Warum Zahlt Der Staat Kirchengehälter?

Warum Zahlt Der Staat Kirchengehälter
Die kirchlichen Amtsträger werden von den Kirchen aus Kirchensteuermitteln bezahlt! Weit gefehlt! Der gemeine Staatsbürger – ob er einer Glaubensvereinigung angehört oder nicht – trägt einen erheblichen Anteil der hier anfallenden Personalkosten. Es fragt sich, ob diese Finanzierungsmethode auch heute noch zeitgemäß ist.

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Zahlungspflicht des Staates für kirchliche Würdenträger geht auf die Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 zurück.
  • Die geistlichen Fürsten mussten im Zusammenhang mit der beginnenden Säkularisierung ihre Besitztümer an die weltlichen Fürsten abgeben.
  • Im Gegenzug verpflichtete sich der Staat zur Zahlung eines Ersatzes.1 Bischöfe und Kardinäle werden aufgrund dieser mehr als 200-jährigen Verpflichtung noch heute aus der Staatskasse bezahlt.

Nur die Gehälter der Pfarrer werden durch die Kirchensteuer finanziert. Diese Tatsache basiert auf einer Reihe von Verträgen zwischen den einzelnen Bundesländern und der Kirche. Zudem ist sie vom Grundgesetz gedeckt. Art.140 GG lautet: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.

August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Art.138 der Weimarer Verfassung lautet wiederum: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.” Bis auf Bremen und Hamburg hat sich jedes Bundesland zu Staatsleistungen verpflichtet, deren regionale Unterschiede aus einer komplizierten Rechtsgeschichte resultieren.2 Die nach wie vor geleisteten Zahlungen gehen etwa in Bayern auf ein im Jahr 1924 zwischen dem Land und dem Vatikan geschlossenes Konkordat zurück, dem alsbald ein inhaltlich ähnlicher Vertrag mit den bayerischen Protestanten folgte.

Jedes Jahr übernimmt Bayern pauschal die Personalkosten für den evangelischen Landeskirchenrat und für die sieben katholischen Erzbischöfe und Bischöfe und weiterhin unter anderem für 60 Kanoniker und 42 Domvikare, für Beiträge zum Unterhalt der bischöflichen Priester und Knabenseminare usw., usw.3 Für die katholischen Bistümer in Bayern zahlte der bayerische Staat Jahr für Jahr fast 66 Millionen Euro.

  1. Für die evangelische Landeskirche weitere 21 Millionen Euro.
  2. Macht insgesamt rund 87 Millionen.
  3. Bundesweit fließen an die Kirchen Personalkosten in Höhe von 500.000.000 €.4 Der Einsatz von Kirchensteuern für diese Personalausgaben ist hier nicht vorgesehen.
  4. Neben diesen Leistungen stehen den Kirchen auch noch finanzielle Leistungen für ihre Kindergärten, Erstattungen für Pflegeheime und Krankenhäuser der Caritas und Diakonie, Zuschüsse für die kirchliche Denkmalpflege oder Bildungsarbeit zu.

Außerdem: Die katholische Kirche gilt nach einem Bericht in der „Zeit” 5 als größter privater Grundbesitzer in Deutschland. Die genauen Zahlen veröffentlicht die Kirche natürlich nicht, aber Experten schätzen den Besitz beider christlicher Kirchen auf etwa 100.000 Gebäude.

  • Darunter fallen keine Gotteshäuser, sondern Gemeindehäuser, Heime oder Erholungseinrichtungen, vermietete Objekte etc.
  • Zudem gibt es Bauland in Kirchenbesitz von rund 544 Millionen Quadratmetern.5 Seitens der Kirchen hält man aber wohl nur die Finanzierung ihres Personals durch die Allgemeinheit – seit mehr als zwei Jahrhunderten – für zeitgemäß, nicht aber eine kostenlose Unterbringung von Flüchtlingen in ihren Liegenschaften.

Dabei müsste man sich ernsthaft die Grundsatzfrage stellen, ob ein Vorgang aus der Napoleonischen Zeit – vor mehr als 200 Jahren – heute noch solch üppige Zahlungen durch allgemeine Steuermittel rechtfertigt. Fragwürdig erscheint es auch, dass sich Bayerns Bistümer in der gegenwärtigen Situation die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in kirchlichen Einrichtungen erstatten lassen.6 Dabei würde man doch annehmen, dass eine Kostenbeteiligung der evangelischen und der katholischen Kirchen, der Bistümer und Erzdiözesen nach ihrem Selbstverständnis von Barmherzigkeit angezeigt wäre.

