Wie kommen Steuernachzahlungen zustande? – Die typischen Gründe, warum es zu Nachzahlungen kommen kann, sind Pauschalen oder Sonderausgaben, die nicht berücksichtigt oder anerkannt werden. Wenn du in deiner Steuererklärung nicht alle Werbungskosten angegeben hast, kannst du auch mit Nachzahlungen rechnen.
Was tun wenn man Steuern nachzahlen muss?
Ich habe kein Geld für die Nachzahlung, was kann ich tun? – Kannst du dem Finanzamt nachweisen, dass du nicht zahlen kannst, da ansonsten deine Existenz bedroht wäre, gibt es diese Möglichkeiten:
Stundung:
Du kannst eine Stundung beim Finanzamt beantragen. Genehmigt das Finanzamt die Stundung, kannst du die Nachzahlung später bezahlen. Gleichzeitig kannst du auch eine Ratenzahlung mit dem Finanzamt vereinbaren. Achtung: Das ist leider nicht kostenlos. Das Finanzamt berechnet dafür Zinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat.
Aufrechnung:
Das ist die Verrechnung von Gutschriften mit Schulden. Erwartest du aus einem anderen Steuerbescheid eine Erstattung, kann das Finanzamt diese mit deiner Steuernachzahlung verrechnen.
Erlass:
Das kommt nur in sehr wenigen Fällen vor, in denen du ohne eigene Schuld in Existenznot geraten bist. Erkennt das Finanzamt die Argumente an, werden die Steuerschulden gestrichen.
Wann muss man bei einer Steuererklärung nachzahlen?
Bei mehreren Einkunftsarten – Sämtliche Personen, die zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn noch weitere Einkünfte erzielen ( siehe Einkunftsarten ), haben unter Umständen einen zu geringen Steuerbetrag abgeführt. Diese Situaution ist gegeben, wenn die zusätzlichen Einkünfte einen Wert von 410 Euro im Jahr überschreiten.
In der Praxis wird diese Grenze häufig durch den Bezug einer Rente oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erreicht. Vermietet z.B. ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer daher ein Zimmer in seinem eigenen Haus, und erwirtschaftet gerade einmal 50 Euro im Monat, so ergibt sich ein zusätzliches Einkommen von 600 Euro im Jahr.
Hier ist mit einer Steuernachzahlung zu rechnen, wenn nicht bereits Vorauszahlungen an das Finanzamt abgeführt wurden.
Warum muss ich Steuern nachzahlen Steuerklasse 1 und 6?
Warum muss ich bei Steuerklasse 6 nachzahlen? – Da die Steuerklasse 6 keine Freibeträge kennt, berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits ab dem ersten hinzuverdienten Euro. Es entstehen also bereits relativ hohe Abzüge (mehr dazu lesen Sie hier ).
Trotzdem fordert das Finanzamt mit dem Steuerbescheid manchmal eine Nachzahlung. Das liegt daran, dass die abgezogene Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung ist. Die endgültige Einkommensteuerschuld wird erst am Jahresende berechnet – und dabei kommen alle Beschäftigungsverhältnisse in einen Topf, Wegen des progressiven Steuertarifs kann dabei herauskommen, dass die im Zweitjob abgeführte Lohnsteuer nicht ausreichend bemessen war.
Mehr zur Einkommensteuer lesen Sie hier, Denn in der Steuerklasse 6 beginnt die Besteuerung zwar unmittelbar, aber mit einem deutlich geringeren Steuersatz als jener, der sich ergäbe, wenn man die Verdienste aus beiden Jobs direkt zusammenrechnen würde.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienen als kinderloser Single in Ihrem ersten Job 36.000 Euro brutto im Jahr. Dann werden darauf in Steuerklasse 1 4.539 Euro Lohnsteuer fällig. Nehmen wir weiter an, in Ihrem Nebenjob in Steuerklasse 6 verdienen Sie zusätzlich 9.600 Euro brutto pro Jahr. Darauf entfallen dann 1.072 Euro Lohnsteuer. Bei der Einkommensteuererklärung für 45.600 Euro verlangt das Finanzamt nun 7.029 Euro Steuern – 1.418 Euro weniger, als Sie durch die Lohnsteuer vorausbezahlt haben.
Kann das Finanzamt Geld zurück fordern?
Wie lange nach dem Steuerbescheid kommt das Geld auf mein Konto? – Stellt das Finanzamt fest, dass du zu viele Steuern gezahlt hast, erhältst du eine Rückerstattung. Diese überweist das Finanzamt meist zeitgleich mit der Erstellung des Einkommensteuerbescheids.
