Wie Wird Die Steuer Bei Altersteilzeit Berechnet?

Wie Wird Die Steuer Bei Altersteilzeit Berechnet
Älteren Arbeitnehmern bietet das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit bis zum Rentenbeginn zu reduzieren, ohne dabei allzu große finanzielle Einbußen zu erleiden. Möchten Sie Altersteilzeit in Anspruch nehmen, müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vertraglich regeln. Voraussetzungen für die Altersteilzeit (§ 2 AltTZG):

  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt;
  • Sie haben in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre (1080 Tage) eine in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtige Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt;
  • die Altersteilzeit reicht mindestens bis zum möglichen Beginn der Altersrente;
  • die Arbeitszeit wird auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit vermindert.

Wie Sie Ihr Altersteilzeitverhältnis ausgestalten, bleibt weitgehend Ihnen und Ihrem Arbeitgeber überlassen. Die Altersteilzeit kann höchstens zehn Jahre, sollte aber mindestens zwei Jahre bestehen, da dies die Voraussetzung für die »Rente nach Altersteilzeitarbeit« ist. Für bereits zurückliegende Zeiträume können Sie Altersteilzeit nicht vereinbaren. Möglich und sehr beliebt sind sogenannte Blockmodelle: Die Altersteilzeit wird aufgeteilt in eine Vollarbeitsphase und eine Freistellungsphase.

  1. Die Möglichkeit besteht sowohl in der privaten Wirtschaft wie auch im öffentlichen Dienst;
  2. Beispiel: Sie arbeiten drei Jahre voll weiter und sind dann drei Jahre von der Arbeit freigestellt;
  3. Ihre Altersteilzeit dauert dann 6 Jahre;

Gerechnet auf die Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit muss die Altersteilzeitarbeit aber immer 50 % betragen. Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers sind dagegen steuerfrei (§ 3 Nr.

28 EStG). Der Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG). Unter bestimmten Voraussetzungen hatte der Arbeitgeber eine Förderung von der Bundesagentur für Arbeit erhalten.

Bedingung hierfür: Die Altersteilzeitarbeit begann spätestens zum 31. 12. 2009. Grundsätzlich gilt aber: Altersteilzeit ist weiterhin unbefristet über den 31. 12. 2009 hinaus möglich und nicht von einer Förderung durch die Bundesagentur abhängig. Die steuerlichen Vergünstigungen gibt es auch für Altersteilzeit, die nach dem 31.

Wie hoch steuernachzahlung bei Altersteilzeit?

Begrenzung auf 100 % des Nettoarbeitslohns – Beispiel 1 (laufend gezahlter Aufstockungsbetrag): Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Vollzeit-Bruttogehalt in Höhe von 8. 750 € nimmt von der Vollendung des 62. bis zur Vollendung des 64. Lebensjahres  Altersteilzeit  in Anspruch.

  • Danach scheidet er aus dem Arbeitsverhältnis aus;
  • Der Mindestaufstockungsbetrag nach § 3 Abs;
  • 1 Nr;
  • 1 Buchst;
  • a Altersteilzeitgesetz beträgt 875 €;
  • Der Arbeitgeber gewährt eine weitere freiwillige Aufstockung in Höhe von 3;

000 € (Aufstockungsbetrag insgesamt 3. 875 €). Der steuerfreie Teil des Aufstockungsbetrags ist wie folgt zu ermitteln: Ermittlung des maßgebenden Arbeitslohns

Bruttoarbeitslohn bei fiktiver Vollarbeitszeit 8. 750 €
. gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge) 3. 750 €
= maßgebender Nettoarbeitslohn 5. 000 €

Top Altersteilzeit-Rechner Vergleichsberechnung

Bruttoarbeitslohn bei  Altersteilzeit 4. 375 €
. gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge) 1. 725 €
= Zwischensumme 2. 650 €
+ Mindestaufstockungsbetrag 875 €
+ freiwilliger Aufstockungsbetrag 3. 000 €
= Nettoarbeitslohn 6. 525 €

