Welche Nebenkosten Kann Ich Als Mieter Von Der Steuer Absetzen?

Welche Nebenkosten Kann Ich Als Mieter Von Der Steuer Absetzen
Können Mieter die Müllabfuhr von der Steuer absetzen? – Nein. Vermieter sind zwar berechtigt, die Kosten für die Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, Mieter können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden können nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten.

Welche Mietnebenkosten können steuerlich abgesetzt werden?

Wie Sie Mietnebenkosten von der Steuer absetzen können – Wischt in einem Wohnhaus ein Hausmeister das Treppenhaus, dann lassen sich diese Kosten von der Steuer absetzen. Und nicht nur das können Mieter und Eigentümer geltend machen. Foto: soupstock, Fotolia Die Nebenkostenabrechnung ist bei Mietern nicht gerade beliebt. Aber vieles, was darin auftaucht, lässt sich anteilig von der Steuer absetzen. Was Mieter beachten müssen.

  • Von Berrit Gräber Wer zu den rund 30 Millionen Bürgern gehört, die in Deutschland zur Miete wohnen, geht in diesen Tagen nicht so gern zum Briefkasten;
  • Ab Frühsommer verschickt ein Großteil der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2017;

Für Empfänger kein Grund zur Freude. Viele müssen mal wieder nachzahlen, wie Hans Daumoser, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern, sagt. Alles wird teurer, auch die „zweite Miete”, wie die Betriebskosten gern genannt werden. Wenigstens lässt sich ein Teil der Ausgaben mit der Steuererklärung zurückholen.

Das gilt auch für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst nutzen. „In fast jeder Abrechnung sind Posten enthalten, die das Finanzamt anerkennt”, betont Daumoser. Die Mühe lohnt – auch wenn die Auflistungen von Vermieter oder Hausverwaltung nicht immer leicht zu durchschauen sind.

Bestenfalls sind viele hundert Euro Steuerersparnis drin. Sämtliche Mietnebenkosten für Dienstleistungen wie Überprüfung, Wartung oder Reinigung sind steuerrelevant. Dazu zählen Ausgaben für den Hausmeister, die Pflege des Gartens, der Außenanlagen, für die Reinigung von Gebäude, Treppenhaus oder Dachrinnen.

  1. Außerdem gilt der Steuerbonus für den Winterdienst, die Legionellenprüfung, den Wärmeableser, wie der Deutsche Mieterbund erläutert;
  2. Auch die Wartung von Lift, Rauchwarnmelder, Heizung oder Warmwassergeräten, die Ungezieferbekämpfung oder regelmäßige Schornsteinfegerarbeiten sind typische Kosten, die von den Mietern bezahlt werden müssen und damit steuerlich angesetzt werden können;

Absetzbar sind nur extra ausgewiesene Zahlungen für die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht fürs Material. An Putzmitteln, Düngern oder etwa Streugut beteiligt sich der Fiskus nicht. Wichtig ist, dass bei der Entlohnung der Dienstleister und Handwerker kein Bargeld floss.

Welche Posten aus der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar?

Steuern sparen – Mietnebenkosten absetzen – Steuern sparen als Mieter – Steuertipps

Gesetzliche Grundlagen – Nach dem Einkommensteuergesetz können 20% bestimmter Nebenkosten von der Einkommensteuer abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt und, dass die dafür geltenden Höchstbeträge nicht überschritten werden. Beispiele für haushaltsnahe Dienstleistungen sind:

  • Gebäudereinigung
  • Fensterputzen
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Abfallmanagement (Vorsortieren von Müll)
  • Straßenreinigung
  • Hauswart
  • Schädlingsbekämpfung

  Handwerkerleistungen, die in Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung von der Steuer abgesetzt werden können, sind beispielsweise:

  • Wartungsarbeiten an Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen, Abwasserentsorgung, Pumpen, Heizungsanlage, Feuerlöschern, Blitzableitern, Fahrstuhl, Gemeinschaftsmaschinen (z. Waschmaschinen, Trockner), Müllschlucker, CO2-Warngeräte (Feuermelder)
  • Kehr- Wartungs- und Reparaturarbeiten des Schornsteinfegers (Feuerstättenschau, Prüf- und Messarbeiten sind dagegen ausgeschlossen)
  • Graffitibeseitigung
  • Dachrinnenreinigung
  • Austausch von Verbrauchszählern
  • Abflussrohrreinigung