Es kann also sein, dass du das Geld schon auf deinem Konto hast, bevor der Steuerbescheid in deinem Briefkasten liegt. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, das Geld aber noch nicht, solltest du das Geld in den nächsten Tagen auf dem Konto haben. Dauert es länger? Überprüfe, ob auf dem Bescheid deine korrekte IBAN (Kontonummer) für die Auszahlung der Rückerstattung steht.
Ein Zahlendreher könnte eine Erklärung dafür sein, dass das Geld nicht auf das Konto überwiesen wurde.
Bei welcher Steuerklasse muss man nicht nachzahlen?
Häufige Fragen zur Steuerklasse 3/5 – Wie kann man eine Nachzahlung umgehen? Es ist möglich, die Nachzahlung zu vermeiden, wenn man dafür in Kauf nimmt, monatlich weniger Geld in der Tasche zu haben. Entweder man wechselt aus den Steuerklassen 3 und 5 in die 4 oder leistet eine sogenannte Vorauszahlung.
- Die Vorauszahlung wird jedes Quartal gezahlt.
- Ihre Höhe wird mit dem Finanzamt ausgehandelt.
- Wann macht es Sinn, sich für die Steuerklassenkombination 3/5 zu entscheiden? Steht das Einkommen in einem Verhältnis 60:40, dann kann es sich anbieten, sich für die Steuerklassen 3 und 5 zu entscheiden.
- Der Ehegatte mit dem höheren Einkommen sollte sich dabei für die Steuerklasse 3 entscheiden.
Grundsätzlich ergibt sich durch diese Wahl jedoch keine Steuerersparnis. Vielmehr wird hier die Steuererstattung, die man nach der Steuererklärung bekäme, schon monatlich durch die geringeren Lohnsteuerabzüge, sprich das höhere Nettoeinkommen, erreicht.
Welche Vorteile hat die Steuerklasse 4? Will man Nachzahlungen vermeiden, empfiehlt sich ein Wechsel in die Steuerklasse 4/4 oder die Nutzung der Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren. Entscheidet man sich für die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren, dann berechnet das Finanzamt für beide Ehepartner die Steuerlast, die voraussichtlich fällig wird.
Die vorausberechnete Steuer wird dann durch den monatlichen Lohnsteuerabzug getilgt. Im besten Fall erreicht man durch einen Wechsel in die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren eine Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung von 0 Euro.
Wie viel Steuern zurück bei Steuerklasse 1?
Im Schnitt gibt es 1.051 € Steuererstattung zurück! – Die Steuererstattung für Personen mit Steuerklasse 1 lag im Jahr 2010 bei durchschnittlich nur 873 €. Nur wenige Jahre später bekamen Steuerzahler mit derselben Steuerklasse bereits im Schnitt 1.051 € (2017) vom Finanzamt zurück – Tendenz steigend.
Warum ist Steuerklasse 6 so teuer?
Steuerklassen I bis VI im Jahr 2023 in der Tabelle –
Lohnsteuerklasse | gilt für. |
Steuerklasse 1 | Ledige, Verwitwete oder Geschiedene ohne Kinder oder aber Verheiratete, die in Trennung leben |
Steuerklasse 2 | Alleinerziehende, Ledige, Verwitwete oder Geschiedene mit Kindern, die Anspruch auf Entlastung haben |
Steuerklasse 3 | verheiratete Alleinverdiener oder Doppelverdiener, bei dem der Partner auf Antrag die Steuerklasse V hat |
Steuerklasse 4 | verheiratete Doppelverdiener |
Steuerklasse 5 | Partner, die diese Steuerklasse beantragt haben – (siehe Steuerklasse III) |
Steuerklasse 6 | Personen mit zusätzlicher Lohnsteuerkarte für ein weiteres Dienstverhältnis. Teuerste Steuerklasse, keine Freibeträge |
Mehr: Kirchensteuer – Gott auf der Gehaltsabrechnung
Ist es Steuerhinterziehung wenn man keine Steuererklärung abgibt?
Steuerbürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, sind oft der Meinung, dass sie eine Steuererklärung nicht verpflichtend abgeben müssen. Doch diese Auffassung entpuppt sich vielfach als falsch, beispielsweise wenn beide Ehegatten verdienen und die Steuerkassenkombination III/V gewählt haben.