(adsbygoogle = window. adsbygoogle || ). push( ); (adsbygoogle = window. adsbygoogle || ). push( ); –> Top Altersteilzeit + Steuer Durch den freiwilligen Aufstockungsbetrag von 3. 000 € ergäbe sich ein Nettoarbeitslohn bei der  Altersteilzeit , der den maßgebenden Nettoarbeitslohn um 1. Demnach sind steuerfrei:

Mindestaufstockungsbetrag 875 €
+ freiwilliger Aufstockungsbetrag 3. 000 €
abzgl. 1. 525 € 1. 475 €
= steuerfreier Aufstockungsbetrag 2. 350 €

Top Altersteilzeit + Steuer Abrechnung des Arbeitgebers

Bruttoarbeitslohn bei  Altersteilzeit 4. 375 €
+ steuerpflichtiger Aufstockungsbetrag 1. 525 €
= steuerpflichtiger Arbeitslohn 5. 900 €
. gesetzliche Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge) 2. 300 €
= Zwischensumme 3. 600 €
+ steuerfreier Aufstockungsbetrag 2. 350 €
= Nettoarbeitslohn 5. 950 €

(adsbygoogle = window. adsbygoogle || ). push( ); (adsbygoogle = window. adsbygoogle || ). push( ); –> Top Altersteilzeit + Steuer Beispiel 2 (sonstiger Bezug als Aufstockungsbetrag): Ein Arbeitnehmer in  Altersteilzeit  hätte bei einer Vollzeitbeschäftigung Anspruch auf ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 4. Nach dem Altersteilzeitvertrag werden im März folgende Beträge gezahlt:

laufendes Bruttogehalt 2. 000 €
laufende steuerfreie Aufstockung (einschließlich freiwilliger Aufstockung des Arbeitgebers) 650 €
Brutto-Ergebnisbeteiligung (50 % der vergleichbaren Vergütung auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung) 750 €
Aufstockungsleistung auf die Ergebnisbeteiligung 750 €

Top Altersteilzeit + Steuer Ermittlung des maßgebenden Arbeitslohns

jährlich laufender Bruttoarbeitslohn bei fiktiver Vollarbeitszeitbeschäftigung 48. 000 €
+ sonstiger Bezug bei fiktiver Vollzeitbeschäftigung 1. 500 €
. gesetzliche jährliche Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge) 18. 100 €
= maßgebender Jahresnettoarbeitslohn 31. 400 €

(adsbygoogle = window. adsbygoogle || ). push( ); (adsbygoogle = window. adsbygoogle || ). push( ); –> Top Altersteilzeit + Steuer Vergleichsberechnung

jährlich laufender Bruttoarbeitslohn bei  Altersteilzeit 24. 000 €
+ steuerpflichtiger sonstiger Bezug bei  Altersteilzeit 750 €
. gesetzliche jährliche Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge) 6. 000 €
= Zwischensumme 18. 750 €
+ Aufstockung Ergebnisbeteiligung 750 €
+ steuerfreie Aufstockung (12 x 650) 7. 800 €
= Jahresnettoarbeitslohn 27. 300 €
See also:  Warum Greift Der Staat In Das Wirtschaftsgeschehen Ein?

Durch die Aufstockung des sonstigen Bezugs wird der maßgebende Jahresnettoarbeitslohn von 31. 400 € nicht überschritten. Demnach kann die Aufstockung des sonstigen Bezugs (im Beispiel: Aufstockung der Ergebnisbeteiligung) in Höhe von 750 € insgesamt steuerfrei bleiben. Die Aufstockungsbeträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt (> § 32b Abs. 1 Nr.

525 € übersteigen würde. 000 € sowie im März auf einen sonstigen Bezug (Ergebnisbeteiligung) in Höhe von 1. 500 € (brutto). 1 Buchstabe g EStG ). Zur Aufzeichnung und Bescheinigung > § 41 Abs. 1 und § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr.

5 EStG. Top Altersteilzeit + Steuer Mehr Infos Altersteilzeit + Gesetz Rechtsgrundlagen zum Thema: Altersteilzeit EStG   EStG § 3 GewStR   GewStR R 31. 1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung AEAO   AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs: LStR   R 3.

Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die steuer aus?

