Was Können Eltern Von Studenten Von Der Steuer Absetzen?

Was Können Eltern Von Studenten Von Der Steuer Absetzen
Beispiel  – Eltern bekommen für ihre 27-jährige Tochter kein Kindergeld mehr. Das Kind studiert außerhalb und wohnt unter der Woche in einer Studentenbude, die die Eltern für 430 Euro angemietet haben. In der Steuererklärung können die Eltern Unterstützungsleistungen nach § 33a Abs.

Zu versteuerndes Einkommen Eltern 60 000 €
Steuerbelastung 10 945 €
Zu versteuerndes Einkommen (nach Abzug der Unterstützungsleistungen) 50 592 €
Steuerbelastung neu (Soli plus Einkommensteuer) 8 014 €
Steuerersparnis 2 931 €

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Was können Eltern von Studenten absetzen?

28. 01. 2022 Grundsätzliches Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Berufsausbildung können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studierende! Zu den steuerlich absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Immatrikulationsgebühren, Fachliteratur, Computer, Repetitorien nebst Fahrtkosten und Aufwendungen für Auslandssemester.

  • Ob und in welcher Höhe diese Kosten abgesetzt werden können, hängt davon ab, welcher Kategorie die Ausgaben zugeordnet werden: Handelt es sich um Werbungskosten sind die Kosten in der Einkommensteuer in voller Höhe ansetzbar;

Handelt es sich um Sonderausgaben sind die Kosten maximal bis zu einer Höhe von 6. 000 EUR steuerlich ansetzbar. Werbungskosten Werbungskosten sind Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen und können unbegrenzt abgezogen werden.

  • Entstehen durch Werbungskosten Verluste, können diese in spätere Berufsjahre vorgetragen werden;
  • Sonderausgaben sind hingegen grundsätzlich Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zugeordnet werden;

Dazu gehören Kosten für ein Erststudium. Sie werden daher nur bis zu einem Höchstbetrag von 6. 000 Euro pro Jahr anerkannt. Die Rechtsprechung begründet dies mit der Auffassung, dass beim Erststudium eine private Mitveranlassung vorliegt. Kosten, die weder Werbungskosten noch Sonderausgaben sind, gelten als reine Privatsache und werden steuerlich nicht berücksichtigt. Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten hängt vom Ausbildungsabschnitt ab:

  • Kosten für ein Erststudium : Wer noch keinen Studien- oder Ausbildungsabschluss hat, befindet sich steuerlich gesehen in der Erstausbildung. Die Kosten für ein solches Studium werden aktuell nur als Sonderausgaben anerkannt. Dies hat den Nachteil, dass maximal 6. 000 Euro pro Jahr berücksichtigt werden. Zudem können Sonderausgaben nur in dem Jahr mit Einnahmen verrechnet werden, in dem sie tatsächlich anfallen.

    Dies kann z. bei einem sog. Seniorenstudium der Fall sein. Unterschiede bei Erst- und Zweitstudium Handelt es sich um ein Studium, mit dessen Abschluss man später in die Berufswelt einsteigen möchte, muss zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden werden.

    Ein Verlustvortrag in künftige Berufsjahre ist nicht möglich.

Der Sonderausgabenabzug lohnt sich daher vor allem dann, wenn der Studierende während seines Erststudiums schon gute Einnahmen erzielt und dafür Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer zahlt z. durch einen gut bezahlten Nebenjob. Ein bloßer Minijob bis max. 450 EUR im Monat ist nicht ausreichend. Allerdings – sollte der Student – als studentische Aushilfskraft sozialversicherungspflichtig (als Student begünstigt) abgerechnet werden, können die Studienkosten ebenfalls „verrechnet” werden.

  • Kosten für ein sogenanntes zweites Studium sind Werbungkosten. Das hat zwei Vorteile: Diese Kosten können in voller Höhe abgezogen werden und der Werbungskostenabzug lohnt sich auch dann, wenn während des Studiums noch gar keine steuerpflichtigen Einnahmen erzielt werden. Denn die Kosten können in voller Höhe als Verlust festgestellt werden, wenn in den Folgejahren das erste Mal steuerpflichtige Einnahmen bzw.