Mittlerweile scheint aber zumindest bei der Flüchtlingsfrage ein „Umdenken im Kleinen” stattzufinden: Das kirchliche Engagement soll nun verstärkt werden. Die katholische Kirche will künftig rund 100 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge investieren, davon etwa ein Drittel für Hilfen in den Herkunftsländern.

Dabei wäre auch ein Umdenken bei der Finanzierung des Kirchenpersonals für die Zukunft angebracht. Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger 3 Siehe Fußnote 2.4 Siehe Fußnote 2.5 Siehe Fußnote 5.6 Bayerischer Rundfunks „br24″ vom 7.11.2015

See also:  Wie Elternzeit Im Lebenslauf Angeben?

Warum zahlt Deutschland Geld an die Kirche?

Gegenleistungen für konkrete Tätigkeiten – Für manche kirchliche Amtshandlungen sind, je nach dem jeweiligen Kirchenrecht, Gebühren zu entrichten, sogenannte Stolgebühren, Daneben können Entgelte für die Benutzung kirchlicher Einrichtungen wie Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen usw.

  • Anfallen. Auch Teilnehmerbeiträge, zum Beispiel an Kinder- oder Jugendfreizeiten, können anfallen.
  • Der Staat zahlt für die Bereitstellung bestimmter Angebote, etwa Kindergärten oder kirchlicher Fachhochschulen, Zuschüsse.
  • Hierzu gehört auch die Vergütung für den Religionsunterricht, wenn er anstatt durch den Staat durch kirchliche Amtsträger erteilt wird.

Hinzu kommen Zuschüsse für die Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnis, Anstalten).

Wie wird die Kirche in Deutschland finanziert?

– Zuschüsse für kirchliche soziale Einrichtungen z.B. Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten o.ä. – Zuschüsse für kirchliche Veranstaltungen (z.B. Kirchentag, etc.)

Wer bezahlt die Haushälterin des Pfarrers?

Trend zur Teilzeit – Es scheint ein katholisches Kuriosum zu sein: Die Emanzipation macht den Pfarrhaushälterinnen zu schaffen. Statt mit einer Haushälterin als ständiger Begleiterin das zölibatäre Leben zu meistern, kümmern sich die Priester heute lieber selbst um ihren Haushalt und behalten ihr volles Gehalt.

  1. Denn Pfarrhaushälterinnen sind direkte Angestellte des Priesters.
  2. Ihr Gehalt wird zwar von der jeweiligen Diözese mit bis zu 60 Prozent bezuschusst, doch den Rest müssen die Priester selbst zahlen.
  3. In ostdeutschen Diözesen gibt es gar keine Zuschüsse mehr.
  4. Statt Pfarrhaushälterinnen beschäftigen viele Priester mittlerweile eine Haushaltshilfe, die wenige Tage in der Woche vorbeikommt.

Auch Koster hätte sich vorstellen können, in Teilzeit zu arbeiten, wie es viele ihrer Kolleginnen handhaben. Doch als sie mit 29 Jahren ins Pfarrhaus zog, war Familie für sie noch „kein Thema”. „Ich wollte es auf mich zukommen lassen”, sagt sie. Sie „hätte” gekündigt und „wäre” ausgezogen.

Doch es blieb beim Konjunktiv. Und sie blieb Vollzeit-Pfarrhaushälterin. Annette Koster schaltet den Herd aus und stellt den Mixer an. Der ohrenbetäubende Lärm lenkt sie ab. Jahrzehntelang haben die frommen Frauen in der Berufsgemeinschaft für ein einheitliches Gehalt ihrer Kategorie und die Anerkennung der Pfarrhaushälterin als Ausbildungsberuf gekämpft.

Nun wird der Beruf komplett infrage gestellt.

Woher hat die Kirche ihren Grundbesitz?

Das Vermögen der römisch-katholischen Kirche setzt sich dezentral aus dem Vermögen des Heiligen Stuhls, der Bistümer und mit der römisch-katholischen Kirche verbundenen Organisationen und Unternehmen zusammen. Maßgebliche Einflussfaktoren der Kirchenfinanzierung sind neben Einnahmen aus Kirchensteuern, Kirchenbeiträgen, Spenden und Erträgen aus wirtschaftlichen Unternehmungen und Beteiligungen auch staatliche Unterstützungen und Steuervorteile.

Wer bezahlt deutsche Kardinäle?