Was bei der Steuererklärung zu beachten ist – Während der Altersteilzeit wird das Gehalt wie üblich versteuert. Das gilt auch für das Gehalt, das Kurt in der Freistellungsphase erhält. Die zusätzlichen Leistungen der Arbeitgeberinn oder des Arbeitgebers sind dagegen steuerlich begünstigt.

  • Das heißt: Sowohl der Aufstockungsbeitrag als auch der Zusatzbeitrag zur Rentenversicherung sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr;
  • 28 EStG);
  • Ähnlich wie andere Lohnersatzzahlungen unterliegt der Aufstockungsbeitrag jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt;

Aus diesem Grund kann es gegebenenfalls zu einer Nachzahlung von Steuern kommen. Daher muss Kurt alle Leistungen in seiner Steuererklärung angeben. Das heißt: Wenn Sie in Altersteilzeit gehen und steuerfreie Aufstockungsbeiträge von Ihrem Unternehmen erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Wo wird der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit versteuert?

Als Entgeltersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss der Aufstockungsbetrag im Lohnkonto gesondert vermerkt und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 eingetragen werden.

Wie hoch ist der Progressionsvorbehalt bei Altersteilzeit?

Raus aus der Kurzarbeit – was ist mit dem neuen Gehalt? – Auch (oder gerade) während der Kurzarbeit ist ein Stellenwechsel möglich bzw. vielleicht überhaupt erst attraktiv geworden. Wer sich aus der Kurzarbeit heraus erfolgreich bewirbt oder einen Jobwechsel forciert, kann mit unserem Brutto-Netto-Gehaltsrechner gestärkt in die Vorstellungsgespräche und Gehaltsverhandlungen gehen.

Welche Steuerklasse bei ATZ?

Besondere Regelung bei Altersteilzeit – Auch bei der Altersteilzeit spielt die Wahl der Steuerklasse keine unwichtige Rolle. Der Aufstockungsbetrag, den der Arbeitgeber an Angestellte in Altersteilzeit zahlt, ist vom Nettolohn abhängig. Der Zuschuss fällt also höher aus, wenn die Steuerklasse III oder IV vorliegt.

  1. Wenn ein Arbeitnehmer zur Altersteilzeit von der Steuerklasse V in die Klasse III wechselt, muss der Arbeitgeber wesentlich mehr Geld zuschießen;
  2. Dagegen kann sich der Arbeitgeber wehren;
  3. Den Wechsel von der Steuerklassenkombination V/III zu IV/IV muss er allerdings nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hinnehmen (AZ;

: 9 ARZ 423/05).

Welche Nachteile hat man bei Altersteilzeit?

Die Nachteile der Altersteilzeit – Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Dinge, die sich als nicht ganz optimal bei der Altersteilzeit herausstellen – und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber :

  1. Mitarbeiter bekommen weniger Geld : Auch wenn der Arbeitgeber einen gewissen Teil des Gehalts ausgleicht (dazu später mehr), gibt es in Altersteilzeit natürlich nicht so viel Lohn oder Gehalt wie in einer regulären Beschäftigung. Darüber sollten sich Beschäftigte im Klaren sein.
  2. Mitarbeiter bekommen weniger Rente : Weniger Lohn oder Gehalt bedeutet außerdem, dass Arbeitnehmer weniger Rente bekommen. Denn die Höhe der späteren Rente hängt davon ab, wie viel Beiträge während des Arbeitslebens eingezahlt wurden. Der Arbeitgeber muss zwar 80 Prozent der ehemaligen Beiträge zur Rentenversicherung weiter zahlen, aber eben nicht den kompletten Betrag. Kurzum, wer weniger arbeitet, zahlt weniger in die Rente ein und erhält später eben weniger Geld.
  3. Jahressonderzahlungen entfallen : Zahlt der Chef Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, haben Beschäftigte in Altersteilzeit keinen Anspruch darauf. Denkbar ist natürlich, dass sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags trotzdem von diesen Sonderzahlungen profitieren können. Gesetzlich vorgeschrieben ist es aber nicht.
  4. Mehr organisatorischer Aufwand : Für die meisten Arbeitgeber bedeutet die Altersteilzeit mehr organisatorischen Aufwand. Vor allem das Gleichverteilungsmodell ist daher bei vielen Arbeitgebern recht unbeliebt.
  5. Übergang muss organisiert sein : Gute Organisation und damit mehr Aufwand kommt noch an einer anderen Stelle vor: Wenn die neuen Mitarbeiter vom Wissen des Kollegen in Altersteilzeit profitieren sollen, muss die Übergabe gut laufen und klar strukturiert sein. Arbeitet der Kollege in Altersteilzeit allerdings nur noch 20 Stunden, ist das meist gar nicht so einfach.
See also:  Woher Bekomme Ich Sepa Lastschriftmandat Für Kfz Steuer?

