Wie Kann Ich Eine Google Rezension Löschen?

Wie Kann Ich Eine Google Rezension Löschen
Rezensionen im Tool zur Rezensionsverwaltung melden –

  1. Prüfen Sie, ob die angezeigte E-Mail-Adresse verwendet wird, um Ihr Unternehmensprofil zu verwalten.
    • Hinweis : Wenn Sie eine andere E-Mail-Adresse verwenden, klicken Sie auf Konto wechseln,
  2. Klicken Sie auf Bestätigen,
  3. Wählen Sie Ihr Unternehmen aus Neue Rezension zum Entfernen melden,
  4. Klicken Sie bei jeder Rezension, die Sie melden möchten, auf Melden,
  5. Wählen Sie auf dem neuen Tab eine Kategorie für die Rezension aus.
  6. Klicken Sie auf Senden,

Wieso kann ich meine Google Rezension nicht löschen?

Grundsätzlich lässt sich eine Google-Rezension natürlich jederzeit wieder löschen – aber eben nur von ihrem Verfasser. Dafür muss dieser lediglich auf das Mülltonnen-Symbol neben seiner Bewertung klicken.

Wie kann ich bei Google meine Rezension löschen?

Rezension bearbeiten oder löschen –

  1. Öffnen Sie auf dem Computer.
  2. Klicken Sie links oben auf das Dreistrich-Menü,
  3. Klicken Sie auf Meine Beiträge Rezensionen,
  4. Klicken Sie neben der Rezension, die Sie bearbeiten oder löschen möchten, auf das Dreipunkt-Menü,
  5. Wählen Sie Rezension bearbeiten oder Rezension löschen aus und folgen Sie der Anleitung auf dem Bildschirm.

Wann wird eine Google Bewertung angezeigt?

Bewertungen für Ihren Shop zeigt Google erst an, sofern dieser in den vergangenen 12 Monaten mindestens 100 Bewertungen mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,5 Sternen gesammelt hat.

Kann man eine Bewertung wieder löschen?

Bei gerichtlichen Verfahren – Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, hängen die Kosten vom Ausgang des Verfahrens ab. Je nach Rechtsprechung kommen Kläger oder Beklagter für die entstandenen Kosten auf – diese beinhalten die Gerichts- und Anwaltskosten.

  1. Gewinnen Sie den Prozess, muss die Gegenseite Ihnen Ihre Kosten erstatten.
  2. Reagieren Sie sachlich und offen auf berechtigte negative Bewertungen.
  3. Über die Antwortmöglichkeit von Google können Sie in einem kurzen Statement auf die Bewertung eingehen und zeigen, dass Ihr Unternehmen Kritik ernst nimmt und darauf reagiert.

So gehen Sie vor:

  1. Fragen Sie nach konkreten Sachverhalten – was genau ist passiert, dass der Kunde unzufrieden ist?
  2. Erklären Sie bestimmte Sachverhalte – empfand ein Kunde z.B. eine Beratung als zu teuer, können Sie erklären, warum die Preise möglicherweise so hoch sind.
  3. Bieten Sie dem Bewertenden an, mit Ihnen in Kontakt zu treten, um persönlich (via Mail, Google Portal oder telefonisch) noch einmal über den Sachverhalt zu sprechen.

So kann – mit der richtigen Formulierung – jedes Unternehmen einer schlechten Google-Bewertung entgegenwirken.10. FAQ zur Löschung von Google-Bewertungen Der Verfasser kann seine Google-Bewertungen jederzeit wieder löschen. Das geht durch einen Klick auf das Mülltonnen-Symbol neben der Bewertung.

Wer eine Rezension erhalten hat, kann nur rechtswidrige Äußerungen zum Unternehmen löschen lassen. Verstößt eine Rezension gegen die Google-Richtlinien oder ist rechtswidrig, kann sie gelöscht werden. Fordern Unternehmer Google zur Löschung auf, dauert es in der Regel 2 bis 4 Wochen, bis die negative Bewertung entfernt wird.

Lässt sich die Bewertung nicht löschen, ist es ratsam, die Kritik ernst zu nehmen. Folgende Hinweise sind hilfreich, um eine entsprechende Antwort zu formulieren:

  1. Sachlich und freundlich bleiben.
  2. Keine Standardantwort geben.
  3. Nach konkretem Sachverhalt fragen & ggf. aufklären.
  4. Kontaktmöglichkeit anbieten, um den Sachverhalt gemeinsam aufzuklären.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen? 3.492 Leser finden diesen Beitrag hilfreich. Als Teil der von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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Warum verschwinden meine Rezensionen bei Google?