Während die evangelische Kirche im Jahr 2017 Einnahmen in Höhe von etwa 5,67 Milliarden Euro aus der Kirchensteuer erzielte, übertraf die katholische Kirche dies noch mit einem Betrag von 6,43 Milliarden Euro. Trotz dieser immensen Summe werden die Bischöfe von den Bundesländern bezahlt.

Warum besitzt die Kirche so viel Land?

Das Vermögen der römisch-katholischen Kirche setzt sich dezentral aus dem Vermögen des Heiligen Stuhls, der Bistümer und mit der römisch-katholischen Kirche verbundenen Organisationen und Unternehmen zusammen. Maßgebliche Einflussfaktoren der Kirchenfinanzierung sind neben Einnahmen aus Kirchensteuern, Kirchenbeiträgen, Spenden und Erträgen aus wirtschaftlichen Unternehmungen und Beteiligungen auch staatliche Unterstützungen und Steuervorteile.

Welche staatsleistungen erhalten die Kirchen?

Aktuelle Höhe der Staatsleistungen – Insbesondere die evangelischen und katholischen Kirchen in Deutschland erhalten Staatsleistungen von den Ländern. Für diese beiden Religionsgesellschaften sind in den Haushaltsplänen der Bundesländer für 2022 insgesamt etwa 602 Millionen Euro veranschlagt.

355 Mio. € ev. / 248 Mio. € kath.) Davon beruht ein Teil auf Ansprüchen vor dem Jahr 1919 und ein Teil sind nach Inkrafttreten des Ablösegebotes eingeführte freiwillige Zuschüsse. Außerdem erhalten auch andere Religionsgesellschaften wie zum Beispiel Alt-Katholiken, evangelisch-reformierte Kirchen (Hugenotten) oder jüdische Gemeinden von den Ländern Staatsleistungen, die auf Ansprüchen vor Inkrafttreten des Ablösegebotes in Artikel 138 Absatz 1 WRV beruhen.

Die Staatsleistungen erhöhen sich regelmäßig in jedem Jahr, da sie in den meisten Bundesländern an die Besoldungsentwicklung der Landesbeamten gekoppelt sind. Die Leistungen von Städten und Gemeinden an Religionsgesellschaften (Kirchen) sind bisher nicht erfasst.

  1. Auch diese kommunalen Staatsleistungen sind nach überwiegender Rechtsauffassung per Ablösung gemäß Artikel 138 Absatz 1 WRV zu beenden, da die Kommunen nunmehr Bestandteil der Länder sind.
  2. In einigen Bundesländern werden aus Gleichbehandlungsgründen (Parität) auch Zuschüsse an andere Kirchen/Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften gezahlt, die selbst aber keine Staatsleistungen im Sinne von Art.138 I WRV sind.
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In den Haushaltsplänen der Bundesländer für 2022 sind insgesamt etwa 688 Millionen Euro veranschlagt. Solche neu eingeführten Subventionen und sonstigen Leistungen sind Teil der staatlichen Kultur- und Grundrechtsförderung. Sie stehen somit unter dem Vorbehalt ihrer Legitimation durch verfassungsgemäße Zwecksetzungen und müssen dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprechen.