  Dabei können Mieterinnen und Mieter jedoch nicht die vollständigen Betriebskostenpositionen steuerlich geltend machen. Es dürfen lediglich die Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer einschließlich Fahrtkosten, Maschinenkosten, Kosten für Verbrauchsmittel sowie Entsorgungskosten angegeben werden. Material-, Waren-, oder Lieferkosten können ebenso wenig abgesetzt werden, wie Kosten für Verwaltung oder Müllentsorgung.

  1. Dasselbe gilt, wenn Mieterinnen und Mieter auf eigene Kosten Handwerker engagieren;
  2. So können alle Handwerkerleistungen, die in Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen der Wohnung in Anspruch genommen wurden, ebenfalls zurückerstattet werden;

Dazu zählen beispielsweise Reparatur- oder Modernisierungsarbeiten an Dach, Fassade, Wänden, Fenstern, Türen oder Bodenbelägen. Wichtig ist, dass die unterschiedlichen Kostenpositionen wie Arbeits- oder Materialkosten auf den Belegen, die mit der Einkommenssteuer eingereicht werden, voneinander getrennt ausgewiesen werden.

Kann man die Gebäudeversicherung als Mieter von der Steuer absetzen?

Die Wohngebäudeversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen nicht steuerlich absetzbar. Denn anders als etwa eine Privat-Haftpflichtversicherung dient die Police nicht der eigenen Vorsorge. Vielmehr handelt es sich um eine Sachversicherung, die Sachwerte, aber keine Personen absichert.

See also:  Sie Wollen Auf Öffentlichen Straßen Fahren Welche Versicherung?

Kann man die Müllgebühren von der Steuer absetzen?

Die Kosten für die Müllabfuhr werden eigentlich nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 EStG in der Steuererklärung berücksichtigt. Die Finanzverwaltung stützt sich insoweit auf Urteil des Finanzgerichts Köln vom 26. 2011 (4 K 1483/10, EFG 2011 S.

978 Nr. 11). In der Entscheidung heißt es unter anderem: “Den Klägern ist zwar zuzugeben, dass der Hausmüll im Haushalt anfällt und auch in unmittelbarer räumlicher Nähe hierzu abgeholt wird. Die Hauptleistung bzw.

der Schwerpunkt der Leistung der Müllabfuhr ist aber nach Auffassung des Senats die Verarbeitung bzw. die Lagerung des Mülls. Diese Hauptleistung wird nicht innerhalb der Grundstücksgrenzen der Kläger ausgeübt. Sie findet vielmehr an den Entsorgungs- bzw. Verwertungsstellen des Entsorgungsunternehmens statt.

  • Die Ausleerung sowie der Transport des Mülls stellen hingegen unselbständige Hilfsleistungen im Hinblick auf die durchgeführte Hauptleistung dar, die von der Hauptleistung grundsätzlich nicht getrennt werden können;

” Ich möchte heute aber einen neuen Aspekt in die Diskussion bringen, der meines Erachtens noch nicht hinreichend berücksichtigt worden ist und der eventuell zu einem anteiligen Abzug der Kosten für die Müllabfuhr führen kann. In meiner Heimatstadt Herten/Westf.

gab es kürzlich nämlich eine Bürgerbefragung, ob es bei der Müllabholung weiterhin einen so genannten Vollservice geben soll. Derzeit werden die Restmüll- und Bioabfallkleinbehälter von den Mitarbeitern des Müllentsorgers vom normalen Standort der Tonne auf dem Grundstück (!) bis an den Straßenrand gezogen und nach der Leerung zurückgebracht (bis zu 15 Meter).

Die bezeichnete Dienstleistung ist in der Abfallgebühr enthalten). 57 Prozent der Befragten haben für die Beibehaltung des Vollservices gestimmt. Im Vergleich mit den Müllgebühren der Nachbarstädte, die den Vollservice nicht anbieten, kann nach meinem Dafürhalten relativ leicht ermittelt werden, welcher Anteil der Müllgebühren auf den Vollservice entfällt.