Was bedeutet Progressionsvorbehalt bei der steuer?

Progressionsvorbehalt ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet den Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können, oder aber bestimmte negative Einkünfte, wie ausländische Verluste, den inländischen Steuersatz senken können (sog.

Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

So gehst Du vor –

  • Hast Du in einem Jahr mehr als 410 Euro an steuerfreien Lohnersatzleistungen erhalten, musst Du im Folgejahr bis zum 31. Juli eine Steu­er­er­klä­rung abgeben.
  • Bist Du verheiratet, solltest Du einen Steuerklassenwechsel prüfen, wenn Du Lohnersatzleistungen beziehst. Rechne auch durch, ob die Einzel- oder Zu­sam­men­ver­an­la­gung für Dich günstiger ist.

Viele staatliche Sozialleistungen sind steuerfrei. Sie können dennoch Deine Steuerlast erhöhen. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt : Einnahmen, die ihm unterliegen, werden zur Berechnung Deines Steuersatzes herangezogen, wobei die Einkommensersatzleistungen selbst nicht besteuert werden. Aber für das übrige steuerpflichtige Einkommen musst Du dann möglicherweise einen höheren Steuersatz zahlen.

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind derzeit auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit, bekommen Kurz­arbeiter­geld und eventuell auch Auf­stock­ungs­zah­lung­en. Eine Folge davon können Steuernachzahlungen im kommenden Jahr sein.

Ob auch Du wegen Kurz­arbeiter­geldes mit Steuernachzahlungen zu rechnen hast, wie hoch sie ausfallen können und was für Deine Auf­stock­ungs­zah­lung­en gilt, kannst Du im Ratgeber zum Progressionsvorbehalt unter den Abschnitten zum besonderen Steuersatz und Kurzarbeitergeld nachlesen.

Wann lohnt es sich noch die Altersteilzeit zu wählen?

Überlegen Sie mit Mitte 50, ob Sie in Altersteilzeit gehen möchten und ob Sie sich die damit verbundenen finanziellen Einbußen leisten können und wollen. Altersteilzeit können Sie frühestens mit 55 Jahren in Anspruch nehmen. In vielen Branchen ist sie erst ab 57 Jahren oder später möglich.

Warum muss man in der Altersteilzeit Steuern nachzahlen?

So funktioniert die Altersteilzeit

Ihr Altersteilzeitlohn wird normal versteuert und ist sozialversicherungspflichtig. Begünstigt sind aber die Aufstockungsleistungen Ihres Arbeitgebers. Die Aufstockungsleistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 28 EStG):

  • Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1g EStG).
  • Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei, unterliegen jedoch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Beim Vergleich Ihres Nettogehalts bei Altersteilzeit und bei Vollzeit sollten Sie Folgendes beachten: Der Aufstockungsbetrag unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Daraus resultiert eine höhere Besteuerung Ihrer übrigen Einkünfte. Diese steuerliche Mehrbelastung wird nicht bereits bei den monatlichen Lohnabrechnungen berücksichtigt, sondern erst in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres. Deshalb kann es dann zu einer Steuernachzahlung kommen. .

Ist der Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit steuerfrei?

Gesonderte Aufzeichnung in Lohnkonto und Lohnsteuerbescheinigung – Als Entgeltersatzleistung, die dem Progressionsvorbehalt unterliegt, muss der Aufstockungsbetrag im Lohnkonto gesondert vermerkt und auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 eingetragen werden.

Die Steuerbefreiung gilt auch insoweit, als die im Altersteilzeitgesetz genannten (Mindest-)Aufstockungsbeträge überschritten werden. Ebenso ist es für die Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags unerheblich, ob der frei gewordene Teilzeitarbeitsplatz wieder besetzt wird.