Eine Erstausbildung liegt nach dem Gesetz bereits vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 12 Monaten mit einer Prüfung abgeschlossen wurde. Jede anschließende Ausbildung oder ein anschließendes Studium zählen als weitere Ausbildung. Bereits das Masterstudium nach dem Bachelor gilt damit als zweites Studium, sodass die Kosten für das Masterstudium vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Steuern anfallen. Zwischen der Erstausbildung und der weiteren Ausbildung kann eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten liegen. Wenn möglich, sollten hohe Ausgaben daher in das Zweitstudium verschoben werden, da sich die Ausgaben dann i.

steuerlich besser nutzen lassen. Im sogenannten Zweistudium befinden sich typischerweise:

  • Studierende, die bereits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben;
  • Studierende, die berufsbegleitend studieren (duales Studium);
  • Doktoranten (sog. Promotionsstudium)

Es gibt zum Thema Erstausbildung und Zeitstudium umfangreiche Rechtsprechung. Die Finanzverwaltung ist natürlich daran interessiert, alle Aufwendungen einer Erstausbildung zuzuordnen und argumentiert unter anderem mit einem Gesamtplan einer Ausbildung. Auch darf man in einer Zweitausbildung maximal 20 Wochenarbeitsstunden zusätzlich arbeiten.

  • Eltern – Welche Kosten können Eltern absetzen? Prinzipiell gilt, dass nur das Kind in der Ausbildung selbst die Kosten für die Ausbildung steuerlich geltend machen kann;
  • Die Kinder müssen daher eine eigene Steuererklärung abgeben;

Allerdings werden Eltern von studierenden Kindern steuerlich gefördert: Kinder, für die es Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag gibt: Für studierende Kinder, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Eltern Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhalten.

  • Für Kinder, die auswärts wohnen, erhalten Eltern zusätzlich den Sonderbedarfsfreibetrag;
  • Er beträgt zurzeit 924 Euro pro Jahr;
  • Zudem können die Basiskrankenversicherungsbeiträge des Kindes als Sonderausgaben der Eltern abgesetzt werden;

Achten Sie bitte darauf, dass das Kind am auswärtigen Wohnsitz auch gemeldet ist. Einige Finanzämter erkennen die auswärtige Unterbringung ansonsten nicht an. Kinder, für die kein Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag mehr gewährt wird: Haben die Kinder das 25. Lebensjahr vollendet, entfällt grundsätzlich der Anspruch auf Kindergeld bzw.

den Kinderfreibetrag. Allerdings können die Eltern Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Bei der Einkommensteuererklärung 2021 werden maximal 9. 744 Euro berücksichtigt, ab 2022 gilt ein Höchstbetrag von 9.

984 Euro. Zusätzlich können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes abgesetzt werden. Wichtig ist hier zu wissen: Gehört das Kind zum Haushalt der Eltern, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ihnen dafür Unterhaltsaufwendungen in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrages erwachsen.

  • Ein Nachweis der Aufwendungen ist nicht erforderlich;
  • Sonderthema Wohnkosten:  Zahlen Eltern die Miete für die Kinder am Studienort direkt an den Vermieter oder werden sie selbst Mieter der Wohnung, können die Kosten in der Regel nicht bei der Steuer abgesetzt werden;

Das Kind sollte also besser der Mieter sein. Sollten die Vermieter damit nicht einverstanden sein, können Eltern als Bürge auftreten. In diesem Fall können die Wohnkosten ggfs. beim Kind steuerlich als Studienkosten berücksichtigt werden (im Rahmen des Erststudiums sind dies Sonderausgaben).

  • Kaufen die Eltern am Studienort eine Wohnung und vermieten diese dann an ihr Kind, gelten besonders strenge Voraussetzungen;
  • Denn die Finanzverwaltung erkennt Verträge zwischen nahen Angehörigen, wie Eltern und Kindern, nur an, wenn diese einem Fremdvergleich standhalten;

Das heißt, denselben Vertrag müssten die Eltern auch mit einem fremden Dritten abschließen. Um die Fremdüblichkeit nachzuweisen, sollte eine ortsübliche Miete (mindestens in Höhe von 66%) vereinbart werden und auch die Mietzahlungen regelmäßig unbar erfolgen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, so können die Eltern die Ausgaben (zu 100%) im Zusammenhang mit der Wohnung als Werbungkosten absetzten (z. Darlehenszinsen oder Abschreibungen). Liegt die Miete des Kindes unterhalb von 50 Prozent (ab 2021), können die Eltern nur einen Teil der Aufwendungen für die Wohnung steuerlich absetzen.

Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Ihr Kanzleiteam Klinkenberg & Kloubert.

Welche Studienkosten sind steuerlich absetzbar?

Erstausbildung oder Zweitausbildung – Die gute Nachricht ist, dass du die Studienkosten absetzen kannst. Dabei ist es grundsätzlich erst einmal egal, ob du zum ersten Mal studierst, vorher eine Ausbildung absolviert hast oder dich für ein zweites Studium entscheidest.

  1. Bei näherer Betrachtung entscheidet jedoch über die Frage, wie sich Studienkosten tatsächlich absetzen lassen, die genaue Art des Studiums;
  2. Hierbei gilt es zu beantworten, ob eine Erst- oder Zweitausbildung vorliegt;

Dies bestimmt, wie du deine Studienkosten absetzen kannst. Wenn du für eine Erstausbildung die Studienkosten absetzen möchtest, gilt:

  • Die Studienkosten sind als steuerlich begünstigte Privatausgaben und somit als Sonderausgaben abzugsfähig
  • Maximal 6. 000 Euro pro Jahr lassen sich als Studienkosten absetzen
  • Die Kosten wirken sich lediglich im selben Jahr aus und führen erst dann zu einem Steuervorteil, wenn du überhaupt Steuern entrichtest

Möchtest du dagegen für eine Zweitausbildung Studienkosten absetzen, gilt:

  • Die Studienkosten stellen berufliche Ausgaben dar und sind somit als Werbungskosten abzugsfähig
  • In diesem Fall kannst du in unbegrenzter Höhe deine Studienkosten absetzen
  • Deine Kosten wirken sich entweder im gleichen Jahr oder unter bestimmten Bedingungen sogar in den darauffolgenden Jahren durch einen Verlustvortrag oder Verlustrücktrag steuermindernd aus

Die Gegenüberstellung verdeutlicht, dass es vorteilhafter ist, für eine Zweitausbildung seine Studienkosten absetzen zu lassen.

Welche Kosten können Eltern von Studenten absetzen Österreich?

Sie studieren nicht in der Stadt, in der Ihre Eltern wohnen? Absolvieren Sie ein Studium außerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes, können Ihre Eltern unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag geltend machen: 110 Euro monatlich für jeden ange- fangenen Monat.

Was kann ich als Mutter von der Steuer absetzen?

So setzt Du Kinder­betreuungs­kosten ab – Du kannst zwei Drittel Deiner Kosten für die Kinderbetreuung bis maximal 6. 000 Euro, also höchstens 4. 000 Euro je Kind und Jahr , als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es handelt sich um Dein eigenes Kind oder Pflegekind.
  2. Das Kind gehört zu Deinem Haushalt. (Bei nicht zusammenlebenden Eltern ist die Meldeadresse des Nachwuchses entscheidend. )
  3. Das Kind hat sein 14. Lebensjahr noch nicht vollendet.

Diese Altersgrenze gilt nicht , wenn das Kind sich wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten kann. Folgende Aufwendungen kannst Du beispielsweise in der Anlage Kind Deiner Steu­er­er­klä­rung angeben:

  • die Unterbringungskosten von Kindern in Kindertagesstätten, -horten und -krippen, Internaten sowie bei Tagesmüttern und in Ganztagspflegestellen;
  • die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern;
  • die Beschäftigung von Haushaltshilfen, soweit sie Kinder betreuen;
  • die Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben.

Nicht berücksichtigt werden allerdings Kosten für (Nachhilfe-)Unterricht, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sowie für die Verpflegung des Kindes. Der Abzug von Kinder­betreuungs­kosten setzt voraus, dass Du dafür eine Rechnung erhalten und den Betrag an die Betreuungsperson überwiesen hast. Barzahlungen und Barschecks erkennt der Fiskus nicht an. Die Rechnung und die Zahlungsnachweise musst Du zwar nur auf Verlangen des Finanzamts vorlegen, trotzdem solltest Du sie gut aufbewahren.

