Wie Löscht Man Den Suchverlauf Bei Google?

Wie Löscht Man Den Suchverlauf Bei Google
Chrome-Browserverlauf ansehen und löschen Sie können sich Ihren Browserverlauf in Chrome ansehen. Auf einem Desktop-Computer oder Laptop können Sie die Ansicht „Recherchen” verwenden, um weiterzusurfen und relevante Suchanfragen zu finden. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre in Chrome besuchten Websites gespeichert werden, können Sie Ihren gesamten Browserverlauf oder Teile davon löschen.

  1. Öffnen Sie Chrome auf dem Computer.
  2. Klicken Sie rechts oben auf das Dreipunkt-Menü,
  3. Klicken Sie auf Verlauf Verlauf,
  1. Öffnen Sie auf dem Computer Chrome.
  2. Geben Sie in die Adressleiste @history ein.
  3. Drücken Sie die Tabulatortaste oder die Leertaste, Sie können auch in den Vorschlägen auf „Suchverlauf” klicken.
  4. Geben Sie Suchbegriffe für die Seite ein, nach der Sie suchen möchten.
  5. Wählen Sie die gewünschte Seite aus der Liste aus.
  1. Öffnen Sie auf dem Computer Chrome.
  2. Klicken Sie rechts oben auf das Dreipunkt-Menü,
  3. Klicken Sie auf Verlauf Verlauf,
  4. Klicken Sie das Kästchen neben jedem Eintrag an, der aus Ihrem Verlauf entfernt werden soll.
  5. Klicken Sie oben rechts auf Löschen,
  6. Klicken Sie auf Entfernen,

Tipp : Über die Suchleiste oben haben Sie die Möglichkeit, nach bestimmten Einträgen zu suchen., um Ihre am häufigsten besuchten Websites aufzurufen. So entfernen Sie ein Verknüpfungsbild:

  1. Bewegen Sie den Mauszeiger auf das Bild, das Sie entfernen möchten.
  2. Klicken Sie im Bild rechts oben im Bild auf das Dreipunkt-Menü „Entfernen”,

Auf dem Tab „Recherchen” auf der Verlaufsseite werden Ihr Chrome-Browserverlauf und Ihre Suchanfragen nach Themen sortiert und in Onlinerechercheabschnitten angezeigt. Hier finden Sie frühere Browseraktivitäten und können mit ähnlichen Suchanfragen weiter suchen.

  1. Öffnen Sie auf dem Computer Chrome.
  2. Geben Sie die gewünschten Suchbegriffe in die Adressleiste ein.
  3. Tippen Sie unter der Adressleiste auf Weiter stöbern,

Alternativ können Sie die Ansicht „Recherchen” direkt über die Seite „Chrome-Verlauf” aufrufen.

  • So aktivieren oder deaktivieren Sie „Recherchen” : Klicken Sie auf dem Tab „Recherchen” links auf „Recherchen” aktivieren oder „Recherchen” deaktivieren,
  • So öffnen Sie alle Seiten einer Onlinerecherche in neuen Tabs : Klicken Sie neben dem gesuchten Element auf das Dreipunkt-Menü Alle in neuer Tabgruppe öffnen,

Tipp : Unten auf der Seite sehen Sie vorgeschlagene Suchanfragen für Ihre Onlinerecherchen. Vertrauliche Onlinerecherchen können automatisch ausgeblendet werden. Sie finden sie über das Suchfeld auf der Seite „Recherchen”. Wenn Sie beispielsweise nach einem Thema aus dem Bereich Gesundheit gesucht haben und sich diese Onlinerecherche noch einmal ansehen möchten, müssen Sie nur das Thema in das Suchfeld eingeben.