- Der Gesetzgeber weiß, dass es bei dieser Konstellation in zahlreichen Fällen zur Nachzahlung kommt und verlangt daher die Abgabe der Einkommensteuererklärung.
- Gilt das schon als Steuerhinterziehung? Zumeist bekommen die Betroffenen nach zwei oder drei Jahren eine bösen Brief vom Finanzamt, mit dem sie zur Abgabe der Erklärung aufgefordert werden, wenn sie diese nicht „freiwillig” abgegeben haben.
Schließlich liegen den Finanzämtern die entsprechenden Informationen über Steuerklassen und Arbeitslöhne vor, da sie ihnen vom jeweiligen Arbeitgeber digital übermittelt worden sind. Doch zuweilen kommt der Brief des Finanzamts erst nach vielen Jahren.
- Und dann stellt sich die Frage, für wie viele Jahre die Steuererklärungen noch abgegeben werden müssen.
- Antwort: Steuererklärungen sind maximal für die letzten sieben Jahre abzugeben,
- Maßgebend ist die Festsetzungsfrist, die an sich nur vier Jahre beträgt,
- Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist.
Aber: Bei der Nichtabgabe von Steuererklärungen verschiebt sich ihr Beginn um drei Jahre, Im Jahre 2022 kann das Finanzamt also die Steuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2021 anfordern. Anders ausgedrückt: Die Festsetzungsfrist für das Steuerjahr 2015 beginnt am 1.1.2016 und endet am 31.12.2022.
Zugegeben: Sieben Jahre sind schon eine lange Zeit. Doch die Finanzverwaltung will zumeist noch weiter zurückgehen und wendet einen Kniff an: Die Nichtabgabe einer Steuererklärung sei nämlich stets eine Steuerhinterziehung, mindestens aber eine leichtfertige Steuerverkürzung. Und dann kann sich die Festsetzungsfrist auf fünf oder gar zehn Jahre verlängern.
Zusammen mit der dreijährigen Verschiebung des Fristbeginns droht also die Nacherklärung für bis zu 13 Jahre, Aktuell hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass kein Fall der Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung vorliegt, wenn eine Steuererklärung trotz Steuerklassenkombination III/V nicht abgeben wurde.
Folge: Steuererklärungen müssen nur für sieben Jahre nachgereicht werden ( Urteil vom 24.6.2022, 4 K 135/19 E ). Der Fall: Bis einschließlich 2008 erzielte lediglich der Ehemann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der Lohnsteuerabzug erfolgte über die Steuerklasse III. Die Ehegatten reichten regelmäßig Einkommensteuererklärungen ein.
Sie wurden zusammen veranlagt. Ab 2009 erzielte nicht nur der Ehemann, sondern auch die Ehefrau Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Weitere Einkünfte erzielten die Eheleute nicht. Der Lohnsteuerabzug des Ehemannes erfolgte weiterhin über die Steuerklasse III, derjenige der Ehefrau über die Steuerklasse V.
Die jeweiligen Arbeitgeber übermittelten dem Finanzamt die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen. Die Ehegatten reichten ab 2009 keine Steuererklärungen mehr ein. Erst Anfang 2018 wertete das Finanzamt eine Prüfliste aus. Hierbei fiel auf, dass mit der Aufnahme der Beschäftigung durch die Ehefrau in 2009 ein Wechsel von der Antrags- zur Pflichtveranlagung erfolgt war und die Eheleute daher ab 2009 verpflichtet waren, Einkommensteuererklärungen einzureichen.
Hierauf leitete das Finanzamt ein Strafverfahren ein und erließ im Jahre 2018 Steuerbescheide von 2009 an. Gegen die Festsetzungen für 2009 und 2010 wehrten sich die Eheleute, da ihrer Meinung nach Festsetzungsverjährung eingetreten sei. Und tatsächlich war ihre Klage erfolgreich.
Begründung: Die Festsetzungsfrist beträgt für beide Streitjahre vier Jahre zuzüglich einer so genannten Anlaufhemmung von drei Jahren, weil keine Steuererklärungen abgegeben wurden. Demzufolge lief die Festsetzungsfrist für 2009 am 31.12.2016 und für 2010 am 31.12.2017 ab. Der Erlass der Steuerbescheide in 2018 war somit verspätet.
Vorliegend gelte keine verlängerte Festsetzungsfrist. Es liege weder eine Steuerhinterziehung noch eine leichtfertige Steuerverkürzung vor. Im Streitfall hätten die Kläger das Finanzamt nicht über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis gelassen.