  1. Dabei dürfte unstreitig sein, dass es sich bei dem Vollservice in der Tat um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt;
  2. Insofern wüsste ich nicht, warum der Betrag dann nicht auch nach § 35a Abs;
  3. 2 EStG begünstigt sein sollte;

Das Argument des FG Köln, es handele sich um eine reine Nebenleistung, kann jedenfalls nicht mehr stichhaltig sein, denn die Befragten (es waren immerhin 6. 000 Bürger) werten den Vollservice ja gerade nicht als reine Nebenleistung, sondern bemessen ihr einen – durchaus zu beziffernden – Wert bei.

Helfen kann hier eventuell der Vergleich des Bundes der Steuerzahler (für NRW unter https://www. steuerzahler-nrw. de/Vergleich-der-Abfall-und-Abwassergebuehren-2018/95816c108035i1p65/index. html ). Eine rein praktische Frage ist natürlich, ob der Arbeitslohn geschätzt werden darf, wenn er nicht gesondert ausgewiesen wird.

Bejahend: FG Nürnberg, Urteil vom 24. 2015, 7 K 1356/14 und BFH-Urteil vom 20. 2014, VI R 56/12, BStBl 2014 II S. 882; ablehnend: BMF-Schreiben vom 9. 11. 2016, BStBl 2016 I S. 1213, Rz. 40. STEURRAT: Meines Erachtens sollten die Kosten der Müllabfuhr in ähnlichen Fällen (Stichwort “Vollservice”) anteilig als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Dies geschieht in der neuen Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zur Steuererklärung. Weisen Sie – falls ein gesonderter Ausweis des Arbeitslohns nicht erfolgt – auf die o. Urteile hin. Legen Sie gegen abschlägige Steuerbescheide Einspruch ein.

Ich bin gespannt, ob es früher oder später zu einem Finanzgerichtsverfahren kommen wird, um die Sache zu klären. Ich bin jedenfalls zuversichtlich, dass die Auffassung des Finanzgerichts Köln nicht durchgängig zu halten ist. Übrigens hat das Amtsgericht Mülheim entschieden, dass Kunden einen Rechtsanspruch auf eine aufgeschlüsselte Rechnung mit gesondertem Ausweis des Lohnanteils haben.

Denn nur so könnten sie Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd absetzen (Amtsgericht Mülheim vom 30. 2015, 12 C 1124/14). Ob diese Entscheidung allerdings auf Kosten der Müllabfuhr übertragbar ist, dürfte zweifelhaft sein.

AKTUELL: Das Finanzgericht Münster die Sichtweise des FG Köln zwar bestätigt, aber ausdrücklich die Revision zugelassen, die auch bereits vorliegt (Urteil vom 24. 2022, 6 K 1946/21 E, Rev. unter VI R 8/22). Beachten Sie hierzu den Beitrag Haushaltsnahe Dienstleistung: Kosten für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung abziehbar? Weitere Informationen:

  • Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Ausfüllhilfe zur Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Kann man die Kosten für Müllabfuhr von der Steuer absetzen?

Müllabfuhr und Schmutzwasserentsorgung: Keine »typischen hauswirtschaftlichen Arbeiten« – Mit ihrer Klage scheiterte die Steuerzahlerin trotzdem. Denn der Gesetzgeber will (nur) typische hauswirtschaftliche Arbeiten begünstigen. Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen also eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw.

damit im Zusammenhang stehen. Nicht gefördert werden sollen dagegen solche Dienstleistungen, die regelmäßig nicht von Haushaltsangehörigen erledigt werden. Die Entsorgung von Müll und die Ableitung von Schmutzwasser, das ist ganz klar, werden typischerweise nicht von Haushaltsangehörigen erledigt.