  • Eine Seite einer Onlinerecherche löschen : Klicken Sie neben dem gesuchten Element auf das Dreipunkt-Menü Aus Verlauf entfernen.,
  • Alle Seiten einer Onlinerecherche löschen : Klicken Sie neben dem gesuchten Element auf das Dreipunkt-Menü Alle aus Verlauf entfernen,

Im Verlauf werden die Seiten angezeigt, die Sie in den letzten 90 Tagen in Chrome aufgerufen haben. Chrome-Seiten wie chrome://settings, im Inkognitomodus aufgerufene Seiten oder bereits aus dem Browserverlauf gelöschte Seiten werden nicht gespeichert.

  1. Wenn Sie in Chrome angemeldet sind und Ihren Verlauf synchronisieren, erstreckt sich Ihr Verlauf über einen wesentlich längeren Zeitraum und enthält Seiten, die Sie auf allen Ihren synchronisierten Geräten besucht haben.
  2. Sind Sie aus Chrome abgemeldet, werden im Verlauf keine Seiten angezeigt, die Sie auf anderen Geräten aufgerufen haben.

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Browserverlauf in Chrome gespeichert wird, können Sie, Verwenden Sie ein Chromebook am Arbeitsplatz oder in einer Bildungseinrichtung? Ihr Netzwerkadministrator kann den Browserverlauf deaktivieren. In diesem Fall werden im Verlauf keine Seiten aufgeführt, die Sie besucht haben.

Wie lösche ich meine Google Suche?

Alle Aktivitäten löschen Rufen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder ‑Tablet myactivity.google.com auf. Tippen Sie oberhalb Ihrer Aktivitäten auf „Löschen’. Tippen Sie auf Gesamte Zeit. Löschen.

Warum kann ich meinen Google Suchverlauf nicht löschen?

Verlauf am Android-Smartphone entfernen – Auch über Ihr Android-Gerät können Sie den Suchverlauf löschen, wenn Sie mit Ihrem Google-Account angemeldet sind. Diese Vorgehensweise ist auch bei iOS-Geräten ähnlich. Sie können hier jedoch zwischen der Gmail App und den Einstellungen Ihres Google-Kontos auswählen.

Gehen Sie auf die „Einstellungen” > “Google” >”Google-Konto verwalten” > „Daten & Personalisierung”.Nun tippen Sie auf „Meine Aktivitäten”Wählen Sie die gewünschten Elemente aus oder gehen Sie direkt zu einem bestimmten Tag. Über das Dreipunkt-Menü klicken Sie anschließend auf „Löschen”.

Wie kann man bei Google Suche Suchvorschläge löschen?

So löschen Sie die Suchvorschläge in Chrome und in Firefox – Bei jedem Browser können Sie den Verlauf löschen, um die Vorschläge von Google zu entfernen. Nutzen Sie Google Chrome als Browser, gehen Sie zum Beispiel folgendermaßen vor, um die ungewollten Suchvorschläge zu entfernen:

Öffnen Sie Google Chrome und klicken rechts oben auf die drei Punkte.Wählen Sie im Menü den Punkt „Einstellungen” aus.Klicken Sie im unteren Bereich auf „Erweitert”.In der Kategorie „Sicherheit und Datenschutz” finden Sie den Punkt „Browserdaten löschen” und klicken darauf.Klicken Sie abschließend auf „Daten löschen”.

Alternativ nutzen Sie das Chrome-Addon Click & Clean, Das Tool löscht auf Knopfdruck Surfspuren wie Verlauf, Downloads, Cookies oder andere private Daten. Für Firefox können Sie auch die Erweiterung Clear Browsing Data nutzen. Mit dem Plugin löschen Sie die Browserdaten direkt über ein Menü in der Symbolleiste. So entfernen Sie beispielsweise Cookies, den Verlauf oder den Browser-Cache.

See also:  Facebook Shortcut-Leiste Was Ist Das?

Ist es sinnvoll den Browserverlauf zu löschen?

Im Browser den Verlauf zu löschen kann sinnvoll sein, wenn du dein Gerät mit mehreren Personen teilst und nicht jeder wissen soll, welche Seiten du im Internet besucht hast. Wir zeigen dir hier, wie du den Verlauf im Chrome-, Firefox-, Opera-, Edge-, Internet Explorer und Safari-Browser löschst.