Häufig übernehmen nahe Angehörige die Kinderbetreuung. Sofern Du dafür Geld überwiesen und klare und schriftliche Vereinbarungen getroffen hast, die Du auch tatsächlich umsetzt, kannst Du auch diese Art der Kinder­betreuungs­kosten von der Steuer absetzen.

Die Betreuungsperson darf allerdings nicht mit Dir und Deinem Kind in einem Haushalt leben. Denkbar ist zum Beispiel, dass die Oma ihren Enkel ohne Vergütung betreut, dafür aber ihre Fahrtkosten in Rechnung stellt, die Du überweist. Diesen Aufwendungsersatz kannst Du als Kinder­betreuungs­kosten absetzen.

Falls Du im Rahmen eines so­zial­ver­si­che­rungs­pflicht­ig­en Beschäftigungsverhältnisses oder eines Minijobs als Arbeitgeber der Betreuungsperson fungierst, reicht als Nachweis der schriftliche Arbeits­vertrag.

Beschäftigst Du in Deinem Privathaushalt einen Minijobber, dann kannst Du für die Haushaltshilfe als Steuerermäßigung 20 Prozent von höchstens 2. 550 Euro erhalten, also bis zu 510 Euro. Geregelt ist dies im Paragraf 35a Absatz 1 Einkommensteuergesetz. Hast Du Dein Kind in einem Kindergarten oder Hort betreuen lassen, genügen der Bescheid des öffentlichen oder privaten Trägers über die Gebühren und Ihr Überweisungsbeleg.

Wie viel Geld steht Studenten von den Eltern zu?

Höhe des Unterhalts – Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel 860 Euro im Monat (Stand: 2022) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Das ist der Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und ist die anerkannteste Empfehlung zur Höhe des Unterhalts.

  1. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Studierenden und eventuelle Studiengebühren sind in dem Regelsatz nicht enthalten;
  2. Voneinander getrennt lebende Eltern müssen den Regelsatz anteilig zahlen, und zwar im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Einkommen;

Einkünfte der Studierenden (beispielsweise aus regelmäßiger Erwerbstätigkeit), ein Erbe oder erspartes Geld können die Unterhaltspflicht der Eltern mindern. Entscheidungen darüber sind immer abhängig vom konkreten Einzelfall. Die Eltern können den Unterhalt statt in Geld auch in Naturalien (Unterkunft und Nahrungsmittel) leisten (§ 1612 Absatz 2 BGB).

Kann man studierende Kinder von der Steuer absetzen?

Eltern können gezahlten Unterhalt für ein studierendes Kind vollständig steuerlich geltend machen. Dies gilt auch, wenn Tochter oder Sohn in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem Lebenspartner leben. Voraussetzung ist, dass das Paar nicht verheiratet ist. Längst sind die Zeiten der klassischen Rollenverteilung in einer Beziehung vorbei.

  • War es früher klar, dass der Mann für den gemeinsamen Unterhalt sorgt, gibt es heute die unterschiedlichsten Modelle;
  • Jedes Paar muss den passenden Weg für sich finden;
  • Das gilt erst recht, wenn die beiden nicht verheiratet sind und einer während des Studiums noch keine eigenen Einkünfte erzielt;

Wie gut, wenn dann Mutter und Vater zur Stelle sind und einen regelmäßigen Betrag zum Lebensunterhalt beisteuern.

Kann man Unterhalt für studierende Kinder steuerlich absetzen?

Praxistipp: – Bis zu 9. 408 Euro pro Jahr können Eltern steuerlich geltend machen, wenn sie Sohn oder Tochter mit Unterhaltszahlungen unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung können sie diesen Betrag jedoch nur geltend machen, wenn sie weder Kindergeld beziehen noch den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen.

Haben die Kinder bereits eigene Einkünfte, werden diese ab einer Summe von 624 Euro pro Jahr vom Unterhaltshöchstbetrag abgezogen. Dagegen erhöht sich der Betrag um die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung.

Voraussetzung dafür ist, dass sie ebenfalls vom Unterhaltszahler übernommen werden und noch nicht als Sonderausgaben geltend gemacht wurden. Ist dieser Steuertipp interessant für Sie? Weitere Beiträge finden Sie bei unserem Kooperationspartner Haufe. de.