Des Weiteren kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch hat. Daher kommt eine Steuerbefreiung auch nach Auslaufen des Altersteilzeitgesetzes in Betracht. Demnach sind Aufstockungsbeträge auch dann steuerfrei, wenn mit der Altersteilzeit erst nach dem 31.

Wie viel Prozent bekommt man bei Altersteilzeit?

Wie berechnet sich das Gehalt bei der Altersteilzeit? – Bei der Altersteilzeit wird das Gehalt halbiert und vom Arbeitgeber um 20 Prozent des reduzierten Gehalts aufgestockt. Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt 1.

  1. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, mindestens 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers zu zahlen;
  2. Damit sollen die durch das reduzierte Gehalt verursachten Renteneinbußen abgefedert werden;

Zu beachten ist, dass Sonderzahlungen des Arbeitgebers, wie Weihnachtsgeld, in der Altersteilzeit entfallen können. Der Betrag wird in der späteren Steuererklärung zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen.

Wie kann ich meinen persönlichen Steuersatz ermitteln?

Wie kann ich meinen persönlichen Steuersatz ausrechnen? – Sie müssen die von Ihnen gezahlte Einkommensteuer mal Hundert nehmen und dann durch Ihr zu versteuerndes Einkommen teilen. Wie viel Einkommensteuer Sie bezahlt haben und wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, können Sie in Ihrem Steuerbescheid nachschauen.

Ein Beispiel: Sven hat 2021 insgesamt 30. 000 Euro verdient und 5. 187 Euro Einkommensteuer bezahlt. Sein persönlicher  Steuersatz errechnet sich also mit folgender Formel: 5. 187 Euro x 100 / 30. 000 Euro = 17,29 Prozent Svens Durchschnittssteuersatz beträgt 2021 also 17,29 Prozent seines gesamten Einkommens.

See also:  Kfz-Versicherung Nicht Bezahlt Wann Wird Auto Stillgelegt?

Alternativ können Sie Ihren persönlichen Steuersatz auch mit dem Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums der Finanzen ausrechnen. Hier nennt sich Ihr Steuersatz allerdings  Durchschnittsbelastung.

Wie kann man Progressionsvorbehalt umgehen?

Kann ich den Progressionsvorbehalt und die Steuernachzahlung umgehen? – Nein, das ist nicht möglich. Denn das jeweilige Institut ist verpflichtet, die Lohnersatz-Zahlungen zu melden. Das Finanzamt weiß also, wann und wie viel Lohnersatz du erhalten hast und dass du eine Steuererklärung abgeben musst.

Wie viel Prozent beträgt der Steuersatz?

Der Steuersatz der Umsatzsteuer – Grundsätzlich beträgt die Umsatzsteuer seit dem 1. Januar 2007 einheitlich für alle Leistungen 19 Prozent (§ 12 Abs. 1 UStG). Hiervon abweichend gilt für eine Vielzahl von Waren und Leistungen ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent (§ 12 Abs. 2 UStG), zum Beispiel für:

  • Lebensmittel
  • Erzeugnisse von Verlagen, Druckereien und grafischem Gewerbe (z. Zeitschriften, Bücher)
  • Bestimmte kulturelle Angebote (z. Theater, Konzerte, Museen)
  • Öffentlichen Personennahverkehr
  • Verwertung von Urheberrechten
  • Leistungen eines Zahnarztes/-technikers
  • Zirkusvorführungen
  • Vermietung von Wohn- und Schlafräumen (z. Hotels)

Eine Besonderheit gilt für Land- und Forstwirte. Sie dürfen sogenannte Durchschnittssätze heranziehen, um die Umsatzsteuer auszuweisen. Für forstwirtschaftliche Erzeugnisse (ohne Sägewerkserzeugnisse) gilt ein Steuersatz von 5,5 Prozent, für Getränke und Sägewerkserzeugnisse 19 Prozent. Alle übrigen Umsätze dürfen Land- und Forstwirte mit einem Steuersatz von 10,7 Prozent verkaufen. Diese Sonderregeln gelten für

  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau
  • Baumschulen
  • Binnenfischerei
  • Teichwirtschaft
  • Fischzucht
  • Imkerei
  • Wanderschäferei
  • Saatzucht
  • Tierzucht- und -haltungsbetriebe

Hinweis: Besteht Unsicherheit darüber, welcher Steuersatz auf ein Unternehmen anzuwenden ist, sollte hierüber das Finanzamt entscheiden. Liegen der Unternehmer oder dessen Steuerberater mit seiner Einschätzung falsch, können hohe Steuernachforderungen die Folge sein.