Und die hierfür von der Gemeinde erhobenen Abgaben decken gerade nicht die von der Klägerin auf ihrem eigenen Grundstück erbrachten Leistungen wie das Sortieren des Mülls, Verbringen des Mülls in die Tonne, Bereitstellen der Tonne am Straßenrand und Öffnen des Wasserablaufs ab. auch interessant:

  • Handwerkerkosten: Höchstgrenzen ausreizen und Geld sparen
  • Haushaltshilfe legal beschäftigen: So geht’s!
  • Handwerker will Bargeld: Und was ist mit dem Steuer-Bonus?
See also:  Ab Wann Muss Man Als Rentner Steuer Zahlen?

(MB) Ähnliche Themen

  • Selbstständigkeit
  • Erbschaft & Schenkung

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  • Einkommensteuer
  • Einkommen
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Kann man Gas Wasser Strom absetzen?

Welche Nebenkosten kann ich in der Steuererklärung angeben? – Arbeiten in der eigenen Wohnung sowie rund um Haus und Garten, für die Dienstleister oder Handwerker beschäftigt werden, sind nämlich laut § 35a EStG steuerlich begünstigt. Das gilt nicht nur, wenn Du diese Arbeiten selbst in Auftrag gibst, sondern auch, wenn Dein Vermieter den Auftrag erteilt.

Haushaltsnahe Aufwendungen werden unterteilt in haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten. Auch Deine Nebenkostenabrechnung enthält solche absetzbaren Kosten.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen , die Du als Mieter absetzen kannst, zählen z. :

  • Reinigung von Hausflur und Zubehörräumen (Dachboden, Waschküche etc. )
  • Gartenpflege
  • Schneeräumdienste und Straßenreinigung auf dem Grundstück
  • Hausmeisterdienste
  • Fensterputzer
  • Schädlingsbekämpfung

Zu den absetzbaren Handwerkerleistungen gehören:

  • Schornsteinreinigung
  • Arbeiten an Dach, Fassaden, Böden, Garagen, Innen- und Außenwänden
  • Beseitigung von Vandalismus (z. Graffitis)
  • Asbestsanierung
  • Reinigung von Rohren und Dachrinnen
  • Reparatur und Wartung von Heizung, Fahrstuhl, Feuerlöscher, Rauchmelder, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen und Gemeinschaftsmaschinen (z. Waschmaschine und Trockner)
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Austausch von Heizungszählern
  • Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
  • Überdachung von Terrassen oder Stellplätzen für PKWs und Fahrräder
  • Trockenlegung und Sanierung des Mauerwerks

Bei all diesen Posten kannst Du die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Ausgaben für Verbrauchsmittel und Maschinen steuerlich geltend machen. Materialkosten kannst Du allerdings nicht von der Steuer absetzen. Tipp: Das Ablesen von Verbrauchszählern (Strom, Gas, Wasser, Heizung) und Erstellen einer Abrechnung ist für Mieter nicht steuerlich begünstigt. Vermieter können die Kosten aber als Werbungskosten absetzen.

Deine private Miete und Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung und Grundsteuer kannst Du als Mieter hingegen nicht absetzen. Anders sieht es allerdings aus, wenn Du ein häusliches Arbeitszimmer in Deiner Wohnung nutzt.

Dann kannst Du auch diese Nebenkosten zusammen mit Deiner Miete anteilig als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Selbstständige – bei ihnen werden Werbungskosten „Betriebsausgaben” genannt (nicht zu verwechseln mit den Betriebskosten in Deiner Nebenkostenabrechnung).

  1. Auch für einen beruflich bedingten Zweitwohnsitz bei doppelter Haushaltsführung gilt, dass Kosten der Wohnung – also Miete und Nebenkosten – in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, und zwar in einer Höhe von bis zu 1;
See also:  Wie Schreibt Man Einen Widerruf Für Eine Versicherung?

000 Euro monatlich, unabhängig davon, ob Du Mieter oder Eigentümer der Wohnung bist.

Kann die Grundsteuer als Mieter von der Steuer abgesetzt werden?