- Dem Finanzamt seien die für die Einkommensteuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umstände bekannt gewesen.
- Insbesondere sei dem Finanzamt aufgrund der vorliegenden elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen bekannt gewesen, dass die Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen und beim Lohnsteuerabzug die Lohnsteuerklassen III und V berücksichtigt wurden.
Diese elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen waren mit der gemeinsamen Steuernummer der verheirateten Kläger konkret verknüpft und ihr tatsächlich zugeordnet. Sie waren in einer Übersicht über elektronische Bescheinigungen abrufbar. Lohnsteuer kompakt Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, so dass das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen ist.
Was darf das Finanzamt und was nicht?
Der Konten-Check – Finanzbehörden können die Konto-Daten des Steuerzahlers einsehen und diese mit den Angaben in der Steuererklärung abgleichen. Allerdings gibt der Gesetzgeber hier einen klaren Rahmen vor, der einer behördlichen Willkür vorbeugt. So kann das Finanzamt diese Daten bei der Bank nur anfordern, wenn der Steuerzahler selbst die Informationen nicht liefern kann oder will oder wenn es im Rahmen einer Steuerstrafverfahrens geschieht.
- Im ersten Fall muss der Steuerzahler vor der Kontenabfrage aufgefordert worden sein, die Informationen selbst zur Verfügung zu stellen.
- Auch muss ihn die Finanzbehörde darauf hingewiesen haben, dass bei unzureichender Auskunft eine Kontenabfrage durchführen wird.
- Sind Unterlagen und Auflistung dennoch unvollständig und unplausibel kann die Kontenabfrage durchgeführt werden, worüber der Steuerzahler zu informieren ist.
Wichtig zu wissen: die Behörde darf nur die sogenannten Stammdaten, aber keine Kontenbewegungen oder Kontenstände abfragen ( § 93 Abs.7 AO ). Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens ist die Informationspflicht der Steuerbehörden so nicht gegeben ( § 24c Abs.3 Nr.2 KWG ).
Warum steuernachzahlung bei Steuerklasse 4 und 4?
Alternative: Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor-Verfahren – Nachzahlungen lassen sich bei der Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor häufig vermeiden. Für wen weder die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 noch die Einteilung in Steuerklasse 3 und 5 sinnvoll ist, dem steht eine weitere Möglichkeit zur Verfügung: das sogenannte Faktorverfahren, Was gilt dabei?
Eingestuft sind beide Ehegatten nach wie vor in der Steuerklasse 4, aber diese wird mit einem zusätzlichen Faktor versehen.
Welcher Faktor bei der Berechnung angewendet wird, hängt davon ab, wie hoch das Bruttojahreseinkommen beider Ehepartner ist. Für die Ermittlung des Faktors, ist das Finanzamt zuständig. Der Vorteil liegt beim Faktorverfahren darin, dass Nachzahlungen in größerem Umfang in der Regel vermieden werden können.
Was passiert wenn man jahrelang keine Steuererklärung gemacht hat?
Wenn du seit Jahren keine Steuererklärung gemacht hast oder du dich zum ersten mal mit dem Thema beschäftigst, kannst du bis zu vier Jahre freiwillig deine Steuererklärung nachträglich einreichen. Vorausgesetzt, du warst in diesen Jahren nicht verpflichtet.
Was passiert wenn ich einmal keine Steuererklärung mache?
Was passiert, wenn man vergisst die Steuererklärung abzugeben? (Serie, Teil 15) 15.04.2015 · · Ja, das sind genau die Fragen, über die ich mich immer so freue. Als ich meinem alten Schulfreund Christoph aber darauf völlig ernst antwortete, dass bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren fällig wird, war Schluss mit lustig.
- Denn: Er glaubte mir das aufs Wort (obwohl es natürlich gelogen war).
- Für mich Grund genug, mich noch mal genauer mit Abgabefristen, dem Stichtag 31.
- Mai und Abgabeverpflichtungen zu beschäftigen – und damit, was wirklich bei verspäteter Abgabe droht.
- Wer ist eigentlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Wohl fast jeder hat schon mal vom 31.
Mai als Stichtag für die Steuererklärung gehört. Und das ist auch laut richtig so. (Weil der 31. Mai in diesem Jahr ein Sonntag ist, reicht auch noch der 1. Juni.) Aber: Der Stichtag gilt nur für die, die auch zur Abgabe verpflichtet sind. Und wer ist das nun? Prinzipiell erstmal jeder, der als Single mehr als den Freibetrag von aktuell 8.354 Euro (Ehepaare 16.708 Euro) im Jahr einnimmt.