Ist der Verlauf wirklich gelöscht?

Browser-Verlauf endgültig löschen ## Firefox, Google Chrome & Internet Explorer Browser wie Firefox, Google Chrome und der Internet Explorer legen standardmäßig eine Chronik bzw. einen Verlauf der von euch besuchten Websites an. Wer nicht will, dass andere sehen, welche Seiten ihr wann besucht habt, sollte den Verlauf endgültig löschen.

Kann jemand meinen Verlauf sehen?

Festlegen, welche Informationen angezeigt werden sollen – Ihr Name und Ihr Profilbild sind in Google-Diensten, in denen das Hauptprofil Ihres Google-Kontos angezeigt wird, für andere Nutzer dieser Dienste sichtbar, etwa wenn Sie kommunizieren oder Inhalte teilen.

  1. Öffnen Sie Ihr,
  2. Klicken Sie links auf Persönliche Daten,
  3. Klicken Sie unter “Entscheiden, was andere sehen können” auf Zur Seite “Über mich”,
  4. Unter den jeweiligen Kategorien können Sie auswählen, wer diese Daten sehen darf.
  5. Wählen Sie eine der folgenden Optionen aus:
    • Wenn die Daten privat sein sollen, klicken Sie auf “Nur für mich”,
    • Falls Sie für alle sichtbar sein sollen, klicken Sie auf “Jeder”,

Wo ist der Google Suchverlauf?

Andere Aktivitäten ansehen – Nicht alle Aktivitäten, die in Ihrem Konto gespeichert sind, werden unter „Meine Aktivitäten” angezeigt. Wenn Sie zum Beispiel den Standortverlauf aktiviert haben, werden diese Aktivitäten stattdessen in der Google Maps-Zeitachse gespeichert. So können Sie sich andere Aktivitäten ansehen, die in Ihrem Konto gespeichert sind:

  1. Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder ‑Tablet die Einstellungen Google Google-Konto verwalten,
  2. Tippen Sie oben auf Daten und Datenschutz,
  3. Tippen Sie unter „Einstellungen für den Verlauf” auf Meine Aktivitäten,
  4. Tippen Sie in der Suchleiste oberhalb Ihrer Aktivitäten auf „Mehr” Andere Google-Aktivitäten,
  5. Wählen Sie unter der Aktivität, die Sie sich ansehen möchten, eine Option aus.

Hier erfahren Sie, welche Informationen wir aus welchem Grund erheben. Ihre übrigen Kontoinformationen können Sie unter Mein Konto ansehen und verwalten. War das hilfreich? Wie können wir die Seite verbessern?

Warum kann ich den Browserverlauf nicht löschen?

Google-Verlauf löschen: So geht’s auf dem Smartphone – Alternativ lässt sich der Google-Verlauf auch auf dem Smartphone löschen. Folgen Sie dazu diesen Schritten:

Öffnen Sie zunächst die Google-App auf Ihrem Smartphone, tippen Sie auf Ihr Profilbild und wählen Sie “Google-Konto verwalten”. Klicken Sie auf den Reiter “Daten und Datenschutz” und wählen Sie den Punkt “Web- und App-Aktivitäten” aus. Um den Verlauf einzusehen, tippen Sie auf “Aktivitäten verwalten”. Hier können Sie durch die einzelnen Einträge scrollen und sie über das “X” löschen. Alternativ lassen sich auch die Einträge ab einem bestimmten Datum löschen. Tippen Sie hierfür auf den Button “Löschen” unter der Leiste zum Durchsuchen der Aktivitäten. Nun kann der gewünschte Zeitraum festgelegt werden, ab dem der Verlauf entfernt werden soll. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf “Löschen”.