Wann lohnt es sich noch die Altersteilzeit zu wählen?

Überlegen Sie mit Mitte 50, ob Sie in Altersteilzeit gehen möchten und ob Sie sich die damit verbundenen finanziellen Einbußen leisten können und wollen. Altersteilzeit können Sie frühestens mit 55 Jahren in Anspruch nehmen. In vielen Branchen ist sie erst ab 57 Jahren oder später möglich.

Wie funktioniert der Progressionsvorbehalt?

So gehst Du vor –

  • Hast Du in einem Jahr mehr als 410 Euro an steuerfreien Lohnersatzleistungen erhalten, musst Du im Folgejahr bis zum 31. Juli eine Steu­er­er­klä­rung abgeben.
  • Bist Du verheiratet, solltest Du einen Steuerklassenwechsel prüfen, wenn Du Lohnersatzleistungen beziehst. Rechne auch durch, ob die Einzel- oder Zu­sam­men­ver­an­la­gung für Dich günstiger ist.

Viele staatliche Sozialleistungen sind steuerfrei. Sie können dennoch Deine Steuerlast erhöhen. Das liegt am sogenannten Progressionsvorbehalt : Einnahmen, die ihm unterliegen, werden zur Berechnung Deines Steuersatzes herangezogen, wobei die Einkommensersatzleistungen selbst nicht besteuert werden. Aber für das übrige steuerpflichtige Einkommen musst Du dann möglicherweise einen höheren Steuersatz zahlen.

  • Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind derzeit auf Grund der Corona-Pandemie in Kurzarbeit, bekommen Kurz­arbeiter­geld und eventuell auch Auf­stock­ungs­zah­lung­en;
  • Eine Folge davon können Steuernachzahlungen im kommenden Jahr sein;

Ob auch Du wegen Kurz­arbeiter­geldes mit Steuernachzahlungen zu rechnen hast, wie hoch sie ausfallen können und was für Deine Auf­stock­ungs­zah­lung­en gilt, kannst Du im Ratgeber zum Progressionsvorbehalt unter den Abschnitten zum besonderen Steuersatz und Kurzarbeitergeld nachlesen.

Warum muss ich bei Steuerklasse 3 und 5 nachzahlen?

Die bei Ehepaaren sehr beliebte Steuerklassenwahl 3 für den besser Verdienenden und 5 für den weniger Verdienenden führt oftmals bei der Einkommensteuer-Jahreserklärung zu einer Nachzahlung. Dies hängt unter anderem mit einer in den Lohnsteuertabellen eingearbeiteten gesetzlichen Unterstellung zusammen.

Was bedeutet unterliegt dem Progressionsvorbehalt?

Begriff – eine Regelung, wonach steuerfreie Einkünfte zwar nicht besteuert werden, ihre Existenz aber berücksichtigt wird, wenn es darum geht, die Höhe des angemessenen Steuersatzes für diejenigen übrigen Einkünfte des Betreffenden zu bestimmen, die weiterhin steuerpflichtig bleiben.

Ziel ist es, dass Personen mit einem hohen Einkommen, von dem allerdings einige Teile steuerfrei sind, die steuerpflichtigen Reste ihres Einkommens nicht nur mit einem Steuersatz versteuern, der eigentlich für Geringverdiener gedacht ist.

Angewendet wird der Progressionsvorbehalt sowohl bei Einkünften, die aufgrund des nationalen Steuerrechts steuerfrei belassen werden (z. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterausfallgeld, Schlechtwettergeld, Erziehungsgeld u. ), als auch bei Einkünften aus dem Ausland, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens oder eines ähnlichen völkerrechtlichen Vertrages steuerfrei gestellt sind.

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