Grund für die fehlende Rezension – Rezensionen können aus verschiedenen Gründen von der Seite entfernt werden. In den meisten Fällen sind das Richtlinienverstöße wie Spam oder unangemessene Inhalte. Rezensionen, die aufgrund von Richtlinienverstößen entfernt wurden, werden nicht reaktiviert.

Unsere Gegenmaßnahmen sollen dazu beitragen, dass Rezensionen in Google-Produkten relevant, nützlich und vertrauenswürdig sind. Informationen zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten Rezensionen werden gelegentlich auch noch nach einer Reaktivierung aus einem Unternehmensprofil entfernt. Wenn Rezensionen fehlen, nachdem Ihr Profil deaktiviert oder gesperrt und dann reaktiviert wurde, wenden Sie sich an den Support,

Tipp: Wenn Sie ein zukünftiges Datum für die offizielle Eröffnung Ihres Unternehmens festlegen, das noch geschlossen ist, werden alle davor verfassten Rezensionen gelöscht.

Wann ist eine Google-Bewertung rechtswidrig?

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig? – Die Bewertung kann aus folgenden Gründen rechtswidrig sein:

Die Bewertung enthält unwahre Tatsachen ( Was ist eine Tatsachenbehauptung? ) ; die Bewertung enthält Schmähkritik oder Beleidigungen; obwohl kein Kundenkontakt stattgefunden hat, wird das Unternehmen bzw. die Leistung schlecht bewertet, ohne dass erkennbar ist, dass ein solcher nicht stattgefunden hat (vgl. LG Hamburg, Urt.v.12.01.2018, Az.: 324 O 63/17),

Es ist wichtig, zu wissen, dass man durch jede Bewertung – auch ein-Stern-Bewertungen ohne Text – implizit zum Ausdruck bringt, Kunde, Patient o.Ä. in dem betreffenden Unternehmen gewesen zu sein. Anderenfalls wäre man ja nicht in der Lage, die Leistungen desselben zu bewerten.

  1. Haben Sie also beispielsweise eine negative Bewertung ohne Text abgegeben, wird der Unternehmer in der Regel bestreiten, dass ein Kundenkontakt mit Ihnen stattgefunden hat, und dies als Grundlage für die Abmahnung nutzen.
  2. Außerdem gilt: Wenn es für die belastende Meinung an Bezugspunkten fehlt und diese dazu geeignet ist, den Betroffenen in seiner Ehre und seinem sozialen Geltungsanspruch zu beeinträchtigen, kann das Persönlichkeitsrecht des Bewerteten gegenüber der Meinungsfreiheit aus Art.5 Abs.1 GG, deren Schutz Sie als Rezensent genießen, überwiegen.

In einem solchen Fall ist die Bewertung dann unzulässig und die Abmahnung ist begründet. Unterliegen Sie nicht dem weit verbreiteten Missverständnis, Sie dürften aufgrund der Meinungsfreiheit alles behaupten. Dies gilt nur für Meinungen und der Meinungsbildung dienende (wahre) Tatsachenbehauptungen, soweit diesen nicht der Schutz der persönlichen Ehre entgegensteht ( Art.5 Abs.2 GG ).

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind hingegen nicht geschützt. Gerade an dieser Stelle ist eine anwaltliche Vertretung sinvoll, da die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerungen, die dann selbstverständlich auch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, und Tatsachenbehauptungen, die gerade nicht ohne Weiteres unter Berufung auf die Meinungsfreiheit verbreitet werden dürfen, oft schwierig ist.

Im Hinblick auf die Tatsachenbehauptungen ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass möglicherweise eine Beweislastumkehr entsprechend §§ 1004 Abs.1 analog, 823 Abs.2 BGB i.V.m § 186 StGB eintritt. Dies bedeutet, dass Sie die behaupteten Tatsachen in einem Gerichtsverfahren auch nachweisen können müssen.

Gelingt das nicht, dann nimmt das Gericht an, dass diese unwahr sind. Wie gesehen wäre die Rezension dann rechtswidrig und muss entfernt werden; außerdem kann der Bewertete Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Die Praxis zeigt auf der anderen Seite aber auch, dass es eine Vielzahl unberechtigter Abmahnungen gibt, in denen der Abmahnende tatsächlich keinen Anspruch gegen Sie hat hat.