Ihren Google-Verlauf können Sie auch am Smartphone löschen. (Screenshot: Ferdinand Pönisch) Damit Sie in Zukunft seltener Ihren Google-Verlauf löschen müssen, können Sie auch bestimmte Webseiten automatisch im Inkognito-Modus aufrufen lassen. Damit vermeiden Sie, dass Google diese Seiten in den Verlauf übernimmt. Wie das geht, erfahren Sie in unserem nächsten Praxistipp. Wie Löscht Man Den Suchverlauf Bei Google Das könnte Sie auch interessieren: (Tipp ursprünglich verfasst von: Nils Achten)

Wie komme ich auf den Suchverlauf?

3. Browserverlauf bei mobilen Browsern – Sowohl unter iOS wie auch unter Android gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Browsern als Apps, Fast alle bieten aber auch eine Möglichkeit, den Browserverlauf auf dem Handy anzuzeigen. Safari auf dem iPad und iPhone beispielsweise zeigt Ihnen über das „Buchsymbol” und dann Wechsel auf das „Uhrsymbol” den Browserverlauf an. Browserverlauf im Safari zeigen Sie auch über das Uhrsymbol an.

Wie lösche ich meinen Verlauf auf dem Handy?

Kurzanleitung: Android: Verlauf löschen im eigenen Browser –

  1. Öffnen Sie den Android-eigenen Browser und drücken Sie auf die Einstellungen-Taste Ihres Smartphones.
  2. Tippen Sie dann auf ” Einstellungen ” und wählen Sie dort ” Datenschutz & Sicherheit ” aus.
  3. Tippen Sie nun auf ” Verlauf löschen ” und bestätigen Sie diese Auswahl mit einem Druck auf ” OK “.

Wie kann ich alle meine Daten aus dem Internet löschen?

Persönliche Daten im Internet – wie man sich „vergessen” lassen kann

Internetnutzer haben ein „Recht auf Vergessenwerden” im Netz. Rechtliche Grundlage für das Löschen von persönlichen Daten, wie z.B. Fotos, sind die seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzregeln. Um online veröffentlichte Daten entfernen zu lassen, muss der Nutzer einen Löschungsantrag ausfüllen.

„Recht auf Vergessenwerden” seit 2018 gesetzlich geregelt Im Rahmen der seit Mai 2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde das Recht für Internetnutzer festgelegt, im Netz vergessen zu werden. Artikel 17 regelt, dass Internetnutzer das Entfernen von personenbezogenen Daten, wie beispielsweise Fotos oder Kommentare in Onlineforen, verlangen können.

Bereits im Jahr 2014 erlangten Privatpersonen das Recht, im Internet vergessen zu werden. Damals verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil mit dem Titel „Recht auf Vergessenwerden”, dass Suchmaschinenbetreiber wie z.B. Google Löschungsanträge von Internetnutzern prüfen und ihnen stattgeben sowie gegebenenfalls unangenehme Inhalte löschen müssen.

Demnach ist eine namensbasierte Blockierung von URLs, d.h. Internetseiten, möglich, falls durch die Eingabe eines bestimmten Namens in die Suchmaschine unerwünschte Inhalte ersichtlich werden. Aus diesem Grund bieten u.a. Google oder Yahoo! Onlineformulare an, damit Nutzer einen Löschungsantrag stellen können.

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Doch wie funktioniert das genau? Wie können Daten aus dem Internet gelöscht werden? Damit persönliche Daten gelöscht werden können, muss der Nutzer zunächst ein Formular, den sogenannten „Antrag auf Entfernen von Suchergebnissen nach dem europäischen Datenschutzrecht”, online ausfüllen. In diesem Formular muss der Nutzer exakt auflisten, welche Informationen aus dem Netz zu löschen sind.

Darüber hinaus muss er angeben, aus welchem Grund die Löschung vorgenommen werden soll. Relevant sind hauptsächlich zwei Gründe: zum einen, wenn es sich um Informationen handelt, die die Persönlichkeitsrechte des Nutzers verletzen, und zum anderen, wenn die Informationen veraltet sind.