Ehepaare mit den Steuerklassen III und V Lohn von mehreren Arbeitgebern vom Finanzamt eingetragene Freibeträge außerordentliche Einkünfte (etwa eine Abfindung) Erhalt von Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Elterngeld) neben dem Gehalt Geschiedene, die wieder heiraten
Zudem werden immer mehr Rentner vom Finanzamt dazu aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Übrigens: Das Thema Rentner und Steuern greife ich in meinem nächsten Blog-Beitrag ausführlich auf. Wer darf sich mehr Zeit lassen? Ich habe es hier schon geschrieben.
- Auch wer keine Erklärung abgeben muss, sollte es trotzdem tun.
- Freiwillige” können bis zu vier Jahre rückwirkend eine Steuererklärung abgeben – und müssen dabei nicht mal mit einer Nachzahlung rechnen.
- Sollte das Finanzamt diese nämlich fordern, ziehen Sie einfach die Erklärung zurück. Fertig.
- Abgabepflichtige” können den Abgabetermin nach hinten schieben, indem sie das entweder beim Finanzamt beantragen oder einen Steuerberater nehmen.
Der hat dann bis zum 31.12. des Jahres Zeit. Allerdings können Sie in diesem Fall Ihre Steuererklärung nicht mehr mit unserer Online-Lösung smartsteuer machen. Wäre doch schade, oder? Strafe muss sein Und nun zur Eingangsfrage: Wer zu spät kommt, den bestraft nicht nur das Leben.
- Laut kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird.
- Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.
- Berücksichtigen sollen die Finanzbeamten dabei unter anderem die Dauer der Fristüberschreitung.
Bei ein paar Tagen dürfte die Strafe dann eher gering ausfallen. Wer denkt, dann gebe ich doch lieber jetzt gar nichts ab und warte, bis das Finanzamt mich darum bittet, denkt übrigens falsch. Das Finanzamt kann Ihr Einkommen schätzen, die Steuer berechnen und oben drauf den Verspätungszuschlag setzen.
Wer braucht keine Steuererklärung machen?
In diesen Fällen bist du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet: Du bist in der Steuerklasse I und hattest nur Einnahmen von einem Arbeitgeber. Ihr seid verheiratet/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, habt die Steuerklassenkombination IV/IV und nur Einnahmen als Arbeitnehmer*in.
Wie lange hat man Zeit um Steuern zu zahlen?
Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023 Mit dem Vierten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl.2022 I S.911) hat der Gesetzgeber die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2021 um drei Monate, für 2022 um zwei Monate und für 2023 um einen Monat für steuerlich nicht beratene Steuerpflichtige verlängert.
Veranlagungszeitraum | Frist |
2021 | 31. Oktober 2022 |
2022 | 30. September 2023 |
2023 | 31. August 2024 |
2024 | 31. Juli 2025 |
Die vorgenannten Fristen gelten aber nur für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
auf deren elektronischer Lohnsteuerkarte ein individueller Freibetrag eingetragen ist (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag), die verheiratet sind oder in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, sich zusammenveranlagen lassen und die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder die Steuerklasse 4 mit Faktor gewählt haben oder wenn einer der Partner die Steuerklasse 6 hat, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder die neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro haben, zum Beispiel Vermietungseinkünfte.
Die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gilt aber beispielsweise auch für Rentnerinnen und Rentner, wenn deren steuerpflichtige Einkünfte den Grundfreibetrag in Höhe von 9.744 Euro für 2021 übersteigen. Sind Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, haben Sie bis zum Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres Zeit, den Antrag durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu stellen (Antragsveranlagung).
Von den zuvor genannten Fristverlängerungen ist die Abgabe der Grundsteuererklärung nicht berührt. Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Ihre Einkommensteuererklärung wie auch die Grundsteuererklärung können Sie bequem online über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. : Verlängerung der Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen 2021, 2022 und 2023
Kann ich eine Steuernachzahlung in Raten zahlen?
Ja, sofern die Voraussetzungen für eine Stundung der Steuerschuld gegeben sind. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich um eine größere Abschlusszahlung handelt, auf die Sie sich nicht rechtzeitig einrichten konnten, und Sie am Fälligkeitstag weder über die zur Zahlung erforderlichen Mittel verfügen noch in der Lage sind, diese Mittel auf zumutbare Weise zu beschaffen.