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In solchen Fällen unterstützen wir Sie natürlich gerne, indem wir die Rechtslage prüfen und ggf. gegen die Abmahnung vorgehen. Grundsätzlich kann durch eine negative Bewertung eine strafrechtlich relevante Handlung begangen werden, die dann auch zur Anzeige gebracht werden kann.

  • Im Rahmen von Rezensionen kommen hier insbesondere Äußerungsdelikte wie Beleidigung nach § 185 StGB, üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB oder Verleumdung gemäß § 187 StGB in Betracht.
  • In den meisten Fällen wird der Geschädigte allerdings versuchen, vorrangig auf zivilrechtlichem Wege das Problem z.B.

über Schmerzensgeld als immateriellen Schaden sowie Unterlassungs- und Beseititungsansprüche zu lösen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bei solchen Äußerungsdelikten gegenüber Privaten regelmäßig einstellt und auf den (strafrechtlichen) Privatklageweg nach § 375 StPO verweist.

  1. Dieses Vorgehen entspricht den Richtlinien der Staatsanwaltschaft gem.229 RistBV,
  2. Da somit also über das Strafrecht oftmals kein Ergebnis erzielt werden kann, ist der Stellenwert des strafrechtlichen Verfahrens nicht allzu hoch einzustufen.
  3. Nichtsdestotrotz hat die strafrechtliche Relevanz einer Bewertung auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten, Sie als Rezensenten in Anspruch zu nehmen: Zunächst einmal kann Ihre Identität als Bewerter mittels eines sog.

Gestattungsverfahren nach § 14 Abs.3 TMG durch den Bewertungsdienstanbieter gegenüber dem Geschädigten aufgedeckt werden. Indem das Unternehmen dann also über Ihre Identität aufgeklärt wurde, kann es Sie dann auch in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bewirkt eine üble Nachrede eine Beweislastumkehr auch im Zivilrecht, da über die entsprechenden Vorschriften, nämlich §§ 1004 I 1 analog, 823 II BGB der § 186 StGB (üble Nachrede) als Schutzgesetz anwendbar ist.

  • Wie gesehen: Sie müssten dann in einem Gerichtsverfahren beweisen, dass die Tatsachenbehauptungen, die Sie im Rahmen Ihrer Bewertung kundtun, auch tatsächlich der Wahrheit entsprechen.
  • Haben Sie eine Abmahnung wegen einer falschen oder schlechten Bewertung erhalten, sollten Sie diese ernst nehmen und die angegriffene Äußerung prüfen.

Die gesetzte Frist ist unbedingt zu beachten, Es droht sonst ein sog. einstweiliges Verfügungsverfahren. Das bedeutet im Regelfall deutlich höhere Kosten für Sie. Zudem werden Sie zur Unterlassung und zur Beseitigung der Bewertung verpflichtet und müssen bei Zuwiderhandlung bis zu 250.000 € an Ordnungsgeld zahlen oder ersatzweise in Ordnungshaft bis zu 6 Monate (vgl.

  • § 890 Abs.2, Abs.1 ZPO ).
  • Beachten Sie auch, dass ein Rechtsanwalt etwas Vorlauf benötigt, um die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen.
  • Ist die Abmahnung berechtigt, wird im Regelfall auch eine einstweilige Verfügung beantragt, soweit Sie die Unterlassungserklärung nicht abgeben.
  • Oft reichen die vorformulierten Unterlassungserklärungen zu weit, sodass zumeist eine flexiblere Formulierung der Vertragsstrafe, die Sie nicht so schnell in die Haftung kommen lässt, gewählt werden kann.

Auch die zu unterlassende Handlung und die weiteren Bestandteile der Erklärung sind sehr genau zu prüfen. Zu vermeiden sind hier insbesondere (versteckte) Anerkenntnisse von Kosten. Alternativ kann es ratsam sein, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, wenn die Äußerung entweder nachweislich wahr ist oder es sich um kritische Meinungsäußerungen handelt, bei denen der Schwerpunkt der Kritik in der Sache – und gerade nicht in einer Diffamierung der Person oder des Unternehmens liegt.

In einem solchen Fall ist nämlich nach allgemeiner Auffassung davon auszugehen, dass die Interessen des Rezensenten, der durch die Meinungsfreiheit geschützt wird, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerteten überwiegen. Auch der angesetzte Gegenstandswert für die Abmahnkosten sollte geprüft werden, wobei das Interesse an dem Anspruch regelmäßig bei 10.000 € pro Bewertung liegt.