  • Geht es nicht nur um einen Eintrag, sondern um mehrere, ist für jeden einzelnen ein Formular auszufüllen.
  • Der Nutzer hat durch einen solchen Löschungsantrag einen entscheidenden Vorteil: Er muss sich nicht mehr an den entsprechenden Betreiber der jeweiligen Internetseite wenden, sondern kann auf direktem Weg vom Suchmaschinenbetreiber die Löschung verlangen.

Nachdem der Löschungsantrag eingereicht wurde, entscheidet der Betreiber ganz individuell über die Entfernung. Werden durch den Eintrag entweder die Grundrechte der betroffenen Person verletzt oder ist die Privat- bzw. Berufssphäre des Nutzers betroffen, ist der Inhalt im Netz zu löschen.

  1. Wird der Löschungsantrag abgelehnt, ist es für Betroffene noch möglich, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde der Suchmaschinen zu wenden.
  2. Beispielsweise ist für Google der Hamburgische Beauftragte für und Informationsfreiheit (HmbBfDI) zuständig.
  3. Erneute EuGH-Entscheidung erwartet Der Europäische Gerichtshof beschäftigt sich derzeit mit zwei Verfahren, bei denen es um das „Recht auf Vergessenwerden” geht.

Ausgangspunkt für das erste Verfahren ist die Kritik von mehreren französischen Datenschützern am Suchmaschinenbetreiber Google. Ihrer Meinung nach würde Google Einträge nur unzureichend entfernen. Diese seien zwar innerhalb der Europäischen Union nicht mehr sichtbar – in anderen Ländern außerhalb der EU seien sie aber nach wie vor auffindbar.

Aus diesem Grund erhoben einige Datenschützer aus Frankreich nun Klage beim EuGH. Im zweiten Verfahren, das ursprünglich der französische Verwaltungsgerichtshof initiiert hat, geht es um die Reichweite der Löschpflicht. Es muss also die Frage geklärt werden, welche Links von Google gelöscht werden müssen und welche weiterhin stehen bleiben können.

EuGH-Urteil vom 24. September: „Recht auf Vergessenwerden” gilt nicht weltweit Bezüglich der beiden Verfahren aus Frankreich fällte der Europäische Gerichtshof am Dienstag, den 24. September, ein Urteil, das gleichzeitig einen Sieg für den Suchmaschinenbetreiber Google bedeutet.

Löschungen von Suchergebnissen können demnach nur innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten beantragt werden, das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gilt jedoch nicht weltweit. Google und weitere Suchmaschinenbetreiber müssen Links auf EU-Bürger nicht auf sogenannte Nicht-EU-Domains – wie beispielsweise google.com – löschen.

Diese Entscheidung stellt somit eine Niederlage für die französischen Datenschützer dar, die Klage beim EuGH erhoben haben. Jedoch ist Google dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Nutzer aus Europa keinen Zugriff auf außereuropäische Versionen des Suchmaschinenbetreibers haben.

(EuGH, Urteil vom 24.09.2019, Az.: C-507/17) Recht auf Vergessen auch für Straftäter? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelte am 06.11.2019 zwei Fälle, die Bezug auf das „Recht auf Vergessenwerden” im Netz nehmen. Der erste Fall handelt von Paul T. Er erschoss auf einer Segelyacht 1981 zwei Menschen, eine weitere Person wurde schwer verletzt.

Er wurde wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Einige Medien berichteten damals über den Fall, unter anderem auch der „Spiegel”, der in seiner gedruckten Ausgabe den vollständigen Namen von Paul T.

  1. Nannte. Heute sind die damals erschienenen Ausgaben im einsehbar.
  2. Paul T., der in der Zwischenzeit aus dem Gefängnis entlassen wurde, verlangt nun vom „Spiegel” die nachträgliche Anonymisierung seines Namens – bisher erfolglos.
  3. Das BVerfG gab dem Kläger dennoch teilweise recht: Es hätte geprüft werden müssen, ob der „Spiegel” die Online-Auffindbarkeit der Artikel über Online-Namenssuchen hätte erschweren müssen.