in den Haushaltsplänen der deutschen Bundesländer für 2022 veranschlagte Beträge

Bundesland Ev.-Luth. Kirchen Röm.-Kath. Kirche Jüdische / Israel. Gemeinden Humanisten / Konfessionsfreie Altkath. Kirche Ev.-reformierte / Hugenotten Orthodoxe Methodisten Freireligiöse / Freikirchler Muslime / Aleviten sonstige gesamt Kapitel Einwohner am 31.12.2020 pro Einw.
Baden-Württemberg 68.742.900 68.332.100 4.690.000 65.800 477.100 17.600 139.300 142.464.800 0455 11.103.043 12,83 €
Bayern 25.944.000 77.243.000 22.060.000 76.000 24.000 1.114.000 24.000 48.000 126.533.000 0550, 0551,0552,0505 13.140.183 9,63 €
Hessen 42.764.150 18.758.250 6.527.000 40.000 68.089.400 0402 Förd.-Nr.2 6.293.154 10,82 €
Rheinland-Pfalz 29.196.300 37.008.700 1.100.000 5.000 119.600 67.429.600 1559 4.098.391 16,45 €
Niedersachsen 41.396.000 10.387.000 5.287.000 285.000 3.000 300.000 57.658.000 0765 8.003.421 7,20 €
Nordrhein-Westfalen 9.760.000 14.320.000 19.000.000 280.000 43.360.000 02050 17.925.570 2,42 €
Sachsen-Anhalt 32.873.300 6.766.200 1.677.800 41.317.300 1315 2.180.684 18,95 €
Sachsen 28.420.999 1.136.840 1.070.000 30.627.839 0503 Titel 68401 4.056.941 7,55 €
Thüringen 21.367.000 6.553.200 477.900 28.398.100 1710 2.120.237 13,39 €
Berlin 8.039.000 3.951.000 14.582.000 600.000 10.000 27.182.000 0820 3.664.088 7,42 €
Mecklenburg-Vorpommern 17.167.200 709.700 575.000 45.500 18.497.400 1304 1.610.774 11,48 €
Schleswig-Holstein 15.126.000 270.000 908.000 11.600 3.300 8.900 16.327.800 0741 2.910.875 5,61 €
Brandenburg 13.626.700 1.784.200 950.000 100.000 100.000 16.560.900 06810 Titel 68480 und 68580 2.531.071 6,54 €
Saarland 187.600 652.400 494.700 72.300 1.407.000 0617 983.991 1,43 €
Hamburg 1.108.000 1.108.000 4.1.5 1.852.478 0,60 €
Bremen 547.200 547.200 HSt.0020.68415-1 680.130 0,80 €
gesamt 354.611.149 247.872.590 81.054.600 1.126.800 920.000 66.400 306.900 108.900 687.508.339 83.155.031 8,32 €

Was macht die katholische Kirche mit ihrem Geld?

Die Kirchensteuer finanziert das Personal der Kirche, nicht etwa Altenheime Manche Menschen sind nur noch in der Kirche, um wenigstens überhaupt irgendetwas Soziales zu machen. Das Problem: Die Kirchensteuer wird zu großen Teilen überhaupt nicht nur für Seniorenheime und Kindergärten verwendet.

  1. Mehr als die Hälfte ist in Deutschland noch Mitglied in einer der beiden großen Kirchen.
  2. Obwohl es immer wieder mal Austrittswellen gibt, haben die Kirchen aufgrund gestiegener Einkommen im vergangenen Jahr die höchsten Einnahmen gehabt.
  3. Über elf Milliarden Euro Kirchensteuern haben die Finanzämter einbehalten und an die Kirchen abgeführt.

Davon gingen rund sechs Milliarden an die katholische und fünf Milliarden an die evangelische Kirche. Trotz vieler Austritte: Manche Menschen bleiben Mitglied in der Kirche, weil sie denken, sie würden damit karitative Einrichtungen finanzieren. Das stimmt allerdings eher nicht.

  1. Zuschüsse an Caritas und Diakonie machen ungefähr zehn Prozent aus.
  2. Irchliche Einrichtung der Caritas und der Diakonie, Altenheime und Kindergärten zum Beispiel, werden zu einem sehr hohen Prozentsatz – über 90 Prozent – staatlich bezuschusst.” Christiane Florin, Redaktion Religion und Gesellschaft des Deutschlandfunks Das Geld, das unserem Einkommen als Kirchensteuer abgezogen wird, dient in erster Linie dem jeweiligen Bistum dazu, sein Personal zu finanzieren, beispielsweise Pfarrer oder evangelische Pfarrerinnen, Pastoralreferenten und Musikerinnen.

Wer glaubt, dass mit der Kirchensteuer karitative Einrichtungen wie Altenheime und Kindergärten, unterstützt werden, sollte wissen, dass diese zu über 90 Prozent vom Staat bezahlt werden. Nur ein geringer Anteil – weniger als zehn Prozent – werden über die Kirchensteuer finanziert wird.

Wer bezahlt den Unterhalt der Kirche?

Die kirchlichen Amtsträger werden von den Kirchen aus Kirchensteuermitteln bezahlt! Weit gefehlt! Der gemeine Staatsbürger – ob er einer Glaubensvereinigung angehört oder nicht – trägt einen erheblichen Anteil der hier anfallenden Personalkosten. Es fragt sich, ob diese Finanzierungsmethode auch heute noch zeitgemäß ist.

  1. Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Zahlungspflicht des Staates für kirchliche Würdenträger geht auf die Enteignung der Kirchen im Jahr 1803 zurück.
  2. Die geistlichen Fürsten mussten im Zusammenhang mit der beginnenden Säkularisierung ihre Besitztümer an die weltlichen Fürsten abgeben.
  3. Im Gegenzug verpflichtete sich der Staat zur Zahlung eines Ersatzes.1 Bischöfe und Kardinäle werden aufgrund dieser mehr als 200-jährigen Verpflichtung noch heute aus der Staatskasse bezahlt.
See also:  Was Kostet Kfz-Steuer Diesel Euro 4?