Hieraus berechnen sich dann die Abmahnkosten. Normalerweise wird für eine Abmahnung eine 1,3x Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, sodass der Aufwendungsersatz für die Rechtsanwaltskosten meist bei ca.973 € liegen dürfte.

  • Verlangt der Geschädigte in der Abmahnung eine höhere Summe von Ihnen, sollten Sie dies prüfen: Es liegt nahe, dass ein Anspruch auf Ersatz derartiger Kosten nicht besteht.
  • Der Aufwendungsersatzanspruch besteht im Weiteren natürlich nur, wenn die Abmahnung auch berechtigt ist.
  • Anderenfalls sind Sie zu keiner Zahlung verpflichtet.
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Erfahren Sie in unserem Anwaltskostenrechner alles dazu, wie sich die Anwaltskosten zusammensetzen. Ist das Verfahren vor dem Landgericht, benötigen Sie zur Verteidigung zwingend einen Rechtsanwalt. Üblicherweise werden solche Verfahren schriftlich vorbereitet und in den Terminen meist nur Anträge verhandelt.

  • Gerne kann ich Sie hierbei vertreten.
  • Möglicherweise muss je nach Entfernung bei dem Termin vor Ort ein weiterer Rechtsanwalt als Terminvertreter eingeschaltet werden.
  • Hierdurch entstehen Ihnen selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.
  • In vielen Bundesländer ist aufgrund der Regelung des § 15a EGZPO i.V.m.

dem jeweiligen Landesgesetz ein Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurde, vorgeschrieben. Teilweise ist die Vorschrift unbekannt, führt aber bereits zur Unzulässigkeit der Klage, wenn ein solches Verfahren vorgeschrieben ist.

Warum werden Rezensionen nicht veröffentlicht?

Google prüft Bewertungen nach Auffälligkeiten Wenn ihre Google-Bewertung nicht angezeigt wird, verstößt sie möglicher Weise gegen die Google-Bewertungsrichtlinien und wird vom Google Algorithmus herausgefiltert. Dies gilt sowohl für positive Google-Bewertungen als auch für negative Rezensionen.

Warum werden nicht alle Rezensionen angezeigt?

Wenn Ihre Google-Bewertung nicht angezeigt wird, ist es wahrscheinlich, dass Ihre Bewertung herausgefiltert oder entfernt wurde, weil sie gegen die Richtlinien für Bewertungen von Google verstößt. Das kann zum einen an Ihrem Google MyBusiness Eintrag oder aber an der Bewertung selbst liegen.

Kann man negative Bewertungen löschen?

Die meisten negativen Bewertungen sind juristisch angreifbar und können gelöscht werden. Am besten stehen die Chancen bei offensichtlich rechtswidrigen Rezensionen, etwa Verleumdungen oder Beleidigungen. Schmähkritiken, aber auch unwahre Tatsachenbehauptungen müssen gelöscht werden.

Wo finde ich meine Beiträge bei Google?

Eigene Beiträge in Hilfecommunities ansehen

Sie können Ihre Beiträge und Antworten in allen Google-Hilfecommunities sehen, in denen Sie Beiträge gepostet haben.Rufen Sie einfach die auf, für die Sie Ihre Daten sehen möchten.In diesem Beispiel sehen wir die englischsprachige Hilfecommunity für Google Fotos.Wählen Sie dann “My Profile” (Mein Profil) aus.

Wählen Sie unter Links “My posts” (Meine Beiträge) aus. Alle Ihre Beiträge in dieser Community werden angezeigt. Wenn Sie in mehreren Foren aktiv sind, können Sie die einzelnen Communities aufrufen, um Ihre Beiträge zu finden. Wie können wir die Seite verbessern? : Eigene Beiträge in Hilfecommunities ansehen

Wie kann ich meinen Google Account löschen?

Schritt 3: Konto löschen – Hinweis : Falls Sie mehr als ein Google-Konto haben, führt das Löschen eines Kontos nicht dazu, dass Ihre anderen Konten auch gelöscht werden.

  1. Gehen Sie in Ihrem Google-Konto zum Abschnitt Daten und Datenschutz,
  2. Scrollen Sie zu „Optionen für Daten und Datenschutz”.
  3. Wählen Sie Weitere Optionen Google-Konto löschen,
  4. Folgen Sie der Anleitung, um Ihr Konto zu löschen.
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