Jedoch bedeutet es im Umkehrschluss nicht, dass der „Spiegel” die Artikel nun anonymisieren muss. Im zweiten Fall geht es um einen Fernsehbericht des NDR-Magazins „Panorama”. Für diesen Bericht gab die Geschäftsführerin eines Unternehmens 2010 ein Interview.

Wurde über Google nach ihrem Namen gesucht, war das Transkript des Interviews in den Google-Suchergebnissen zu finden. Daraufhin klagte die Frau klagte auf Entfernung des Links aus den Ergebnissen der Suchmaschine. Das BVerfG wehrte jedoch ihre Klage aufgrund des öffentlichen Informationsinteresses an dem Beitrag ab.

(BVerfG, Beschluss vom 06.11.2019, Az.: 1 BvR 16/13 und Az.: 1 BvR 276/17) (KKA) : Persönliche Daten im Internet – wie man sich „vergessen” lassen kann

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Wird der Suchverlauf automatisch gelöscht?

Suchverlauf verwalten – Suchverlauf automatisch löschen Wichtig : Auch wenn der Suchverlauf automatisch gelöscht wird, können Sie ihn jederzeit manuell löschen.

  1. Rufen Sie auf einem Computer Ihren Suchverlauf in „Meine Aktivitäten” auf.
  2. Klicken Sie links oder oben auf Steuerung,
  3. Klicken Sie auf der Karte „Web- & App-Aktivitäten” auf Automatisch löschen (Aus),
    • Wenn Sie die Option Automatisch löschen (An) sehen, löscht Google nach einem bestimmten Zeitraum automatisch Ihre Web- & App-Aktivitäten, einschließlich des Suchverlaufs. Wenn Sie den Zeitraum ändern oder deaktivieren möchten, klicken Sie auf Automatisch löschen (Ein),
  4. Folgen Sie der Anleitung auf dem Bildschirm.

Speichern des Suchverlaufs pausieren So pausieren Sie Ihren Verlauf:

  1. Rufen Sie auf einem Computer Ihren Suchverlauf in „Meine Aktivitäten” auf.
  2. Klicken Sie links oder oben auf Steuerung,
  3. Klicken Sie auf der Karte „Web- & App-Aktivitäten” auf Deaktivieren,
    • Wenn Sie die Option „Aktivieren” sehen, ist „Web- & App-Aktivitäten” deaktiviert und Ihr Suchverlauf wird nicht in Ihrem Google-Konto gespeichert.
    • Optional können Sie die Web- & App-Aktivitäten aktiviert lassen und bestimmte Aktivitäten nicht in Ihrem Google-Konto speichern. Entfernen Sie dazu unter „Weitere Optionen” das Häkchen neben der Aktivität, die Sie nicht speichern möchten.
  4. Sehen Sie sich an, was passiert, wenn Sie „Web- & App-Aktivitäten” deaktivieren, und klicken Sie dann auf Pausieren,

Wie lange bleibt der Verlauf gespeichert?

Speichert der Router einen Verlauf? Alle Infos im Überblick – Standardmäßig legen alle Router Nutzungsprotokolle an. Die gespeicherten Informationen sind jedoch sehr limitiert.