Was sind außergewöhnliche Belastungen für das Kind?

Bis 2018 gilt:  – Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (bzw. 16. Lebensjahres bei erheblicher Behinderung) sind Kinderbetreuungskosten bis 2. 300 € pro Kind ohne Selbstbehalt absetzbar. Jene Betreuungskosten, die den Betrag von 2. 300 € übersteigen oder für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, können als sonstige außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt geltend gemacht werden.

Können Eltern die Fahrtkosten ihrer Kinder absetzen?

Betreuungsbedingter Aufwand der Großeltern als außergewöhnliche Belastung – In einem vom FG Münster entschiedenen Fall ( Urteil vom 01. 03. 2021 – 9 K 1651/18 E ) hatte ein Ehepaar Aufwendungen für die Betreuung der Enkelkinder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.

Zur Begründung trugen sie vor, dass ihre Tochter und deren Ehemann ein Restaurant führten und deshalb bis spät in die Nacht und an Wochenenden auf Kinderbetreuung angewiesen seien. Ein Babysitter sei für diese Zeiträume kaum zu finden bzw.

unbezahlbar. Aus diesem Grund seien die Großeltern jedes Wochenende und an Feiertagen zu dem Ort gefahren, um die Enkelkinder zu beaufsichtigen. Sie machten Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand in Höhe von rund 6. 000 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend.

Da das Finanzamt die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung abgelehnt hatte, hat das Ehepaar Klage erhoben, welche das FG als unbegründet zurückgewiesen hat. Nach Auffassung des FG lag keine Situation vor, die aus sittlichen Gründen eine Ausnahme vom Grundsatz rechtfertige, dass Besuchsfahrten zu Angehörigen nicht steuerlich berücksichtigt werden können.

Insbesondere folge eine sittliche Zwangsläu-figkeit nicht aus dem grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 1 GG stelle die elterliche Entscheidung für Kinder unter besonderen Schutz und verbiete es, erwerbstätigen Eltern bei der Einkommensbesteuerung die “Vermeidbarkeit” ihrer Kinder entgegenzuhalten.

Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten müssten daher zumindest als zwangsläufige Aufwendungen der geschützten privaten Lebensführung grundsätzlich in realitätsgerechter Höhe abziehbar sein. Der Gesetzgeber sei allerdings berechtigt, mit einer sachgerechten Pauschalierung eine Obergrenze festzulegen und damit zu bestimmen, wieweit die dem Grunde nach zwangsläufigen Kinderbetreuungskosten im typischen Fall auch der Höhe nach zwangsläufig seien ( BVerfG Beschluss vom 16.

03. 2005 – 2 BvL 7/00 ).

Kann man eine Studentenwohnung steuerlich geltend machen?

Studenten im Erststudium können die Miete für ihr WG Zimmer oder ihre Studentenwohnung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Zweitstudium können diese Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. – Neustadt a. , Oktober 2016.

Kann man essensgeld von der Steuer absetzen?

Welche Kosten der Kinderbetreuung kann ich absetzen? – Lebt Ihr Kind in Ihrem Haushalt, können Sie viele Kosten rund um die Kinderbetreuung geltend machen. Zum Beispiel für einen Platz

  • in einem Kindergarten,
  • in einer Kindergrippe,
  • einer Kindertagesstätte
  • oder einem Kinderhort.

Zu den Betreuungskosten zählen außerdem die Ausgaben für

  • einen Babysitter,
  • ein Au-Pair
  • oder eine Nanny.

Dafü müssen Sie eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegen haben und diese per Überweisung begleichen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Wichtiger Hinweis: Die Kosten für beispielsweise Essensgeld oder Spielgeld dürfen Sie steuerlich leider nicht berücksichtigen. Die Konsequenz ist, dass Sie bei der Rechnung genau darauf achten müssen, dass die Kosten für die Betreuung extra ausgewiesen sind.

Kann ich den Führerschein meiner Tochter von der Steuer absetzen?

