schwierig werden wird.
  3. Eine Haftung des Netzbetreibers scheint allerdings auf der Hand zu liegen: Der Netzbetreiber haftet in § 18 NAV *2) für Schäden über 30 Euro durch Stromausfall, wenn der Schaden durch Vorsatz oder einfache Fahrlässigkeit verursacht wurde.
See also:  Was Können Influencer Von Der Steuer Absetzen?

Die Obergrenze für Sachschäden beträgt 5.000 Euro je Anschlussnutzer. Ihnen kommt dann in diesem Rahmen zu Hilfe, daß nach der Verordnung bei Stromausfällen in Bezug auf Vermögens- und Sachschäden vermutet wird, dass der Netzbetreiber fahrlässig gehandelt und dadurch den Stromausfall verschuldet hat, vgl.

  1. Der Netzbetreiber kann dies allerdings aktiv widerlegen.
  2. Tipp: Sie müssen im Rahmen einer Klage lediglich Bezug nehmen auf diese Verschuldensvermutung und im Rahmen einer primären Beweislast die Voraussetzungen von § 18 NAV darlegen.
  3. Es wird Aufgabe des Netzbetreibers sein, nachzuweisen, dass er sämtliche Rechtsvorschriften beziehungsweise technische Normen und Standards eingehalten wurden, um den Stromausfall zu verhindern.

Allein die Tatsache, dass die Netzbetreiber zu geringe Anteile der Netzerlöse in die Wartung und Instandhaltung der Netze investieren, könnte eine Fahrlässigkeit darstellen. Tipp: Diese Fragen sollten Sie dem Netzbetreiber Sie im Rahmen der Vorbereitung einer Klage noch stellen und um die entsprechenden Nachweise bitten.

  1. Zu den Einwänden von G: Die Ursache der Unterbrechung der Stromversorgung liegt in einem nicht vorhersehbaren plötzlich auftretenden Defekt in einer Kabelverbindung (Rohrmuffe).
  2. Hier können Sie in der Tat zunächst einmal auf die Verschuldensvermutung nach § 18 NAV 1 Ziff.1 NAV*1) Bezug nehmen.
  3. Die Gegner müssen diese Vermutung erst einmal wiederlegen.

Das ist zwar nicht unmöglich, aber recht schwer. Die reine Behauptung reicht natürlich insoweit nicht aus, um den Richter vom fehlenden Verschulden zu überzeugen. Der Schaden an dem Verbindungsteil war nicht zu erwarten und t trat für die K AG unerwartet und unvermeidbar auf.

Erdkabel unterliegen keinen Wartungs- und Untersuchungspflichten. Mangels Vorliegen einer Pflichtwidrigkeit / eines Verschuldens auf Seiten der K AG wird ein Ausgleich der Schadenersatzforderung abgelehnt Stellungnahme: Diese Behauptungen erscheinen mir allerdings eher ins Blaue hinein gemacht zu sein und sind unsubstantiiert.

Der Netzbetreiber müsste in diesem Rahmen wesentlich präzisere Angaben machen. Was war denn eigentlich die Ursache des Ausfalls genau? Welche präventiven Vorsorgemassnahmen wurden ergriffen? Abstrakt, durch generelle Maßnahmen, und im konkreten Fall? Im Gegenteil wird hier ja gerade dokumentiert und eingeräumt, keinerlei Wartung- oder Untersuchungen vorgenommen zu haben.

Das dürfte keinesfalls für einen Entlastungsbeweis ausreichen. Hier muss auf die Beweislast gepocht werden. Zum Verständnis dieser Bewertung der Erfolgsaussichten muss hinzugefügt werden, dass die deutsche Rechtsprechung selten mit vollständiger Präzision voraussagbar ist. Daher kann sich auch dann, wenn überwiegende Erfolgsaussichten für einen Prozess bestehen, im Ergebnis der Prozess zu 100 % gegen Sie auswirken.

Hierzu empfehle ich, ein Best-Case und ein Worst-Case Szenario zu machen und den schlimmsten Fall von vorne herein mit einzukalkulieren. Entscheidungen der ersten Instanz können in der Berufungsinstanz aufgehoben oder geändert werden. Weiterhin hängt der Ausgang eines Prozesses häufig nicht nur von Rechtsfragen ab sondern vom Ergebnis von Beweisaufnahmen bzw.

  • *) Unter meiner Antwort befinden sich:
  • Fußnoten, Zitate von einschlägigen Gesetzestexten, Urteilen, weiterführende Literatur, Links im Internet etc.
  • *1) § 115 VVG Direktanspruch
  • (1) Der Dritte kann seinen Anspruch auf Schadensersatz auch gegen den Versicherer geltend machen,
  1. wenn es sich um eine Haftpflichtversicherung zur Erfüllung einer nach dem Pflichtversicherungsgesetz bestehenden Versicherungspflicht handelt oder
  2. wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist oder
  3. wenn der Aufenthalt des Versicherungsnehmers unbekannt ist. Der Anspruch besteht im Rahmen der Leistungspflicht des Versicherers aus dem Versicherungsverhältnis und, soweit eine Leistungspflicht nicht besteht, im Rahmen des § 117 Abs.1 bis 4. Der Versicherer hat den Schadensersatz in Geld zu leisten. Der Versicherer und der ersatzpflichtige Versicherungsnehmer haften als Gesamtschuldner.

(2) Der Anspruch nach Absatz 1 unterliegt der gleichen Verjährung wie der Schadensersatzanspruch gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer beginnt; sie endet jedoch spätestens nach zehn Jahren von dem Eintritt des Schadens an.