Können Mieter die Grundsteuer absetzen? – Die Grundsteuer zahlen Mieter zusammen mit den Nebenkosten. In der Nebenkostenabrechnung ist sie als separater Posten aufgelistet. Trotzdem ist es für Mieter nicht möglich, sie bei der Steuererklärung geltend zu machen. Die Grundsteuer absetzen können Mieter also nicht, allerdings gibt es bestimmte Nebenkosten, die Mieter in der Steuererklärung angeben können:  

  • Handwerkerleistungen wie Malerarbeiten, Fliesenverlegungen, Rohrreinigungen, Heizungsreparaturen oder Dacharbeiten. Davon berücksichtigt das Finanzamt 20 Prozent, jedoch maximal 4. 000 Euro.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Treppenhausreinigung, der Winterdienst und Gartenarbeiten wie Bäume beschneiden. Auch hierfür gilt die Grenze von 20 Prozent der Kosten und höchstens 4. 000 Euro.

Kann man Hausrat und Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Diese Versicherungen können Sie nicht steuerlich absetzen Nicht alle Policen können Sie wie die Haftpflicht von der Steuer absetzen. Nicht möglich ist das zum Beispiel bei einer: Hausratversicherung. Kfz-Kaskoversicherung.

Kann ich als Mieter die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Kurz und knapp: Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe absetzen –

  • Sie können Ihre private Haftpflichtversicherung grundsätzlich von der Steuer abzusetzen.
  • Dazu müssen Sie die private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe in der Anlage „Vorsorgeaufwand” in Zeile 48 angeben.
  • Für Angestellte, Rentner und Beamte liegt die Höchstgrenze der Sonderausgaben bei 1. 900 Euro eintragen. Für Selbständige liegt sie bei 2. 800 Euro.
  • Als Nachweis für die Versicherungsbeiträge benötigen Sie eine Beitragsbescheinigung der Versicherung oder eine Kopie des Versicherungsvertrags mit Kontoauszügen, die die Beitragszahlung zeigen.

Zum DFV-HaftpflichtSchutz.

Kann man Hausrat und Wohngebäudeversicherung absetzen?

Fazit: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht absetzbar – Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den Sachversicherungen und dient allein der Absicherung des eigenen Vermögens. Die Wohngebäudeversicherung kann nicht in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden.

Diese Regel gilt sowohl für Vermieter als auch für Eigentümer, die ihre Immobilie bewohnen. Bei Eigentumswohnungen werden die Beiträge in der Regel durch das Hausgeld von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.

Auch ohne staatliche Unterstützung ist die Wohngebäudeversicherung für Eigentümer im Grunde unverzichtbar. Um die richtige Balance aus einer preiswerten Prämie und dem notwendigen Leistungsumfang zu finden, musst Du Tarife und Zusatzleistungen zwischen den Versicherern vergleichen.

Einige Versicherer bieten Rabatte an, wenn Du die Wohngebäudeversicherung mit der Hausratversicherung kombinierst. Eine Ausnahme ergibt sich bei Selbstständigen und Freiberuflern , die in der Wohnung bzw.

dem Haus ein Zimmer für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Dann hast Du die Möglichkeit, den für den Raum anfallenden Beitragsanteil als Werbungs- bzw. Betriebskosten von der Steuer abzusetzen.

Kann ich Wasser und Abwasser von der Steuer absetzen?

Kann man Abwasserentsorgung bei der Steuer absetzen? – Die Kosten für die Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des Grundstücks. Andernfalls sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Kann man Wasser von der Steuer absetzen?

Kann man Wasserversorgung bei der Steuer absetzen? – Die Kosten für die Wartung und Reparatur der Wasserversorgung kann als Steuerermäßigung nach § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, soweit die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück verrichtet wurden.

Kann ich Wasser und Abwasser von der Steuer absetzen?

Kann man Abwasserentsorgung bei der Steuer absetzen? – Die Kosten für die Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung können in der Einkommensteuererklärung als Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerleistungen) berücksichtigt werden. Voraussetzung: Die Arbeiten erfolgen innerhalb des Grundstücks. Andernfalls sind die Kosten nicht als Handwerkerleistungen zu berücksichtigen.

Welche Kosten kann ein Vermieter steuerlich geltend machen?

Dazu gehören Kosten für Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Winterdienst, Kanalreinigung, Hausreinigung, Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss. Auch fast alle anderen Ausgaben rund um die Vermietung sind absetzbar.

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