Führerschein sorgt für Mobilität bei Menschen mit Behinderung – Menschen, die geh- und stehbehindert sind, können die Kosten für den Führerschein von der Steuer absetzen – und zwar als außergewöhnliche Belastung. Wie Sie außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen, zeigt Ihnen unser Artikel Was sind außergewöhnliche Belastungen?  Dass die Kosten absetzbar sind, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits 1993 entschieden.

Die Richter/innen begründeten ihr Urteil damit, dass stark gehbehinderte Menschen aufgrund ihrer Einschränkung auf eine Fahrerlaubnis dringend angewiesen sind. Denn sie können oft nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen und brauchen daher ein eigenes Auto – zum Beispiel für Fahrten zum Arzt oder zur Therapeutin, zum Einkaufen oder zu Behörden.

Übernehmen die Eltern die Kosten der Fahrerlaubnis, können sie die Kosten in ihrer Steuererklärung eintragen. Der BFH ist nämlich davon überzeugt, dass die Eltern aus sittlichen Gründen zur Übernahme der Kosten verpflichtet sind.

Kann man studierende Kinder von der Steuer absetzen?

Eltern können gezahlten Unterhalt für ein studierendes Kind vollständig steuerlich geltend machen. Dies gilt auch, wenn Tochter oder Sohn in einem gemeinsamen Haushalt mit ihrem Lebenspartner leben. Voraussetzung ist, dass das Paar nicht verheiratet ist. Längst sind die Zeiten der klassischen Rollenverteilung in einer Beziehung vorbei.

War es früher klar, dass der Mann für den gemeinsamen Unterhalt sorgt, gibt es heute die unterschiedlichsten Modelle. Jedes Paar muss den passenden Weg für sich finden. Das gilt erst recht, wenn die beiden nicht verheiratet sind und einer während des Studiums noch keine eigenen Einkünfte erzielt.

Wie gut, wenn dann Mutter und Vater zur Stelle sind und einen regelmäßigen Betrag zum Lebensunterhalt beisteuern.

Können Eltern die Fahrtkosten ihrer Kinder absetzen?

Betreuungsbedingter Aufwand der Großeltern als außergewöhnliche Belastung – In einem vom FG Münster entschiedenen Fall ( Urteil vom 01. 03. 2021 – 9 K 1651/18 E ) hatte ein Ehepaar Aufwendungen für die Betreuung der Enkelkinder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht.

Zur Begründung trugen sie vor, dass ihre Tochter und deren Ehemann ein Restaurant führten und deshalb bis spät in die Nacht und an Wochenenden auf Kinderbetreuung angewiesen seien. Ein Babysitter sei für diese Zeiträume kaum zu finden bzw.

unbezahlbar. Aus diesem Grund seien die Großeltern jedes Wochenende und an Feiertagen zu dem Ort gefahren, um die Enkelkinder zu beaufsichtigen. Sie machten Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand in Höhe von rund 6. 000 EUR als außergewöhnliche Belastung geltend.

Da das Finanzamt die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung abgelehnt hatte, hat das Ehepaar Klage erhoben, welche das FG als unbegründet zurückgewiesen hat. Nach Auffassung des FG lag keine Situation vor, die aus sittlichen Gründen eine Ausnahme vom Grundsatz rechtfertige, dass Besuchsfahrten zu Angehörigen nicht steuerlich berücksichtigt werden können.

Insbesondere folge eine sittliche Zwangsläu-figkeit nicht aus dem grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. Art. 6 Abs. 1 GG stelle die elterliche Entscheidung für Kinder unter besonderen Schutz und verbiete es, erwerbstätigen Eltern bei der Einkommensbesteuerung die “Vermeidbarkeit” ihrer Kinder entgegenzuhalten.

  • Erwerbsbedingt notwendige Kinderbetreuungskosten müssten daher zumindest als zwangsläufige Aufwendungen der geschützten privaten Lebensführung grundsätzlich in realitätsgerechter Höhe abziehbar sein;
  • Der Gesetzgeber sei allerdings berechtigt, mit einer sachgerechten Pauschalierung eine Obergrenze festzulegen und damit zu bestimmen, wieweit die dem Grunde nach zwangsläufigen Kinderbetreuungskosten im typischen Fall auch der Höhe nach zwangsläufig seien ( BVerfG Beschluss vom 16;

03. 2005 – 2 BvL 7/00 ).

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