Standardmäßig wird meißt nur gespeichert, wann eine Verbindung zum Internet hergestellt wurde und für wie lange Sie online waren. Welche Internetseiten besucht wurden, speichert der Router standardmäßig nicht. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie die Kindersicherung ihres Routers aktiviert haben. Dann wird zumindest aufgezeichnet, wenn versucht wurde eine gesperrte Webseite aufzurufen. Diese Informationen können Sie in den Einstellungen des Routers einsehen. Zwar ist es bei einigen Routern mit etwas Wissen und einigen zusätzlichen Einstellungen möglich, die Internetaktivitäten aufzuzeichnen, für die Auswertung sind jedoch gesonderte Programme notwendig. Haben Sie keine entsprechenden Einstellungen vorgenommen, überwacht ihr Router Ihr Surfverhalten nicht. Unabhängig davon wird Ihr Internetverlauf laut Gesetz für 6 Monate beim Provider gespeichert. Dadurch soll sichergestellt sein, dass kriminelle Aktivitäten im Internet verfolgt werden können. Allerdings lassen sich diese Details von Ihnen nur schwer einsehen. Die Daten sind eher für Ermittlungsbehörden relevant. Kommt es zu einer Anzeige, lässt sich so beispielsweise eindeutig nachweisen, mit welchem PC Sie wann auf welcher Seite waren.

Wer kann sehen auf welchen Seiten ich war?

Achte auf HTTPS – Achte darauf, dass du nur Websites besuchst, die mit “HTTPS” beginnen, und vermeide jene, die mit “HTTP” beginnen. HTTPS verschlüsselt den Datenverkehr zwischen deinem Gerät und einer Website mit Transport Layer Security (TLS) oder Secure Socket Layer (SSL).

Auf diese Weise können Schnüffler deine Daten nicht sehen. Der WLAN-Besitzer oder der Internetanbieter kann zwar die von dir besuchten Websites sehen, aber nicht, was du dort gemacht hast. Um deine Sicherheit auf allen Websites zu gewährleisten, kannst du eine HTTPS-Browsererweiterung wie “HTTPS Everywhere” verwenden,

Damit werden deine Aktivitäten auch auf HTTP-basierten Websites verschlüsselt.

Wie kann ich bei Google meinen Namen löschen?

Das Wichtigste zum Thema “Google-Daten löschen” in Kürze – Kann ich meine Daten bei Google selbst löschen? Ja, Google selbst bietet verschiedene Funktionen an, mit denen Sie sowohl die gesammelten Nutzungsdaten von Google-Diensten als auch Aktivitäten und Verläufe löschen können.

  1. Mehr dazu lesen Sie hier,
  2. Wie kann ich Google-Einträge in Suchergebnissen löschen lassen? Wollen Sie bestimmte Google-Einträge löschen lassen, die Ihre persönlichen Daten enthalten, können Sie einen entsprechenden Online-Antrag stellen.
  3. Google sichtet diesen individuell und prüft, ob Sie ein Recht auf Löschung der Daten haben.

Mehr zu dem Thema lesen Sie hier, Welche Daten werden von Google gesammelt? Google sammelt in erster Linie Nutzungs- bzw. Aktivitätsdaten von zugehörigen Diensten, wie z.B. YouTube oder Maps, um personalisierte Ergebnisse zu erzielen. Alle auf diesem Wege gesammelten Daten können Sie dem Google Dashboard entnehmen.

Wie kann man seine Spuren im Internet löschen?

Lokale Datenspuren wie Cookies, Website-Daten, Seitenverlauf (Browser-Chronik) und Browser-Cache lassen sich in modernen Webbrowsern auf Knopfdruck löschen. Möglich ist dies zum Beispiel beim Firefox-Browser unter „Einstellungen” – „Datenschutz & Sicherheit”.

  • Personenbezogene Daten, die Sie im Internet veröffentlicht haben, scheinen jedoch jeder Löschung zu widerstehen.
  • Sie vagabundieren im Netz und tauchen immer wieder auf.
  • Eine einheitliche Technik, um Daten im Internet zu löschen, gibt es derzeit nicht.
  • Und sie ist technologisch auch kaum vorstellbar.
  • Denn die Speichermöglichkeiten im Internet sind vielfältig.

Auch das Recht auf Vergessenwerden, das die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, ändert das nicht. Deshalb ist und bleibt der Selbstdatenschutz im Internet wichtig. Internetnutzer sollten wissen, wie sie ihre Daten wieder aus dem Netz fischen.

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