  1. Ist der Anspruch des Dritten bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
  2. Die Hemmung, die Ablaufhemmung und der Neubeginn der Verjährung des Anspruchs gegen den Versicherer wirken auch gegenüber dem ersatzpflichtigen Versicherungsnehmer und umgekehrt.
See also:  Was Für Ein Staat War Die Ddr?

*2) NAV Verkündet am 7.November 2006 im BGBI.I 2006 S.2477 Fundstelle: : Schaden nach Stromausfall: Wer haftet?

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist für Haus­be­sitzer ein Muss – Wer ein Heim sein Eigen nennt, möchte es auch umfassend schützen – am besten vom Fundament bis zum Dachfirst. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Kosten für Schäden direkt am Gebäude, die durch Brand, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden oder Leitungswasser verursacht werden.

  1. Die Kostenerstattung reicht von der Reparatur über die Instandsetzung bis zum Wiederaufbau nach Totalverlust.
  2. Um Schäden infolge einer Überschwemmung oder eines Starkregens zu kompensieren, braucht man hingegen eine Elementarschadenversicherung.
  3. Diese ist auch außerhalb der Gefährdungsregionen sinnvoll.

Die Gebäudeversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Leistungen und Preise der privaten Anbieter weichen teilweise erheblich voneinander ab. Daher sollten Hausbesitzer vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung die Anbieter auf dem Markt genau vergleichen.

Wer bereits vor vielen Jahren eine Gebäudeversicherung abgeschlossen hat, sollte von Zeit zu Zeit überprüfen, ob die Versicherung noch den aktuellen Anforderungen genügt. Hast Du eine Solarthermie- oder Wärmepumpen-Anlage installiert, sollte diese in den Versicherungsschutz unbedingt mit aufgenommen werden.

Auch solltest Du das Preis-Leistungs-Verhältnis aktueller Tarife mit dem bestehenden vergleichen. Gerade Direktversicherer wie CosmosDirekt bieten ihren Kunden dieselbe oder umfangreichere Leistungen zu günstigeren Konditionen an. Neubauten und Wohngebäude, die jünger als 10 Jahre sind, können in der Regel zu besonders günstigen Konditionen versichert werden.

Wer haftet für Schäden bei Stromausfall?

Überblick: Stromausfall: Wann gibt es Schadensersatz?

Ein Stromausfall kann in privaten Haushalten größere Probleme mit sich bringen: elektrische Geräte können kaputt gehen, Lebensmittel schlecht werden oder die Fische in Aquarien sterben. Wer dann bei Schäden haftet, lesen Sie hier. Wer haftet für Schäden? Bei Schäden durch Netzüberspannungen bei einem Stromausfall haftet, haftet der Netzbetreiber. Das hat das Bundesgerichtshof beschlossen. Die Schäden an den Geräten sollten deshalb sofort dokumentiert werden, damit Schadensersatz eingefordert werden kann. Wann wird gehaftet? Damit Schadensersatz geltend gemacht werden kann, muss sich der Schaden auf mindestens 30 Euro belaufen. Außerdem muss vom Betroffenen ein Zusammenhang zwischen dem Stromausfall und dem Schaden nachgewiesen werden.Der Netzbetreiber sollte umgehend informiert werden, am besten durch eine einfache Schadensmeldung per Post. Ist diese Adresse nicht griffbereit, kann man den Netzbetreiber auch über den Stromversorger in Kenntnis setzen. Der Stromversorger selbst, haftet allerdings nicht bei Schäden. Gibt es weitere Voraussetzungen? Ja. Zum einen liegt die Schadensobergrenze bei 5.000 Euro. Die Schäden sollten zum anderen per Liste und Fotos festgehalten werden. Am besten sollten Verwandte oder Nachbarn den Schaden bezeugen können. Übrigens sind auch gesundheitliche Folgen in der Haftung inbegriffen, wenn etwa durch den Stromausfall auch die Heizung ausfällt, und sich der Bewohner deshalb eine Lungenentzündung zuzieht, muss der Netzbetreiber auch das bezahlen. Der Netzbetreiber haftet nicht, wenn der Stromasufall durch höhere Gewalt entstanden ist, etwa durch einen Blitzeinschlag. Wie kann man sich gegen Schäden durch Stromausfall bei Gewitter absichern? Wer sich gegen Schäden durch Netzüberspannung bei Gewitter absichern will, kann das mit einer Haushaltsversicherung beziehungsweise Gebäudeversicherung tun. Kurzschluss und Überspannung werden von diesen Versicherungen nur dann übernommen, wenn eine entsprechende Klausel vereinbart wurde. Eine Überspannung entsteht, wenn der Blitz in bis zu vier Kilometern Entfernung zu einem Haus einschlägt. Betroffen kann ein Laternenmast oder auch ein Nachbargebäude sein. Die dabei entstehende Energieladung wird über alles, was leitet, transportiert. Wird die Energie im Haus nicht abgeleitet, fährt sie in Geräte und zerstört sie. Besonders gefährdet sind Computer, Fernseher, Radios, Haushaltsgeräte sowie Regelungen für Heizungsanlagen. Der Versicherungsvertrag sollte deshalb noch einmal nach Induktionsschäden überprüft werden. Übrigens: Das beschädigte Gerät muss für die Versicherung unbedingt aufgehoben werden. Hier finden Sie aktuelle News und Infos zum Thema, Auch interessant

: Überblick: Stromausfall: Wann gibt es Schadensersatz?

Adblock
detector