Nur die Gehälter der Pfarrer werden durch die Kirchensteuer finanziert. Diese Tatsache basiert auf einer Reihe von Verträgen zwischen den einzelnen Bundesländern und der Kirche. Zudem ist sie vom Grundgesetz gedeckt. Art.140 GG lautet: „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.

August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.” Art.138 der Weimarer Verfassung lautet wiederum: „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst.” Bis auf Bremen und Hamburg hat sich jedes Bundesland zu Staatsleistungen verpflichtet, deren regionale Unterschiede aus einer komplizierten Rechtsgeschichte resultieren.2 Die nach wie vor geleisteten Zahlungen gehen etwa in Bayern auf ein im Jahr 1924 zwischen dem Land und dem Vatikan geschlossenes Konkordat zurück, dem alsbald ein inhaltlich ähnlicher Vertrag mit den bayerischen Protestanten folgte.

Jedes Jahr übernimmt Bayern pauschal die Personalkosten für den evangelischen Landeskirchenrat und für die sieben katholischen Erzbischöfe und Bischöfe und weiterhin unter anderem für 60 Kanoniker und 42 Domvikare, für Beiträge zum Unterhalt der bischöflichen Priester und Knabenseminare usw., usw.3 Für die katholischen Bistümer in Bayern zahlte der bayerische Staat Jahr für Jahr fast 66 Millionen Euro.

Für die evangelische Landeskirche weitere 21 Millionen Euro. Macht insgesamt rund 87 Millionen. Bundesweit fließen an die Kirchen Personalkosten in Höhe von 500.000.000 €.4 Der Einsatz von Kirchensteuern für diese Personalausgaben ist hier nicht vorgesehen. Neben diesen Leistungen stehen den Kirchen auch noch finanzielle Leistungen für ihre Kindergärten, Erstattungen für Pflegeheime und Krankenhäuser der Caritas und Diakonie, Zuschüsse für die kirchliche Denkmalpflege oder Bildungsarbeit zu.

Außerdem: Die katholische Kirche gilt nach einem Bericht in der „Zeit” 5 als größter privater Grundbesitzer in Deutschland. Die genauen Zahlen veröffentlicht die Kirche natürlich nicht, aber Experten schätzen den Besitz beider christlicher Kirchen auf etwa 100.000 Gebäude.

Darunter fallen keine Gotteshäuser, sondern Gemeindehäuser, Heime oder Erholungseinrichtungen, vermietete Objekte etc. Zudem gibt es Bauland in Kirchenbesitz von rund 544 Millionen Quadratmetern.5 Seitens der Kirchen hält man aber wohl nur die Finanzierung ihres Personals durch die Allgemeinheit – seit mehr als zwei Jahrhunderten – für zeitgemäß, nicht aber eine kostenlose Unterbringung von Flüchtlingen in ihren Liegenschaften.

Dabei müsste man sich ernsthaft die Grundsatzfrage stellen, ob ein Vorgang aus der Napoleonischen Zeit – vor mehr als 200 Jahren – heute noch solch üppige Zahlungen durch allgemeine Steuermittel rechtfertigt. Fragwürdig erscheint es auch, dass sich Bayerns Bistümer in der gegenwärtigen Situation die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in kirchlichen Einrichtungen erstatten lassen.6 Dabei würde man doch annehmen, dass eine Kostenbeteiligung der evangelischen und der katholischen Kirchen, der Bistümer und Erzdiözesen nach ihrem Selbstverständnis von Barmherzigkeit angezeigt wäre.

  1. Mittlerweile scheint aber zumindest bei der Flüchtlingsfrage ein „Umdenken im Kleinen” stattzufinden: Das kirchliche Engagement soll nun verstärkt werden.
  2. Die katholische Kirche will künftig rund 100 Millionen Euro zusätzlich für Flüchtlinge investieren, davon etwa ein Drittel für Hilfen in den Herkunftsländern.

Dabei wäre auch ein Umdenken bei der Finanzierung des Kirchenpersonals für die Zukunft angebracht. Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger 3 Siehe Fußnote 2.4 Siehe Fußnote 2.5 Siehe Fußnote 5.6 Bayerischer Rundfunks „br24″ vom 7.11.2015

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